Verlinkt hier bloß keine Bilder

Urheberrecht bezieht sich immer auf den entstandenen Schaden.

Eben dieser muss nachgewiesen werden. Da Du mit dem Screenshot kein gewerbliches Einkommen erzielt hast, ist es fragwürdig ob die Sache vor Gericht durchkäme und nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt würde.

Übrigens, wenn Du schon den Link zum Bild entfernst, solltest Du auch den Link zum Beitrag im Forum entfernen, das nur mal so am Rande ;)

Nachtrag: Das angehangene Urteil vom AG Berlin ist nen Witz und völlig gleichgültig, weil jedes Amtsgericht eine andere Entscheidung treffen kann.
 
Die Rechteinhaber möchten ja sicher nicht, das jeder es einmal versuchen kann und erst beim zweiten Mal ggf. Konsequenzen hat.
verwarnt ...

Naja, als vermeindlich geschädigter will man immer sofort Geld sehen und das ermöglicht unser Recht momentan, egal ob tatsächlich ein Schaden entstanden ist oder nicht.

Warum muss ich sofort löhnen, wenn z.B. mein Briefkopf nicht in der korrekten Form dargestellt ist? Dadurch entsteht niemandem finanzieller Schaden. Wenn ich gegen das Wettbewerbsrecht verstoße und damit einem Konkurrenten Kunden wegschnappe, dann soll dieser selbstverständlich die Möglichkeit haben, dagegen vorzugehen und entschädigt zu werden. Aber warum sollte das jemand können, der mit der ganzen Sache nichts zu tun hat?
 
Oh Gott! Klobi, du Armer. :eek: :heul: :(

Immer diese Scherereien!
 
Urheberrecht bezieht sich immer auf den entstandenen Schaden.

Eben dieser muss nachgewiesen werden. Da Du mit dem Screenshot kein gewerbliches Einkommen erzielt hast, ist es fragwürdig ob die Sache vor Gericht durchkäme und nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt würde.

Nicht zwangsläufig. Siehe hier

Edit sagt: Außerdem gibt es keine Einstellung wegen Geringfügigkeit im Zivilprozess.
 
Habe diesen Anwalt angerufen und die Sache etwas gemindert. Damit ist die Sache für mich erledigt.

MOD: Beitrag sperren...:cool:
 
Hallo Klobi,

erstmal mein Beileid. Das ist wirklich unter aller Sau.
Da ich kein Anwalt bin, kann ich Dir leider keine konkreten Ratschläge geben, aber ich frage mich, was ich tun würde wenn es mich träfe...hm...
1. Der Vorschlag, mit der Klägerin zu reden ist schon mal gut. (immer noch die Höhe, aber gut.)
2. Wenn das nichts bringt, dann - WURSCHT!-
Ich KÖNNTE schlicht nicht zahlen. Was soll da passieren? Sollen sich die Anwälte doch um saftige Steuerhinterziehungen oder was weiß der Fuchs welche KRIMINELLEN Delikte kümmern...dafür sind sie da!
3. Herrn Biermann "besuchen" und ihm scheissfreundlich klar machen, dass er diesmal den Falschen angeschreiben hat.

Viel Glück Klobi!
 
Nicht zwangsläufig. Siehe hier

Edit sagt: Außerdem gibt es keine Einstellung wegen Geringfügigkeit im Zivilprozess.
Ich kenne Edit nicht :D

Wenn Du Dir aber mal den Beitrag aus Deinem Link durchliest, ist es fraglich, ob die geforderten (auch die hier geforderten) Lizenzgebühren "richtig" angesetzt sind.

Der Bezug liegt darin, dass man für das geforderte Geld durchaus einen eigenen Auftrag auslösen könnte und bestimmt nicht die geforderte Lizenzgebühr für einen Kartenausschnitt zahlen würde.

Das ist genau der Ansatz, der sich auf der Lizenzanalogie beruft. Ich kann nur das als Lizenz einfordern, was auch tatsächlich "üblich" ist. Wobei "üblich" im Sinne des Marktes ist.

Das der/die Rechtsanwalt/-anwälte einlenken ist klar, lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.

Auch wenn ich es nachvollziehen kann, dass gezahlt wird/wurde, hätte ich mir durchaus noch etwas Zeit gelassen und andere Rechtsfälle durchgelesen. Wie gesagt, der Anhang vom AG Berlin ist Schall und Rauch, mehr nicht ;)

Aber egal, macht dicht den Thread :D
 
1. Der Vorschlag, mit der Klägerin zu reden ist schon mal gut. (immer noch die Höhe, aber gut.)
Ohne ein schriftliches Ergebnis oder Bestätigung ist ein Gespräch mit einem "gegnerischen" Anwalt wertlos. :rolleyes:

Ich KÖNNTE schlicht nicht zahlen. Was soll da passieren? Sollen sich die Anwälte doch um saftige Steuerhinterziehungen oder was weiß der Fuchs welche KRIMINELLEN Delikte kümmern...dafür sind sie da!
Nicht reagieren ist ein Eingeständnis und bringt dir im schlimmsten Fall einen rechtswirksamen Titel...

