Überzogene und absurde Rechnung durch vereidigte Möbelsachverständige(n).

Das, was du sagst, ist alles richtig und spiegelt 1:1 unsere Auffassung wider.
Natürlich hätte man an erster Stelle gegen das Möbelhaus vor Gericht ziehen können.
Aber das wäre ein unkalkulierbares Risiko gewesen, mit Gutachten, Gegengutachten, Gerichtskosten etc.
Eine Extragroße Möbelkette mit Rechtsabteilung kann sich da entspannt zurücklehnen, während sich der Kunde aufreibt.
Erst recht, wenn keine RSV besteht.
Und auch wenn man noch so im Recht ist, ist nicht gesichert, dass man vor Gericht auch tatsächlich Recht bekommt.
Wie heißt es so schön: "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand".
Neben dem garantierten Verlust von Nerven und Lebenszeit hätte dies auch den Verlust mehrer tausend Euro bedeuten können.
Dass der kleine Mann auf der Straße da nicht lange durchhalten kann, darauf bauen die Konzerne.
Selbst mit einer RSV wäre ja nicht gesagt gewesen, dass sie die Kosten übernimmt. Da ist man ja auch noch mal der Einschätzung der Versicherung ausgeliefert.
Das Problem ist, dass man bei sowas auf sich allein gestellt ist.
Selbst von den Verbraucherzentralen kommt außer ein paar Betroffenheitsbekundungen und nett formulierter Schreiben an die Firmen nichts.
Selbst wenn der Anwalt der VZ schreibt, beömmeln sich die Damen und Herren in den Firmen.
Die sind ja auch nicht ganz blöd, wissen doch ganz genau, dass wenn ein Anwaltschreiben der VZ kommt, der Kunde mit Sicherheit keine RSV hat, ansonsten hätte dieser sich ja gleich an eine Kanzlei gewandt.
Zum Gericht begleitet dich die VZ nämlich nicht.
Von daher ist die VZ auch nur ein Papiertiger.

Im Grunde kann man den betreffenden Leuten eigentlich nur noch ein gutes weiteres Leben und viel Spaß beim täglichen Blick in den Spiegel wünschen.
 
Natürlich hätte man an erster Stelle gegen das Möbelhaus vor Gericht ziehen können. Aber das wäre ein unkalkulierbares Risiko gewesen, mit Gutachten, Gegengutachten, Gerichtskosten etc.

Ich wollte auf keinen Fall andeuten, dass du vor Gericht ziehen solltest. Ich wollte nur sagen, dass das Gutachten mMn recht wenig aussagt, weil mMn einige Fehler gemacht wurden. Und dafür wäre mir der „Spaß“ eindeutig zu teuer (für 50 € meinetwegen, aber nicht für die zehnfache Summe).

Das Problem ist, dass man bei sowas auf sich allein gestellt ist.
Selbst von den Verbraucherzentralen kommt außer ein paar Betroffenheitsbekundungen und nett formulierter Schreiben an die Firmen nichts.

Dass Problem dürfte sein, dass bei der Verbraucherzentrale nur Menschen sitzen, die sich vielleicht mit den rechtlichen Möglichkeiten auskennen, aber nicht beurteilen können, ob das Gutachten nun fachlich korrekt durchgeführt wurde und ob die abgerechneten Stunden nun stimmen (die Stundensätze und sonstigen Kosten werden wohl seine Richtigkeit haben). So hast du erstmal ein Schreiben von einem Sachverständigen, der wohl wissen wird was er tut. Da würde ich als Unkundiger auch nicht sagen, das ist alles Blödsinn, da kriegst du sicher noch ein paar hundert Euro für wieder, weil der Sachverständige da Unsinn fabriziert hat oder zu viele Stunden abgerechnet hat. Ich als Laie habe Zweifel am Gutachten und den abgerechneten Stunden, aber das dürfte rechtlich nicht viel nutzen. Da müsste wohl, du ahnst es vermutlich, ein anderer Sachverständiger her, der die Arbeit des anderen Sachverständigen prüft, und dann ein gut bezahltes Gutachten anfertigt. Du müsstest also für ein weiteres Gutachten bezahlen um das anderen Gutachten anfechten zu können und möglicherweise ein paar Euro wiederzubekommen. Bei den Aussichten würde ich vermutlich auch nicht zu mehr als ein paar „Schreiben an die Firmen“ raten, auch wenn das für dich als Verbraucher natürlich nicht befriedigend ist. Letztlich dürfte das aber der für dich günstigste Weg sein.
 
irgendwann müssten sich die Gerüche doch verfliegen...
 
