Urheberrecht :: HILFE!!!

Pamela

Pamela

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So… jetzt sitz ich hier und schwitze:

Ich habe auf Verlangen eines Kunden Layout und Falzart einer vorhandenen Broschüre übernommen… der Titel ist komplett anders… Schriftart anders… vorhandene Stadtpläne habe ich selbst neu erstellt, aber einen identischen Ausschnitt verwendet…

Ganz ehrlich: dumme Sache aber wie gesagt, der Kunde wollte nicht mehr mit dem alten Grafiker arbeiten.

Dummerweise hat nun dieser die Broschüre in die Finger bekommen und sich schriftlich beschwert, dass sein Layout, sowie Stadtpläne und Anfahrtsskizze (die komplett neu und völlig anders aussieht) von ihm wären und er keinerlei Erwähnung im Impressum findet…

Was jetzt? Wie jetzt? Kann der mir oder dem Kunden was???
 
Hi Pam,

das ist schon recht komplex und läßt sich "aus der Ferne" nicht so schnell mit ja oder nein beantworten. Schau mal in diesen Artikel, der Dir einen ersten Anhaltspunkt gibt.
 
Also ich bezweifle stark, daß er dir was anhaben kann, weil du den gleichen Planausschnitt verwendet hat - der Kunde kann ja nicht umziehen, nur weil er sich für eine fähigere Grafikerin entschieden hat!

Inwieweit die Falzart oder das allgemeine Layout urheberrechts-fähig sind, weiß ich leider nicht.

Da du ja selbst sagst, daß du die beanstandeten Teile neu gestaltet hast, würde ich mir keine Sorgen machen…

*Baldrian reich*
McO
 
Wenn Du das bisherige Material ignoriert und neues erstellt hast,
brauchst Du, resp. dein Kunde kein Gedanken an den bisherigen
Grafiker verschwenden. Ausserdem ist es an ihm Beweisen zu
müssen, das die Broschüre seinen Entwürfen entspricht.

Ich würde mich entspannt zurücklehnen und abwarten. :)
 
...Problem könnte zwischen 'lächerlich' und 'ernsthaft' angesiedelt sein. Zeig' doch mal das olle Layout und Dein Meisterwerk daneben...
 
Ich bin da zwar nicht so bewandert, aber
du hast doch keine 1:1 Kopie gemacht.
Und wenn es nur so ähnlich aussieht, was
will er sich da groß beschweren? Oder ist
ihm der Unterschied zu seinem Original nicht
groß genug?
Du hast dich doch nur an der Vorlage und den
Wünschen des Kunden orientiert...
Wenn es blöd kommt musst du vieleicht doch noch
ein paar Änderungen vornehemen.

Bei uns in der Technik wird auch nicht alles neu erfunden,
aber in gewissen Grenzen varriiert. :)
 
Hm, also Urheber-Rechtsanwalt bin ich keiner, aber mal so aus dem Bauch würde ich sagen, dass "der andere" wenn, dann etwas gegen Deinen Kunden unternehmen kann. Ich unterselle mal, dass Du mit Deinem Kunden einen Werkvertag hattest, für den Inhalt und das Aussehen aber Dein Kunde als Herausgeber verantwortlich ist.

Dann würde ich meinen, dass der Grafiker erst einmal genau erklären muß, was genau er für einen Verstoß gegen das Urheberrecht hält. Und dann müßte er seine Behauptung ja auch noch beweisen. Wenn aber die einzelnen Teile von Dir sind (z.B. den Stadtplan, den Du gebaut hast), kann er da wohl nichts wollen. Ein bestimmter Ausschnitt aus einem Stadtplan ist ja nicht schützenswert.

Die Falzart an und für sich auch nicht, glaube ich.

Anders wäre es z.B. bei einem Foto. Da liegen die Urheberrechte immer beim Fotografen. Der Kunde erwirbt nur ein Nutzungsrecht. Und da wäre dann zu klären, ob der Kunde ein eingeschränktes Nutzungsrecht erworben hat, das z.B. die Nutzung nur für einen bestimmten Zweck zulässt.

So wie Du das beschrieben hast, scheint allenfalls der Vorwurf der Nachahmung angebracht zu sein. Und das ist meiner Einschätzung nach nicht verboten.

Aber ich würde das erst einmal gelassen sehen. Einmal hat Dir Dein Kunde ja gesagt, wie er es haben will und Du hast es halt so gemacht. Und dann ist es ja letztendlich Deine Neuschöpfung.

Vielleicht könnte der andere auf die Art zu Falzen einen Gebrauchsmusterschutz haben, wenn es eine besonders ausgefallene, vorher noch nie dagewesene Art ist. Aber das ist jetzt reine Spekulation.

Wie dem auch sei. Soll er doch erst einmal genau sagen, was er eigentlich will

Gruß
zweiundvierzig
 
Der vorherige Graphiker mag sauer sein. Aber du hast die Pläne und das Layout nach Wünschen des Kunden erstellt. So, wie du es schilderst ist im Grunde alles in Ordnung.

