SirSalomon
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Urheberrecht bezieht sich immer auf den entstandenen Schaden.
Eben dieser muss nachgewiesen werden. Da Du mit dem Screenshot kein gewerbliches Einkommen erzielt hast, ist es fragwürdig ob die Sache vor Gericht durchkäme und nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt würde.
Übrigens, wenn Du schon den Link zum Bild entfernst, solltest Du auch den Link zum Beitrag im Forum entfernen, das nur mal so am Rande
Nachtrag: Das angehangene Urteil vom AG Berlin ist nen Witz und völlig gleichgültig, weil jedes Amtsgericht eine andere Entscheidung treffen kann.
Eben dieser muss nachgewiesen werden. Da Du mit dem Screenshot kein gewerbliches Einkommen erzielt hast, ist es fragwürdig ob die Sache vor Gericht durchkäme und nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt würde.
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Nachtrag: Das angehangene Urteil vom AG Berlin ist nen Witz und völlig gleichgültig, weil jedes Amtsgericht eine andere Entscheidung treffen kann.