Ich hätte da eine Idee :D
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Zuletzt bearbeitet:
Du weißt, es geht um ein Sofa, nicht um ein Waschbecken?
 
Wir laufen alle geschlossen beim Gutachter auf und fragen, ob wir kurz mal die Toilette benutzen dürfen.
Den Umfragewerten zufolge dürfte das ein Riesenspaß werden und die Reinigungskosten überragen seinen Rechnungsbetrag
MU-Inkasso. :jaja:
 
Damit die Szene komplett ist, brauchen wir zur Ablenkung xfoe, der den guten Mann in eine Diskussion über obere Stücke Haut (trocken) verwickelt. :hehehe:
 
Vielleicht hat der Sachverständige in seinem Büro auch ein Sofa aus Waldödelvorhautleder. Das würde dann erklären warum

1.) Er den Geruch des strittigen Sofas nicht unangenehm empfindet. :sick:
2.) Wieso die Rechnung so teuer war, denn das Sofa mit Waldödelvorhautleder muss ja erst finanziert werden. :jaja:
 
Hallo,

ich weiß nicht, inwieweit es justiziabel sein kann, den Namen der betreffenden Person zwar nicht zu nennen, es aber durch Nennung des Sachgebietes und der betreffenden IHK ein leichtes wäre, diese eindeutig zu indentifizieren.
Deshalb versuche ich, den Sachverhalt so neutral und anonym wie möglich zu schildern und bitte euch um Eure Einschätzung.
Wenn Ihr meint, dass solange man keine Namen nennt und den Sachverhalt neutral schildert, man die betreffende IHK (und da Sachgebiet), bei welcher der/die Sachverständige registriert ist,
unbesorgt nennen kann, werde ich das tun.

Das Ganze hat eine lange Vorgeschichte wegen einer Couchgarnitur, die von Werk aus undefinierbar zwischen ranzig und Erbrochenem stank.
Die Vorgeschichte will ich nicht lang und breit aufzählen.
Jedenfalls vereinbart der Kunde nach langem Hin und Her mit dem Möbelhaus, dass ein(e) vereidigte(r) Sachverständige(r) das Möbelstück begutachtet und falls kein Mangel festgestellt weden sollte, der Kunde das Gutachten bezahlen muss.
Der Kunde geht darauf ein.
Zu sagen wäre hier noch, dass nachträglich festgestellt wurde, dass auf der Homepage des/der Sachverständigen keinerlei Hinweis auf eine spezielle Qualifikation bezüglich der Identifizierung von Mängeln, die durch Gerüche verursacht werden, zu finden ist.

Der/die vereidigte Sachverständige begutachtete das Möbelstück vor Ort und kam zu dem Urteil, dass kein Mangel vorliegt.
Der Ortstermin dauerte ca. eine Dreiviertelstunde.
Von Haustür zu Haustür beträgt die Fahrtzeit maximal eine halbe Stunde, also hin und zurück maximal eine Stunde.
Also mit viel sehr gutem Willen ist man da bislang bei 2 Stunden Aufwand angelangt.

Der Hammer kam mit dem schriftlichen Gutachten. Es werden 5 Stunden Arbeitszeit für
1. Ortsbesichtigung,
2. Ausarbeitung
3. Diktat
4. Fahrzeit
berechnet.
Das heißt, für die Ausarbeitung des 3-seitigen Gutachtens, dass in absurd großem Schriftgrad, Zeilenabständen und Abständen zwischen den einzelnen Absätzen geschrieben wurde, um überhaupt diese 3 Seiten vollzukriegen, (das Gutachten habe ich, damit Ihr euch ein Bild machen könnt, angehängt) will die Person mindestens 3 Stunden gebraucht haben.

