ichfragmal
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Das, was du sagst, ist alles richtig und spiegelt 1:1 unsere Auffassung wider.
Natürlich hätte man an erster Stelle gegen das Möbelhaus vor Gericht ziehen können.
Aber das wäre ein unkalkulierbares Risiko gewesen, mit Gutachten, Gegengutachten, Gerichtskosten etc.
Eine Extragroße Möbelkette mit Rechtsabteilung kann sich da entspannt zurücklehnen, während sich der Kunde aufreibt.
Erst recht, wenn keine RSV besteht.
Und auch wenn man noch so im Recht ist, ist nicht gesichert, dass man vor Gericht auch tatsächlich Recht bekommt.
Wie heißt es so schön: "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand".
Neben dem garantierten Verlust von Nerven und Lebenszeit hätte dies auch den Verlust mehrer tausend Euro bedeuten können.
Dass der kleine Mann auf der Straße da nicht lange durchhalten kann, darauf bauen die Konzerne.
Selbst mit einer RSV wäre ja nicht gesagt gewesen, dass sie die Kosten übernimmt. Da ist man ja auch noch mal der Einschätzung der Versicherung ausgeliefert.
Das Problem ist, dass man bei sowas auf sich allein gestellt ist.
Selbst von den Verbraucherzentralen kommt außer ein paar Betroffenheitsbekundungen und nett formulierter Schreiben an die Firmen nichts.
Selbst wenn der Anwalt der VZ schreibt, beömmeln sich die Damen und Herren in den Firmen.
Die sind ja auch nicht ganz blöd, wissen doch ganz genau, dass wenn ein Anwaltschreiben der VZ kommt, der Kunde mit Sicherheit keine RSV hat, ansonsten hätte dieser sich ja gleich an eine Kanzlei gewandt.
Zum Gericht begleitet dich die VZ nämlich nicht.
Von daher ist die VZ auch nur ein Papiertiger.
Im Grunde kann man den betreffenden Leuten eigentlich nur noch ein gutes weiteres Leben und viel Spaß beim täglichen Blick in den Spiegel wünschen.
Natürlich hätte man an erster Stelle gegen das Möbelhaus vor Gericht ziehen können.
Aber das wäre ein unkalkulierbares Risiko gewesen, mit Gutachten, Gegengutachten, Gerichtskosten etc.
Eine Extragroße Möbelkette mit Rechtsabteilung kann sich da entspannt zurücklehnen, während sich der Kunde aufreibt.
Erst recht, wenn keine RSV besteht.
Und auch wenn man noch so im Recht ist, ist nicht gesichert, dass man vor Gericht auch tatsächlich Recht bekommt.
Wie heißt es so schön: "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand".
Neben dem garantierten Verlust von Nerven und Lebenszeit hätte dies auch den Verlust mehrer tausend Euro bedeuten können.
Dass der kleine Mann auf der Straße da nicht lange durchhalten kann, darauf bauen die Konzerne.
Selbst mit einer RSV wäre ja nicht gesagt gewesen, dass sie die Kosten übernimmt. Da ist man ja auch noch mal der Einschätzung der Versicherung ausgeliefert.
Das Problem ist, dass man bei sowas auf sich allein gestellt ist.
Selbst von den Verbraucherzentralen kommt außer ein paar Betroffenheitsbekundungen und nett formulierter Schreiben an die Firmen nichts.
Selbst wenn der Anwalt der VZ schreibt, beömmeln sich die Damen und Herren in den Firmen.
Die sind ja auch nicht ganz blöd, wissen doch ganz genau, dass wenn ein Anwaltschreiben der VZ kommt, der Kunde mit Sicherheit keine RSV hat, ansonsten hätte dieser sich ja gleich an eine Kanzlei gewandt.
Zum Gericht begleitet dich die VZ nämlich nicht.
Von daher ist die VZ auch nur ein Papiertiger.
Im Grunde kann man den betreffenden Leuten eigentlich nur noch ein gutes weiteres Leben und viel Spaß beim täglichen Blick in den Spiegel wünschen.