3. Herrn Biermann "besuchen" und ihm scheissfreundlich klar machen, dass er diesmal den Falschen angeschreiben hat.
Ist zwar eine Art, aber Herrn Biermann völlig egal. Vermutlich hat der gute für die Mahnverfahren extra jemanden eingestellt, der den Drucker regelmäßig leert :D

Nachtrag: Es wäre in diesem Zusammenhang weiterhin zu prüfen, ob auch andere einen entsprechenden Urheberrechtverstoß "begangen" haben und auch abgemahnt werden/wurden.

Dann sind dem Abmahnverfahren auf jeden Fall die Rechtsanwaltlichen Kosten zu entziehen, da kein weiteres Prüfverfahren stattfinden muss(te), die notwendige Arbeit wurde bereits im Vorfeld getätigt und darf nicht zwei oder mehrfach abgerechnet werden, da sie nur einmal erbracht wurde...
 
Ich würde zumindest das Bild auf dem im ersten Post angehängten PDF entfernen. Nicht, dass die dir daraus wieder einen Strick drehen.

Ansonsten ist das Ganze recht „ärgerlich“.
Ist alles weg...

1. Der Vorschlag, mit der Klägerin zu reden ist schon mal gut. (immer noch die Höhe, aber gut.)
Mit der Klägerin zu reden wurde aber im Anwaltsschreiben ausgeschlossen...

Glückwunsch ... Ging ja noch gut aus. Was musste denn nun hinlegen falls überhaupt was?
von den 275€ Anwaltskosten nur 200€...:rolleyes:

Wer sind "die" genau?
Keine Grundsatzdiskussionen jetzt bitte...:cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kenne Edit nicht :D

Wenn Du Dir aber mal den Beitrag aus Deinem Link durchliest, ist es fraglich, ob die geforderten (auch die hier geforderten) Lizenzgebühren "richtig" angesetzt sind.

Der Bezug liegt darin, dass man für das geforderte Geld durchaus einen eigenen Auftrag auslösen könnte und bestimmt nicht die geforderte Lizenzgebühr für einen Kartenausschnitt zahlen würde.

Das ist genau der Ansatz, der sich auf der Lizenzanalogie beruft. Ich kann nur das als Lizenz einfordern, was auch tatsächlich "üblich" ist. Wobei "üblich" im Sinne des Marktes ist.

Das der/die Rechtsanwalt/-anwälte einlenken ist klar, lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.

Auch wenn ich es nachvollziehen kann, dass gezahlt wird/wurde, hätte ich mir durchaus noch etwas Zeit gelassen und andere Rechtsfälle durchgelesen. Wie gesagt, der Anhang vom AG Berlin ist Schall und Rauch, mehr nicht ;)

Aber egal, macht dicht den Thread :D

Keine Sorge, ich lese meine zitierten Quellen. Über die Frage, welche Höhe hier angemessen ist, lässt sich natürlich trefflich streiten :D. Google hat mir eben bei der Suche sowohl teurere als auch günstigere Dienste ausgespuckt. Ein Urteil vom LG München I spricht von 650 Euro. Der Dienst, der den OP angeschrieben hat, verlangt übrigens in seinen Lizenzverträgen komischerweise sogar über 300 Euro.
Mir ging es aber vielmehr darum, dass die Beweisführung im Rahmen der Lizenzanalogie anderen Regeln folgt als sonst.
Und ich muss dem Anwalt vorliegend zugute halten, dass man scheinbar halbwegs mit ihm reden konnte. Da hab ich schon ganz anderes mitbekommen (sowohl was die Höhe als auch was die Gesprächsbereitschaft der Anwälte angeht).
Sei's drum, der Käs ist wohl gegessen und das Auge des OP jetzt wenigstens etwas weniger blau. :keks:
 
Ich weiss sowieso nicht, warum man dieser Abmahnwut nicht einfach einen Riegel vorschiebt, in dem man gesetzlich vorschreibt, dass mit der 1.Abmahnung und Aufforderung zur Unterlassung keine Kosten erhoben werden dürfen. Damit wäre doch allen gedient, mit Ausnahme der Anwälte.