Hättest du zum Beispiel die Dateien der Pläne vom alten Graphiker genommen, wäre das etwas anderes.
 
Wie schon oben gesagt, ist es nicht ganz so leicht zu beantworten und kommt - wie häufig in der Juristerei - auf den Einzelfall an. Unstreitig kann das Layout Urheberrechtsschutz genießen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass es als insoweit eigenständiges „Werk“ im Sinne des § 2 Abs. 1 UrhG angesehen werden kann. Hierzu muss eine gewisse Individualität und Einzigartigkeit des Layouts vorliegen. Dies ist z.B. dann nicht der Fall wenn das Layout nur den "allgemeinen Gestaltungsregeln" entspricht. D.h., wenn gewissermaßen "jeder" der diese Regeln anwendet, zu dem selben oder einem ähnlichen Ergebnis kommen würde.
 
Karsten, jetzt warte ich auf Deine Häme… Meisterwerk… ;)


Die Geschichte mit den Stadtplänen wurmt mich allerdings fast mehr… die werden natürlich auf etlichen Broschüren für die Stadt eingesetzt… klar handelt es sich um den identischen Ausschnitt… aber auf dem befindet sich nunmal die Altstadt…

Die Falzung findet sich sogar im Buch »how to fold«, die Urheberrechte der Fotografien liegen bei einem Fotografen, der die Bilder der Stadt (der Kunde) unentgeldlich zur Verfügung stellt.

Also jeweils links mein Entwurf, rechts jeweils der des anderen Grafikers… wie gesagt… grundsätzlich sollte die Broschüre ja wie die alte bleiben…
 
Zuletzt bearbeitet:
...Dein Stadtplan wirkt schick. Aber, meines Erachtens, musst Du Dir keine Sorgen machn. Da wurde sicher kein besonders ausgetüffteltes Design geklaut. Insofern: netten Brief an den alten Graphiker schreiben und gut ist es...
 
Karsten schrieb:
...eins noch: keinen Scanner im Büro? Hehhehe...

Doch… einen der nur unter win oder mit OS 9 funktioniert… ;)

Ging schneller so!
 
Meine Meinung:
Zum Verwechseln ähnlich sehen sich die beiden Broschüren nicht gerade.
Da hätte ich schon mehr Gemeinsamkeiten erwartet, wenn sich die Konkurenz
beschwert!
Also, locker bleiben und an den Auftraggeber verweisen. :)
 
Nun, wenn man das ursprüngliche Layout am Kriterium der "Individualität" misst, dann entfällt m.E. hier ganz klar der Urheberschutz (@pam: keine Kritik an Dir, sondern eine juristische Wertung ;) ). Außer der groben Anordnung der Elemente und dem groben Aufbau mancher Seiten, ist m.E. auch das Layout nicht identisch. Allein der gewählte Kartenausschnit spielt hier keine Rolle. In diesem Fall würde ich an Deiner Stelle entspannt sein.

Aber es fragt sich, ob man dies gegenüber dem anderen Grafiker nicht schriftlich klarstellen sollte, um etwaige Kurzschlußreaktionen (z.B. strafbewehrte Unterlassungserklärung etc.) von Anfang an zu vermeiden. Ein solches Schreiben muss nicht vom Anwalt kommen, d.h. Du kannst es auch selbst schreiben. Falls Du wegen der Formulierungen unsicher bist, schick eine PN.
 
@ pamela

erst mal ist zu prüfen, ob dein kunde mit dem auftrag und der zahlung der vorherigen schlussrechnung an den vorherigen grafiker auch die zeitlich und räumlich uneingeschränkten nutzungsrechte erworben hat.

denn normalerweise sollte ein (professioneller) kunde dies mit seinen grafischen (und allen anderen kreativen) Lieferanten mit der beauftragung vereinbaren.

wenn dem so ist. hast du überhaupt kein problem.

wenn dem nicht so ist, liegt es beim kläger, also dem grafiker, die verletzung des urheberrechts einwandfrei und lückenlos zu beweisen.
 
Also, ich sehe da auch nichts, was urheberrechtlich relevant wäre. Der Knabe ist sauer, das ist auch alles.
 
Ähm, sehen nicht alle Broschüren so aus? :confused:
 
Ich finde seine Reaktion verständlich (selbst würde mir das auch sauer aufstossen) aber nicht wirklich korrekt… nun ja – in erster Linie geht es ja mir darum meinen Kunden zu beruhigen… für den ist so eine Geschichte sehr verunsichernd…

Ich hoffe dass sich die ganze Geschichte mit einem freundlichen Brief an den Grafiker aus der Welt schaffen lässt… ist es unvorteilhaft, wenn man ihm anbietet, dass er im Impressum als Verantwortlicher für das Layout erscheint? Nicht, dass man damit sozusagen eine Schuld eingesteht??

Irgendwann bekomm ich echt ein Magengeschwür… *seufz*
 
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