USA Reise, iPhone kauf, etwas beachten?

Ihr vermischt Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Es sind IMMER 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig, bei manchen Waren aber ZUSÄTZLICH noch Zollgebühren. Diese kann man auch pauschalisieren, kommt immer auf die Ware an, ob sich das lohnt. Da das iPhone ein Mobiltelefon ist, und hierfür keine Zollgebühren anfallen, wäre eine pauschale Verzollung egal mit wie wenig % ein klarer Nachteil.
 
Ihr vermischt Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Es sind IMMER 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig, bei manchen Waren aber ZUSÄTZLICH noch Zollgebühren. Diese kann man auch pauschalisieren, kommt immer auf die Ware an, ob sich das lohnt. Da das iPhone ein Mobiltelefon ist, und hierfür keine Zollgebühren anfallen, wäre eine pauschale Verzollung egal mit wie wenig % ein klarer Nachteil.

Nein, die pauschalierte Steuer umfasst die EuSt
 
Jetzt wirds wieder durcheinander dank euch beiden :)

Die Pauschalierung von Einfuhrabgaben

Für nichtkommerzielle Warensendungen ist unter Umständen die Einfuhrabgabenerhebung nach pauschalierten Sätzen möglich.

Bei der Einfuhr von Waren

* in Sendungen nichtkommerzieller Art,
* deren Einfuhren gelegentlich erfolgt,
* die von einer Privatperson in einem Drittland (ausgenommen Helgoland) an eine andere Privatperson im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden,
* die ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind,
* die der Empfänger vom Absender ohne irgendeine Bezahlung erhalten hat und
* deren Wert den Betrag von 350 EUR nicht übersteigt,

können die Einfuhrabgaben nach pauschalierten Sätzen erhoben werden.

Für die Feststellung, ob Pauschalierungsgrenzen eingehalten oder überschritten werden, ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer maßgebend. So kann beispielsweise bei einer aus China versandten Kleinbildkamera im Wert von 351 EUR nicht die enthaltene Mehrwertsteuer (Steuersatz 17 Prozent) in Höhe von 51 EUR abgezogen werden, um diese Ware innerhalb der Pauschalierungsgrenze von 350 EUR zum pauschalierten Abgabensatz einzuführen.

Die pauschalierten Einfuhrabgabensätze umfassen alle Steuerarten, also Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und die besonderen Verbrauchsteuern wie z.B. die Tabak- oder Kaffeesteuer.
Der pauschalierte Regelabgabensatz beträgt 13,5 % vom Warenwert. Bei präferenzberechtigten Waren beträgt der pauschalierte Abgabensatz 10 % vom Warenwert.

Der Warenempfänger ist berechtigt, die Anwendung der pauschalierten Abgabensätze abzulehnen und stattdessen die Erhebung nach dem Zolltarif und den eventuell in Betracht kommenden Steuergesetzen zu beantragen.

Für die nachfolgend aufgeführten hochsteuerbaren Waren sind jedoch statt der prozentualen Abgabensätze (13,5 % und 10 %) besondere pauschalierte Abgabensätze festgelegt.
 
Mit den pauschalisierten Werten kenne ich mich nicht aus, da meiner Einfuhren immer kommerzieller Natur waren.

Alex
 
Hossa.

Im Klartext:

Heisst das nun, er könnte das iPhone aus den USA zum pauschalisierten Satz von 13,5% (statt 20%) nach Deutschland einführen?
 
Hossa.

Im Klartext:

Heisst das nun, er könnte das iPhone aus den USA zum pauschalisierten Satz von 13,5% (statt 20%) nach Deutschland einführen?

Da steht immer "ist ... möglich ... können", also "kann auch nicht". Wie gesagt, mit Privateinfuhr kenne ich mich nicht so aus.

Im Zweifel Zoll anrufen. www.zoll.de

Alex
 
Hossa.

Im Klartext:

Heisst das nun, er könnte das iPhone aus den USA zum pauschalisierten Satz von 13,5% (statt 20%) nach Deutschland einführen?

