Umtauschgrund?

genetic2k schrieb:
Am Dienstag wurde mir ein Rückruf versichert - bis heute keine Antwort.


Ja, und leider kann man in dem Callcenter schlecht Leute festnageln, oder immer den Selben verlangen....
 
Manchmal liegt es aber auch am Anrufer. ;-)

Ich habe folgende Geschichte zum besten zu geben:

Mai 05: Kauf eines 15" PB, 1,67 GHz mit P&L
Juni 05: Tausch durch Apple gegen ein 17" PB, 1,67 GHz wegen zu langer Reperaturzeit
Juni 06: Tausch wegen 4. Reparatur gegen ein 17" MBP plus Aperture wegen der langen Wartezeit.
November 06: Tausch gegen ein 17" MBP C2D (ist gerade zu mir unterwegs.)

Es ist nicht so, dass ich mich darüber freue, sondern wäre sicher hocherfreut, wenn ich mal kein Montagsgerät erhalten würde. Was den Telefonsupport angeht, kann ich mich nach über einem Jahr und trotz P&L (ohne Telefonsupport) nicht über die Hilfsbereitschaft von Apple beklagen. Gekostet hat mich das bisher nur Nerven und Zeit.
 
0815typ schrieb:
Manchmal liegt es aber auch am Anrufer. ;-)

Ich habe folgende Geschichte zum besten zu geben:

Mai 05: Kauf eines 15" PB, 1,67 GHz mit P&L
Juni 05: Tausch durch Apple gegen ein 17" PB, 1,67 GHz wegen zu langer Reperaturzeit
Juni 06: Tausch wegen 4. Reparatur gegen ein 17" MBP plus Aperture wegen der langen Wartezeit.
November 06: Tausch gegen ein 17" MBP C2D (ist gerade zu mir unterwegs.)

Es ist nicht so, dass ich mich darüber freue, sondern wäre sicher hocherfreut, wenn ich mal kein Montagsgerät erhalten würde. Was den Telefonsupport angeht, kann ich mich nach über einem Jahr und trotz P&L (ohne Telefonsupport) nicht über die Hilfsbereitschaft von Apple beklagen. Gekostet hat mich das bisher nur Nerven und Zeit.

Unglaublich :D
 
ok:
mir geht es eigentlich ähnlich und mich würde schon mal meine rechtliche situation interessieren:
- macbook gekauft bei einem mac-händler (kein internet) ende juni
- anfang juli combo-reparatur der folgenden mängel:
- sudden shotdown
- verfärbung des gehäuses
- farbige vertikale streifen beim einschalten des gerätes
ich bekam das gerät dann nach 3 1/2 Wochen (!) zurück (ausgetauscht wurden: heatsink und gehäuse-bezel), allerdings erschienen direkt nach anschalten des gerätes die vertikalen streifen wieder.

also habe ich sofort wieder die hotline (sehr teuer übrigens) angerufen um mich zu beschweren.
die haben sich dann entschuldigt und mir angeboten, das gerät sofort wieder abzuholen.
da sie mir auch nach mehrmaligem nachfragen keinen leihrechner für die zeit der reparatur anbieten wollten, habe ich die reparatur hier von einem apple authorisierten service provider machen lassen.
der hat mir dann eine neue hauptplatine bestellt und ich konnte bis zum erhalt der platine mit meinem gerät weiterarbeiten (die streifen konnte man temprär mit p-ram reset wegbekommen)
seit einigen wochen habe ich das problem, daß der rechner sich auschaltet anstatt in den ruhezustand zu gehen... datenverlust inbegriffen.

nach einem neuen anruf bei applem service und einigem hickhack (die wollen meine kreditkartendaten, damit sie mir den support berechnen können wenn es kein hardwaredefekt ist!) bekomme ich jetzt ne neue batterie.

als allerneueste entwicklung (bzw. ich habe es vorher nicht bemerkt, da ich den brenner kaum benutz habe) muss ich feststellen, daß der brenner auch bei qualitätsmedien (z.b.: verbatim) fast jede zweite dvd nicht korrekt brennt (überpüfungs fehler bei toast, etc.)

meine fragen:

- wie ist meine rechtliche situation in punkto gewährleistung und zurückerstattung des kaufpreises, bzw. umtausch des gerätes ?