Anhang anzeigen 220230 Anhang anzeigen 220232 Anhang anzeigen 220234 Anhang anzeigen 220236

Der Anwalt von der Verbraucherzentrale schreibt, dass dies unseriös sei.
Außerdem monierte er, dass postalische Gebühren nur von Anwälten pauschal erhoben werden dürfen, in diesem Fall wäre dies somit nicht zulässig.
Wie man sieht, die Verbraucherzentrale wurde auch schon eingeschaltet, aber wenn es wirklich darauf ankommt, kümmert die sich eigentlich auch nicht weiter.

Die IHK wurde auch schon angeschrieben, doch allem Anschein nach tun die auch nichts weiter, außer den Schriftverkehr jeweils von eine Partei zur anderen weiterzuleiten.
Es macht bislang nicht den Eindruck, als wolle sie die Sache ernsthaft überprüfen.

Habt Ihr Ideen, wo man sich in solchen Fällen hinwenden kann?
Immerhin handelt es sich doch um eine(n) öffentlich bestellte(n) und vereidigte(n) Sachverständige(n).
So jemand muss doch ganz besonders nach den Grundsätzen von Treu und Glauben handeln...
Da muss es doch Instanzen geben, die dies kontrollieren und wohin man sich bei offensichtlichem oder vermutetem Mißbrauch wenden kann.

Vielleicht sehen wir das ja auch falsch und alles geht mit rechten Dingen zu und es ist unter vereidigten Gutachtern die Regel, dass man für so etwas soviel in Rechung stellen kann/darf...

Jedenfalls würde mich Eure Meinung interessieren, was Ihr von der ganzen Sache haltet, und ganz besonders, ob Ihr einen Arbeitsaufwand von mindestens 3 Stunden für das Gutachten für angemessen haltet.
Wie gesagt, es sind zwar 3 Seiten, aber auch wie gesagt, absurd formatiert und man muss noch berücksichtigen, dass von diesen 3 Seiten nur die Hälfte das eigentliche Gutachten repräsentiert.
Welches bei normaler Formatierung nicht mal eine halbe DIN A4 Seite füllen würde. Das alles kann doch nie und nimmer 3 Stunden in Anspruch genommen haben.
Referate, die man früher in der Schule, um den Anschein großen Arbeitsaufwandes zu erwecken und die Anzahl der Seiten aufzublähen in so einer Form abgeben wollte, bekam man zu Recht von den Lehrern um die Ohren gehauen.


Kannst du nur ein Gegengutachten (natürlich auf deine Kosten) erstellen lassen.
Allerdings: Gegen einen vereidigten Sachverständigen hast du kaum eine Chance.
Ansonsten bleibt dir nur die Zivilklage. Verbraucherzentrale und IHK machen da gar nichts. Ist auch nicht deren Job.

Ansonsten: war der Mangel schon beim Anliefern vorhanden? Hast du bei den "Möblern" reklamiert und das auch schriftlich?

Wenn das Sofa aus Leder ist, wurde wahrscheinlich minderwertig gegerbt - und ja - echtes leder stinkt manchmal wie hingekotzt. Liegt am Ausgangsmaterial und Verarbeitung.
 
Wir laufen alle geschlossen beim Gutachter auf und fragen, ob wir kurz mal die Toilette benutzen dürfen.
Den Umfragewerten zufolge dürfte das ein Riesenspaß werden und die Reinigungskosten überragen seinen Rechnungsbetrag
MU-Inkasso. :jaja:
Du meinst ob man mal schnell das Waschbecken benutzen dürfe :jaja:
 
Ich versteh den Aufriss mal wieder nicht.

Gehts nun darum, dass dir das Gutachten ansich nicht passt oder um den Aufbau und die Kosten?

Gerüche sind nunmal schwer zu bestimmen, vor allem wenn es darum geht ob es ein angenehmer oder unangenehmer ist. Was der eine als Kotze empfindet, nimmt der andere ganz anders auf. Sonst gäbe es Marken wie AXE oder Bruno Bananni nicht :D

Was das Gutachten angeht, was hindert dich daran, von der Gutachterin eine Stellungname bzw. Auflistung für die Stunden zu fordern? Warum gleich wieder dritte mit reinziehen die dir eh nicht helfen?
 
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