Nein, außer Du erfüllst alle Voraussetzungen, die oben aufgeführt sind, insb. "ohne jegliche Bezahlung"! Sonst Steuerhinterziehung.
 
!. fällt die Pauschalisierung bei 5 iphones wohl flach,
2. kommt erst der Zollbetrag und dann die Eust auf die Summe Warenwert +Zollbetrag.
 
Ich fahre selber im Dezember nach NewYorkCity und habe mich beim Zoll kundig gemacht. Wenn du unter 350 EUR Warenwert bleibst (nur 1 iPhone würde in Frage kommen) wird pauschalisiert mit 13,5% gerechnet, nicht mehr und nicht weniger. Nachzulesen hier:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_pos...mengen_ueberschr/a0_pauschalierung/index.html

Falls du drüber kommst, sprich also mehr als 1 iPhone mitnehmen möchtest berechnen sich Zoll und Steuer nach folgender Tabelle:
http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_nicht_eg/index.html#einreise_nicht_eg2
(in meinen Augen gilt das iPhone als Handy, denn auch alle anderen Mobiltelefone können mp3 und werden deswegen nicht als mp3player bezeichnet - wurde mir auch von der Zollhotline bestätigt)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also die Angaben, die ich vom Zoll habe widersprechen dem. Sobald Du nämlich für die Waren gezahlt hast, ist normal zu versteuern. Siehe dazu auch auf der letzten Seite mein Zitat von der Zollseite.
 
Alles Gelabber, 19% vom Rechnungsbetrag, dann wird der Umrechnungskurs festgestellt (die nehmen irgendeinen Kurs, nicht den Tageskurs, keine Ahnung welchen) und du musst den Mist zahlen, obwohl das den deutschen Staat, meiner Meinung nach einen (insert random curse here) angeht, solang man nicht mehr als ein iphone mitnimmt.
 
obwohl das den deutschen Staat, meiner Meinung nach einen (insert random curse here) angeht, solang man nicht mehr als ein iphone mitnimmt.

Könntest Du das mal präzisieren, was gefällt Dir nicht? Findest du

a) die Freigrenze von EUR 175 zu niedrig? Wie hoch sollte sie Deiner Meinung nach sein

b) man soll von allem "ein Stück" (pro Reise) einführen dürfen, egal wie teuer es ist? Auch ein Auto?

Alex
 
@exbonner
Dein "Zitat" ist ja schön und gut, aber verlinke es doch bitte mal. Bei mir sind es direkt die Seiten vom Zoll, die die entsprechenden Aussagen machen (ebenso wie die nette Dame der Hotline).
 
Alles Gelabber, 19% vom Rechnungsbetrag, dann wird der Umrechnungskurs festgestellt (die nehmen irgendeinen Kurs, nicht den Tageskurs, keine Ahnung welchen) und du musst den Mist zahlen, obwohl das den deutschen Staat, meiner Meinung nach einen (insert random curse here) angeht, solang man nicht mehr als ein iphone mitnimmt.

"Gelabber"? Liest du dir die Beiträge mit Verlinkungen eigentlich auch durch? Zu den Umrechnungskursen:
Diese werden für einen bestimmten Zeitraum festgemacht und als Grundlage zur Berechnung herangezogen.
 
@exbonner
Dein "Zitat" ist ja schön und gut, aber verlinke es doch bitte mal. Bei mir sind es direkt die Seiten vom Zoll, die die entsprechenden Aussagen machen (ebenso wie die nette Dame der Hotline).

zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/a0_einfuhr/d0_abgabenfestsetzung/a0_pauschalierung/index.html
 
@exbonner
Du weißt schon, dass es sich bei den Angaben um Versandaktionen handelt? Der Threadersteller redete aber von einer Reise in die USA, also musst du die Seiten zum Reiseverkehr anschauen und nicht die "Bestimmungen zum Postverkehr".
 
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