Das wäre ja gerecht. Bloss geht diese Gerechtigkeit immer gegen den kleinen Mann.

Wenn mir jetzt einer erklärt, warum damit "allen" gedient wäre (IMHO wäre damit nämlich nur den Verletzern gedient), und warum es "gerecht" sein soll, wenn der Urheberrechts-/Schutzrechtsinhaber bei einem Verletzungsfall erhebliche Kosten haben soll, der Verletzer aber nicht.....
 

Geh mal nicht von Deinem Ausrutscher aus, sondern von fiesen Typen, die gefälschte Luxusware in der Bucht verticken. Zur Wahrung ihrer Rechte unterhalten Unternehmen für solche Fälle ganze Markenabteilungen, oder sie beauftragen gleich Externe (zB Rechtsanwälte). Das kostet und will refinanziert werden. Steve Jobs läuft auch nicht selbst durch die Gegend und schreibt persönlich Abmahnungen.

Über die Höhe der Kosten will ich jetzt nichts sagen, da lässt sich sicherlich streiten; aber die Kosten selbst entstehen, und das durchaus berechtigt.
 
Ja glaubst Du denn, die Anwälte arbeiten kostenlos?

und glaubt ihr alle wirklich das ein vorgefertigtes schreiben was warscheinlich der Anwalt nur zum unterzeichnen bekommen hat rechtfertigt zb in einem anderen Fall 600€ Anwaltskosten für eine MP3 Datei?
 
Tja, der einzige Weg zu 'ner unanfechtbaren Karte zu kommen ist wohl:

- Ein Luftbild eines beliebigen Anbieters zu nehmen.
- Mit einem Grafikprogramm (Illustrator, Freehand ...) die Strassen nachbauen.
- natürlich das Ganze nicht zu genau!
- Luftbild wieder entfernen nicht vergessen!
- Eigenes Copyright draufpappen! :D

Hab ich schon für verschiedene Kunden gemacht - gab's nie Probleme!

unanfechtbar? unnachvollziehbarer herstellungsweg vielleicht...
man verletzt schon die urheberrechte von kartenmaterial in dem moment, in dem du es elekronisch vervielfältigst - das geht beim screenshot los, geht über das blosse auf den scanner legen von den karten in den gelben seiten bis hin zur verfremdung von originaldaten.
was du tust und mit deinem copyright versiehst, ist auch schwere urheberrechtsverletzung, glaub mir das, ich hab mich da mal mit ner tante von einer grossen karthografie-agentur unterhalten.

ein sauberer weg wäre (ausser selber karthografieren), das kaufen von kartenmaterial im kartasteramt und damit dann arbeiten.

freilich, el_lobo, das geht an der realität vorbei und wir haben das ja im grafikforum schon oft genug diskutiert und ALLE machen das so, um ihren kunden den anfahrtsplan zu machen. aber illegal ist es de fakto.

und weil eine urheberrechtsverletzung wie deine unmöglich strafrechtlich nachzuvollziehen ist und den kartografen durch diese entgangenen tantiemen virtueller schaden entsteht, ist diese branche eben sehr, sehr scharf unterwegs und holt sich ihr geld von armen schweinen wie unserem themenautor...
 
und glaubt ihr alle wirklich das ein vorgefertigtes schreiben was warscheinlich der Anwalt nur zum unterzeichnen bekommen hat rechtfertigt zb in einem anderen Fall 600€ Anwaltskosten für eine MP3 Datei?

Anwaltshonorare, zumindest das, was die Gegenseite bezahlt, bemessen sich nach RVG und dem Streitwert. 5100€ ist dabei sehr niedrig gegriffen.

Die 200€ sind ein üblicher Stundensatz, eher noch niedrig gegriffen, und 'ne Stunde dauert das auch. Wenn die Kanzlei sowas nicht öfter macht, sogar deutlich länger.
 
Er Ist, somit ist er schuldig!:rolleyes:

In einem Land, wo unter anderem Richter und Anwälte in 3t klassigen Serien mitspielen wundert mich nichts mehr.
Ich habe selber über 2 Jahre mich mit einer Anwaltsvereinigung auseinandergesetzt um mein Recht durchzusetzen, habe diese und die Mandatin im Schriftwechsel auch als kriminelle Vereinigung bezeichnet (Strafanzeige wurde von denen nicht gestellt; man wird wissen warum) , bin nach 2 Suizidversuchen 2 Monate in der Klapse gewesen und die Gerichte sind nur lahm... .
Es ist ein Trauerspiel das solchen Abmahnkanzleien kein Einhalt geboten wird, aber wer gut schmiert , der gut fährt, oder so ähnlich.
Ralle
 
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