Urheberrecht :: HILFE!!!

Coole Page hast Du da von Dir..
 
@ pamela

impressum? bist du des wahnsinns. damit würdest du sein
urheberrecht/nutzungsrecht anerkennen. und dann kann er
wirklich ärger machen.

das problem muss dein kunde und NICHT du lösen.

am besten hältst du dich da raus und kommunnizierst
NICHT mit dem anderen grafiker.
 
bin auch der meinung dass da gebrochener stolz im spiel ist
 
BRANDSTORM schrieb:
impressum? bist du des wahnsinns. damit würdest du sein
urheberrecht/nutzungsrecht anerkennen. und dann kann er
wirklich ärger machen.

genau deswegen habe ich nachgefragt… gut, dann wäre das wohl kein guter tipp…

klar mag das das problem meines kunden sein… aber dafür zu sorgen, dass diese sache schnell aus der welt geschafft wird betrachte ich als kundenpflege… ich will ja nicht, dass er sagt… »mann, mit denen haben wir nur ärger am hals (und so empfindet er es sicher) und ich mache jetzt nichts mehr mit ihnen…« ;)
 
pamela schrieb:
hehe! :D

die große Kunst ist das in der Tat nicht… :)
Es sieht trotzdem gut aus. Manche Dinge haben sich halt bewährt. ;)

Übrigens ist Deine Homepage wirklich gelungen. :)
 
Sind die Stadtpläne nicht sogar grob unterschiedlich (allein der See in den Grünanlagen)? Hast doch auch wirklich ganz ganz komplett andere Fotos genommen. Selbst wenn er dich vor Gericht zerren könnte (*loool*) wäre die Sache in wenigen Sekunden geklärt :D
 
Kurz gesagt: Vergiss es einfach Pam, da ist jemand beleidigt das sein Entwurf
nicht angekommen ist. Verloren hat er bereits jetzt durch sein beleidigtes
gegnatze, dass er mit in das Impressum möchte, obwohl offensichtlich rein
garnichts seiner Arbeit vorhanden ist. Ich würde dem Vogel noch nicht mal
antworten. Er ist der Meinung ihr habt plagiert? Soll er es doch Beweisen.

:D
 
Saski schrieb:
Sind die Stadtpläne nicht sogar grob unterschiedlich (allein der See in den Grünanlagen)? Hast doch auch wirklich ganz ganz komplett andere Fotos genommen.

Die Fotos sind streckenweise identisch… wegen denen mache ich mir auch keine Gedanken, denn die Rechte an den Bildern hat ja nicht der Grafiker von damals, sondern ein Fotograf, der die Bilder dem Kunden unentgeldlich für Publikationen zur Verfügung stellt.

Danke übrigens für die Komplimente für die Seite… :)
 
@ pamela

dein guter wille in allen ehren.
aber guter wille ist nicht immer der richtige weg.

wenn du dich einmischt, wirst du zu einem wesentliches bestandteil bzw. mittelpunkt des problems. wenn du dich raus hältst und nur die kunden wünsche umsetzt, kannst du nichts dafür.

ich kann dir dies nach mehr als 10 jahren agenturleben sowie kunden- und lieferanten beziehungen nur empfehlen.
 
»Nach dem Urheberrecht dürfen jedoch Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen nur mit Einwilligung des Urhebers veröffentlicht oder verwendet werden.«

Gibts da irgendeinen schlauen Paragraphen, der das widerlegt? Den würde ich dann gerne meinem Kunden als Hinweis ans Herz für seinen Brief an den Grafiker legen…
 
BRANDSTORM schrieb:
wenn du dich einmischt, wirst du zu einem wesentliches bestandteil bzw. mittelpunkt des problems. wenn du dich raus hältst und nur die kunden wünsche umsetzt, kannst du nichts dafür.

Versteh mich nicht falsch… ich werde mich hüten dem Grafiker einen Brief zu schreiben! Ich will nur was handfestes zu meinem Kunden sagen können! Um mehr geht es mir gar nicht.
 
wie gesagt, klär erst mal, ob der kunde nicht die rechte mit dem auftrag vereinbart und somit dann mit dem rechnungsausgleich vom vorherigen grafiker erworden hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Pam: du hast nichts bearbeitet oder umgestaltet, sonst wird ein Schuh daraus.