- bezieht sich BGB§ 440 auf die reparatur des gerätes an sich, oder einzelner komponenten? (z.b.: motherboard dreimal ausgetauscht)

- falls ich das recht auf austausch bzw. geldrückerstattung habe, muss ich dies beim händler oder apple einfordern ?

- ganz wichtig: wie bekomme ich im callcenter ans "second level" kann ich darauf bestehen ?
vielen dank,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

BGB §437
Rechte des Käufers bei Mängeln.

BGB §439
Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Aber: Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung ... ... verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

BGB § 440
... Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, ...
 
e. s. blofeld schrieb:
Ich befuerchte, dass du ueberhaupt kein Recht auf Reckerstattung des Preises bzw. ein neues Geraet hast. Diesen Anspruch hast du naemlich nur gegenueber dem Verkaeufer und der hatte, so wie ich das verstehe, noch kein einziges mal die Moeglichkeit den Fehler zu beheben.

Ich wuerde an deiner Stelle trotzdem sowohl beim Verkaeufer, als auch bei einem lokalen Servicepartner und zusaetzlich auch noch bei Apple telefonisch versuchen ein neues Geraet herauszuhandeln. Nur rechtlichen Anspruch hast du darauf (glaub ich) nicht. (Sehr wohl hast du aber natuerlich einen Anspruch darauf, dass die Defekte repariert werden)
 
bist du dir sicher ?
ich brauche mal juristisch stich-haltige informationen
 
das brenner problem hab ich auch, scheint wohl generell so zu sein. Meine temp. Lösung : 1/2 speed brennen. :(
 
naja, wenns nur das brenner problem wäre, wärs mir ja egal.
aber ich habe ja scheinbar entweder ein montagsmodell oder ein modell aus einer nicht ausgereiften serie erhalten.
ich habe einfach keine lust bzw. kann es mir auch nicht leisten, einen rechner zu haben, den ich in regelmässigen abständen zur reparatur bringen muss.
allein die telefonkosten mit der apple-hotline belaufen sich für dieses gerät bisher auf 112 € !
 
Du hast das Gerät von jemandem bekommen, der zurückgeben durfte ;->
Spaß beiseite: So viele Geräte, die zurückgegeben werden, können doch gar nicht so schnell wieder repariert werden. Wenn ich Herr Jobs wäre, würde ich versuchen, die Geräte mit den unauffälligsten Defekten wieder an einen anderen Mann oder eine andere Frau zu bringen. Und dann abwarten, ob die sich nicht einfach damit zufrieden geben oder zumindest kein Lust haben, auf ihr Gerät erneut zu verzichten...
 
so, heute hat sich Apple nach einer Email die ich am Montag geschrieben habe gemeldet. Zuerst einmal hat sie der Herr für die lange Dauer entschuldigt und ich bekomme jetzt ein nagelneues Macbook, ein Core2Duo :)

Ausgetauscht wird es so: TNT holt das jetztige ab und Apple schickt mit in der gleichen Zeit ein neues, das ganze soll etwa 5 Tage dauern-ich bin gespannt!

schlussendlich war der Herr doch noch sehr freundlich und bot mir weiteren Email Kontakt an, bei Fragen meinerseits.

Ich hoffe auf ein Happy End... :)

Danke an dieses tolle Forum! habt mir sehr geholfen! :)
 
Da würde ich mir fast wünschen, das meine Kiste kaputt geht ^^. Hatte bisher nur nen kaputtes Netzteil :D.

Glückwunsch!
 
avalon schrieb:
Tja, scheinbar ist es so das immer wieder mit fehlerhaften Teilen repariert worden ist.

Rechtlich steht dir wohl erst nach 3 erfolglosen Reparaturen die Wandlung zu.

