flumsi
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BRANDSTORM schrieb:impressum? bist du des wahnsinns. damit würdest du sein
urheberrecht/nutzungsrecht anerkennen. und dann kann er
wirklich ärger machen.
Es sieht trotzdem gut aus. Manche Dinge haben sich halt bewährt.pamela schrieb:hehe!
die große Kunst ist das in der Tat nicht…
Saski schrieb:Sind die Stadtpläne nicht sogar grob unterschiedlich (allein der See in den Grünanlagen)? Hast doch auch wirklich ganz ganz komplett andere Fotos genommen.
BRANDSTORM schrieb:wenn du dich einmischt, wirst du zu einem wesentliches bestandteil bzw. mittelpunkt des problems. wenn du dich raus hältst und nur die kunden wünsche umsetzt, kannst du nichts dafür.
DasweiteFeld schrieb:hm... also ich seh nicht ganz so entspannt wie meine vorredner.
seht es mal anders rum: das ist genau der fall, wo der kleine grafiker denkt "hallo, bin ich jetzt abgeschossen worden, nur damit ein anderer meinen entwurf etwas abgeändert, vielleicht kostengünstiger, umsetzt?? denn soooo sehr unterscheiden sich die layouts auch nicht. hier gibt es doch bestimmt auch irgendwo den umgekehrten fall nachzulesen "hilfe, ich bin beklaut worden!"
allerdings stimmt es, ich bezweifle, daß hier ein gericht eine besondere gestaltungshöhe feststellen würde, somit ist das layout nicht geschützt. sehr wohl kann aber das gericht feststellen, ob du pam vielleicht nur herangezogen wurdest, um kosten zu sparen? (ganz böse unterstellung von mir, ich weiß).
grundsätzlich schützt der designer sich vor solchen fällen in seinen AGBs oder Verträgen, wo festgehalten ist, daß alles, was der kunde dir liefert zur weiterverabeitung frei sein muß, von rechten dritter. damit sagst du "damit hab ich nix zu tun!" .. das gilt aber umgekehrt genauso: alles was du lieferst, muß frei sein von diesen rechten.
wer weiß, wie der andere grafiker nutzungsrechte brechnet hat. das will der kunde nicht zahlen, super, ein paar änderungen, grundgerüst bleibt, identisch ist es nicht mehr, der kunde ist aus dem schneider. glaubt er. denn bevor DIR, Pam etwas passiert, passiert dem kunden was. das kannst du nachweisen, also keine panik. in solchen fällen hilft übrignes seh rgut eine mitgliedschaft im AGD. anrufen, rechtsberatung, löchern, fragen, fertig. habe da sehr gute erfahrungen gemacht.
und ansonsten AGBs formulieren, diese nette klausel einbauen und auf das beste hoffen.
C
DasweiteFeld schrieb:hm... also ich seh nicht ganz so entspannt wie meine vorredner.
seht es mal anders rum: das ist genau der fall, wo der kleine grafiker denkt "hallo, bin ich jetzt abgeschossen worden, nur damit ein anderer meinen entwurf etwas abgeändert, vielleicht kostengünstiger, umsetzt?? denn soooo sehr unterscheiden sich die layouts auch nicht. hier gibt es doch bestimmt auch irgendwo den umgekehrten fall nachzulesen "hilfe, ich bin beklaut worden!"
allerdings stimmt es, ich bezweifle, daß hier ein gericht eine besondere gestaltungshöhe feststellen würde, somit ist das layout nicht geschützt. sehr wohl kann aber das gericht feststellen, ob du pam vielleicht nur herangezogen wurdest, um kosten zu sparen? (ganz böse unterstellung von mir, ich weiß).