Wenn dein Kunde, wie du sagtest, die Stadt xxx (oder welche auch immer) ist, dann ist das deren Sache. Die hatten einen Vertrag mit dem Anderen, haben den nicht mehr, jetzt haben sie einen mit dir. Ausserdem sollten sie irgendeinen Juristen da sitzen haben, der die Sache aus der Welt schaftt.

Solange du nicht einen Falk-Plan kopiert hast (deren Faltung ist geschützt) sollte dir nichts passieren.

Die einzige "Kopie" scheint ja in der Übernahme der Texte zu bestehen, die kommen wohl nicht von dem Graphiker.

Ren
 
Zuletzt bearbeitet:
Also da ein Stadtplan nunmal so ist wie er ist hast Du ihn ja nicht von "ihm" nachgebaut.

Ich meine dein Entwurf sieht doch nicht so aus wie seiner. Oder auch der Stadplan unterscheidet sich. Die Anordnung ergibt sich nunmal, weil es eine Broschüre im "üblichen" Stil ist. (nicht böse gemeint)

Würd es auch einfach vergessen. Der Typ ist nur angepi.... weil er nun ein paar Euro weniger in der Tasche hat. Die Sache mit dem Brief würd ich auch nicht machen. Dann fühlt er sich ja hinterher noch bestätigt ;)
 
Er wollte doch nur "erwähnt" werden – zugegeben zu unrecht. Lasst den armen Grafiker doch leben und erstickt ihn nicht mit Eurem juristischen Know-How. Er hat es probiert (und wird noch in 100 Jahren der Meinung sein, dass es eine eigenständige, schöpferische Leistung ist) …

Ach so, was redet ihr hier eigentlich von Homepage, es geht schon noch um die Heftchen?!

ilja
 
hm... also ich seh nicht ganz so entspannt wie meine vorredner.
seht es mal anders rum: das ist genau der fall, wo der kleine grafiker denkt "hallo, bin ich jetzt abgeschossen worden, nur damit ein anderer meinen entwurf etwas abgeändert, vielleicht kostengünstiger, umsetzt?? denn soooo sehr unterscheiden sich die layouts auch nicht. hier gibt es doch bestimmt auch irgendwo den umgekehrten fall nachzulesen "hilfe, ich bin beklaut worden!"

allerdings stimmt es, ich bezweifle, daß hier ein gericht eine besondere gestaltungshöhe feststellen würde, somit ist das layout nicht geschützt. sehr wohl kann aber das gericht feststellen, ob du pam vielleicht nur herangezogen wurdest, um kosten zu sparen? (ganz böse unterstellung von mir, ich weiß).

grundsätzlich schützt der designer sich vor solchen fällen in seinen AGBs oder Verträgen, wo festgehalten ist, daß alles, was der kunde dir liefert zur weiterverabeitung frei sein muß, von rechten dritter. damit sagst du "damit hab ich nix zu tun!" .. das gilt aber umgekehrt genauso: alles was du lieferst, muß frei sein von diesen rechten.

wer weiß, wie der andere grafiker nutzungsrechte brechnet hat. das will der kunde nicht zahlen, super, ein paar änderungen, grundgerüst bleibt, identisch ist es nicht mehr, der kunde ist aus dem schneider. glaubt er. denn bevor DIR, Pam etwas passiert, passiert dem kunden was. das kannst du nachweisen, also keine panik. in solchen fällen hilft übrignes seh rgut eine mitgliedschaft im AGD. anrufen, rechtsberatung, löchern, fragen, fertig. habe da sehr gute erfahrungen gemacht.

und ansonsten AGBs formulieren, diese nette klausel einbauen und auf das beste hoffen.


es grüßt herzlich,

C
 
DasweiteFeld schrieb:
hm... also ich seh nicht ganz so entspannt wie meine vorredner.
seht es mal anders rum: das ist genau der fall, wo der kleine grafiker denkt "hallo, bin ich jetzt abgeschossen worden, nur damit ein anderer meinen entwurf etwas abgeändert, vielleicht kostengünstiger, umsetzt?? denn soooo sehr unterscheiden sich die layouts auch nicht. hier gibt es doch bestimmt auch irgendwo den umgekehrten fall nachzulesen "hilfe, ich bin beklaut worden!"