Ich würde noch mal beim Support anrufen und wenn es mit dem zuständigen Mitarbeiter nicht klappt, den Vorgesetzten geben lassen.


falsch 2
 
falls es noch jemanden interessiert:

ich habe heute mal mit meinem anwalt gesprochen, da mich diese arroganten, ignoranten und unwissenden apple-support-callcenter hanseln extrem nerven und ich auch keine lust mehr habe noch mehr zeit und geld in garantiereparaturen zu investieren:

falls innerhalb der gewährleistungszeit von zwei jahren mehr als zwei garantiereparaturen anfallen, hat man ein recht auf rückerstattung des kaufpreises bzw. umtausch des gerätes. (dabei ist es übrigens shietegal ob das gehäuse oder das motherboard defekrt ist)

fazit: stress sparen und ne rechtschutzversicherung abschliessen :)
 
e. s. blofeld schrieb:
falls innerhalb der gewährleistungszeit von zwei jahren mehr als zwei garantiereparaturen anfallen, hat man ein recht auf rückerstattung des kaufpreises bzw. umtausch des gerätes
Äpfel?
Birnen?

Garantie?
Gewährleistung?

(Diese Rechtsauskunft tönt mir doch seeeehr suspekt)
 
Godsdawn schrieb:
Die Kernfrage ist, was du genau willst. Das Gerät loswerden und dein Geld zurück? Ein Austauschgerät? Eine Reparatur. Ich an deiner Stelle würde vom Kaufvertrag zurücktreten (ist nach zweimalig fehlgeschlagener Nacherfüllung möglich) und mir ggf. nen Core 2 Duo holen...

Zum Vorredner: Hier wird immer wieder gern von der Wandlung gesprochen; dieses Rechtsinstitu gibt es seit der Schuldrechtsreform nichtmehr. Man spricht in diesem Zusammenhag vom Rücktritt.

Dann gibt es kein WUMS mehr sondern RUMS...;)

LG
Unix
 
performa schrieb:
Äpfel?
Birnen?

Garantie?
Gewährleistung?

(Diese Rechtsauskunft tönt mir doch seeeehr suspekt)

Genau. Kann mich nur anschließen.

Gibt man das Gerät beim Händler ab, hat dieser 2x (!) die Möglichkeit den nachzubessern, dies gilt aber nur für den selben Fehler. Tritt nach der zweiten Reparatur ein ANDERER Fehler auf, geht's von vorne los. Tritt der alte Fehler wieder auf hat man ein Recht auf Umtausch oder Rückerstattung des bezahlten Geldes. Dies ist alles in der gesetzlichen Gewährleistung verankert. Die Garantie bleibt hiervon erstmal unberührt. In den ersten 6 Monaten ist man sicher erstmal beim Händler besser aufgestellt.
 
elkaracho schrieb:
... dies gilt aber nur für den selben Fehler. Tritt nach der zweiten Reparatur ein ANDERER Fehler auf, geht's von vorne los. ...
Wo steht das?
Im BGB ist von der Fehlerursache keine Rede.
2x Nachbessern (erfolglos) => Umtausch oder Geld zurück. Unabhängig von der Fehlerursache!
 
UnixLinux schrieb:
Dann gibt es kein WUMS mehr sondern RUMS...;)

LG
Unix

Wie meinen?

Zum Vorredner: Der Fehler muss nicht unbedingt der gleiche sein. Hinreichend ist auch, wenn zwar der alte Fehler beseitigt wird, aber dabei ein neuer erzeugt (Palandt/Putzo, 62. (ja, alt!) Aufl. § 440 Rn. 7).
 
HäckMäc schrieb:
Wo steht das?
Im BGB ist von der Fehlerursache keine Rede.
2x Nachbessern (erfolglos) => Umtausch oder Geld zurück. Unabhängig von der Fehlerursache!

Quelle: meine Rechtsanwältin.
 
elkaracho schrieb:
Quelle: meine Rechtsanwältin.

es ist egal, ob es der gleiche Fehler oder ein Anderer ist!

2 Reparaturen, beim 3. Mal hat man das Recht auf Wandel (entweder Geld zurück oder Neugerät)
 
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