allerdings stimmt es, ich bezweifle, daß hier ein gericht eine besondere gestaltungshöhe feststellen würde, somit ist das layout nicht geschützt. sehr wohl kann aber das gericht feststellen, ob du pam vielleicht nur herangezogen wurdest, um kosten zu sparen? (ganz böse unterstellung von mir, ich weiß).

grundsätzlich schützt der designer sich vor solchen fällen in seinen AGBs oder Verträgen, wo festgehalten ist, daß alles, was der kunde dir liefert zur weiterverabeitung frei sein muß, von rechten dritter. damit sagst du "damit hab ich nix zu tun!" .. das gilt aber umgekehrt genauso: alles was du lieferst, muß frei sein von diesen rechten.

wer weiß, wie der andere grafiker nutzungsrechte brechnet hat. das will der kunde nicht zahlen, super, ein paar änderungen, grundgerüst bleibt, identisch ist es nicht mehr, der kunde ist aus dem schneider. glaubt er. denn bevor DIR, Pam etwas passiert, passiert dem kunden was. das kannst du nachweisen, also keine panik. in solchen fällen hilft übrignes seh rgut eine mitgliedschaft im AGD. anrufen, rechtsberatung, löchern, fragen, fertig. habe da sehr gute erfahrungen gemacht.

und ansonsten AGBs formulieren, diese nette klausel einbauen und auf das beste hoffen.


C

Das mit der Kunden - Lieferantenbeziehung und den AGB´s stimmt so aber nur bedingt. Sicher kannst du deine AGB´s formulieren und mit Nettigkeiten bestücken, die Einkaufsbedingungen überlagern aber deine AGB´s, das ist Fakt. Wenn nun der Kunde so etwas macht und formuliert z.b. : " Das Produkt muß frei von Rechten Dritter sein" liegt das Problem erst einmal bei Dir, denn er kauft bei Dir und du mußt die vorhanden Rechte prüfen.
Die Rechtslage gerade in diesem Fall ist nicht eindeutig und wird von den Juristen unterschiedlich betrachtet, es kommt hierbei auf die Argumentationskette an.
 
ich würde mal stark behaupten, dass die kritisierten ähnlichkeiten nicht schutzfähig sind.
und er kann ja nun auch kaum von seinem ehemaligen auftraggeber verlangen, dass der seine komplette ci über bord schmeisst, nur weil jetzt die sache von jemand anderem in einem frischeren look gemacht wird.
entscheidend ist allerdings was er mit seinem alten/jetzt deinem auftraggeber vereinbart hat.
für den fall, dass es doch böse wird(wird es schon nicht) schicke ich dir über deine hp einen link.
 
DasweiteFeld schrieb:
hm... also ich seh nicht ganz so entspannt wie meine vorredner.
seht es mal anders rum: das ist genau der fall, wo der kleine grafiker denkt "hallo, bin ich jetzt abgeschossen worden, nur damit ein anderer meinen entwurf etwas abgeändert, vielleicht kostengünstiger, umsetzt?? denn soooo sehr unterscheiden sich die layouts auch nicht. hier gibt es doch bestimmt auch irgendwo den umgekehrten fall nachzulesen "hilfe, ich bin beklaut worden!"

allerdings stimmt es, ich bezweifle, daß hier ein gericht eine besondere gestaltungshöhe feststellen würde, somit ist das layout nicht geschützt. sehr wohl kann aber das gericht feststellen, ob du pam vielleicht nur herangezogen wurdest, um kosten zu sparen? (ganz böse unterstellung von mir, ich weiß).

Die Sache mit dem Warum und Wie lässt sich so erklären: Eine andere Stelle in der Stadt hat 1999 den rechts abgebildeten Flyer erstellen lassen… von dem anderen Grafiker, 2000 gab es dann wohl eine weitere Auflage.

2004 hat dann eine neue Stelle selbigen Flyer von einem anderen Grafiker erstellen lassen… weil: andere Stelle, anderer Leiter… andere Leute mit denen man zusammenarbeitet. Mehr nicht. Er hat wohl sogar mit der früheren Stelle gesprochen um das mit Ihnen zu klären… soweit ich weiß gab es da dann auch das okay zwecks der Wiederverwendung (aber eben nicht vom Grafiker)

Es ist also keineswegs so, dass ich hier den Entwurf von jemanden geklaut habe um mit Dumpingpreisen mich auf dessen Kosten zu bereichern… in der Tat eine ganz böse Unterstellung von Dir. ;)
 
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