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ichfragmal
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Hallo,
ich weiß nicht, inwieweit es justiziabel sein kann, den Namen der betreffenden Person zwar nicht zu nennen, es aber durch Nennung des Sachgebietes und der betreffenden IHK ein leichtes wäre, diese eindeutig zu indentifizieren.
Deshalb versuche ich, den Sachverhalt so neutral und anonym wie möglich zu schildern und bitte euch um Eure Einschätzung.
Wenn Ihr meint, dass solange man keine Namen nennt und den Sachverhalt neutral schildert, man die betreffende IHK (und da Sachgebiet), bei welcher der/die Sachverständige registriert ist,
unbesorgt nennen kann, werde ich das tun.
Das Ganze hat eine lange Vorgeschichte wegen einer Couchgarnitur, die von Werk aus undefinierbar zwischen ranzig und Erbrochenem stank.
Die Vorgeschichte will ich nicht lang und breit aufzählen.
Jedenfalls vereinbart der Kunde nach langem Hin und Her mit dem Möbelhaus, dass ein(e) vereidigte(r) Sachverständige(r) das Möbelstück begutachtet und falls kein Mangel festgestellt weden sollte, der Kunde das Gutachten bezahlen muss.
Der Kunde geht darauf ein.
Zu sagen wäre hier noch, dass nachträglich festgestellt wurde, dass auf der Homepage des/der Sachverständigen keinerlei Hinweis auf eine spezielle Qualifikation bezüglich der Identifizierung von Mängeln, die durch Gerüche verursacht werden, zu finden ist.
Der/die vereidigte Sachverständige begutachtete das Möbelstück vor Ort und kam zu dem Urteil, dass kein Mangel vorliegt.
Der Ortstermin dauerte ca. eine Dreiviertelstunde.
Von Haustür zu Haustür beträgt die Fahrtzeit maximal eine halbe Stunde, also hin und zurück maximal eine Stunde.
Also mit viel sehr gutem Willen ist man da bislang bei 2 Stunden Aufwand angelangt.
Der Hammer kam mit dem schriftlichen Gutachten. Es werden 5 Stunden Arbeitszeit für
1. Ortsbesichtigung,
2. Ausarbeitung
3. Diktat
4. Fahrzeit
berechnet.
Das heißt, für die Ausarbeitung des 3-seitigen Gutachtens, dass in absurd großem Schriftgrad, Zeilenabständen und Abständen zwischen den einzelnen Absätzen geschrieben wurde, um überhaupt diese 3 Seiten vollzukriegen, (das Gutachten habe ich, damit Ihr euch ein Bild machen könnt, angehängt) will die Person mindestens 3 Stunden gebraucht haben.
Der Anwalt von der Verbraucherzentrale schreibt, dass dies unseriös sei.
Außerdem monierte er, dass postalische Gebühren nur von Anwälten pauschal erhoben werden dürfen, in diesem Fall wäre dies somit nicht zulässig.
Wie man sieht, die Verbraucherzentrale wurde auch schon eingeschaltet, aber wenn es wirklich darauf ankommt, kümmert die sich eigentlich auch nicht weiter.
Die IHK wurde auch schon angeschrieben, doch allem Anschein nach tun die auch nichts weiter, außer den Schriftverkehr jeweils von eine Partei zur anderen weiterzuleiten.
Es macht bislang nicht den Eindruck, als wolle sie die Sache ernsthaft überprüfen.
Habt Ihr Ideen, wo man sich in solchen Fällen hinwenden kann?
Immerhin handelt es sich doch um eine öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
So jemand muss doch ganz besonders nach den Grundsätzen von Treu und Glauben handeln...
Da muss es doch Instanzen geben, die dies kontrollieren und wohin man sich bei offensichtlichem oder vermutetem Mißbrauch wenden kann.
Vielleicht sehen wir das ja auch falsch und alles geht mit rechten Dingen zu und es ist unter vereidigten Gutachtern die Regel, dass man für so etwas soviel in Rechung stellen kann/darf...
Jedenfalls würde mich Eure Meinung interessieren, was Ihr von der ganzen Sache haltet, und ganz besonders, ob Ihr einen Arbeitsaufwand von mindestens 3 Stunden für das Gutachten für angemessen haltet.
Wie gesagt, es sind zwar 3 Seiten, aber auch wie gesagt, absurd formatiert und man muss noch berücksichtigen, dass von diesen 3 Seiten nur die Hälfte das eigentliche Gutachten repräsentiert.
Welches bei normaler Formatierung nicht mal eine halbe DIN A4 Seite füllen würde. Das alles kann doch nie und nimmer 3 Stunden in Anspruch genommen haben.
Referate, die man früher in der Schule, um den Anschein großen Arbeitsaufwandes zu erwecken und die Anzahl der Seiten aufzublähen in so einer Form abgeben wollte, bekam man zu Recht von den Lehrern um die Ohren gehauen.
ich weiß nicht, inwieweit es justiziabel sein kann, den Namen der betreffenden Person zwar nicht zu nennen, es aber durch Nennung des Sachgebietes und der betreffenden IHK ein leichtes wäre, diese eindeutig zu indentifizieren.
Deshalb versuche ich, den Sachverhalt so neutral und anonym wie möglich zu schildern und bitte euch um Eure Einschätzung.
Wenn Ihr meint, dass solange man keine Namen nennt und den Sachverhalt neutral schildert, man die betreffende IHK (und da Sachgebiet), bei welcher der/die Sachverständige registriert ist,
unbesorgt nennen kann, werde ich das tun.
Das Ganze hat eine lange Vorgeschichte wegen einer Couchgarnitur, die von Werk aus undefinierbar zwischen ranzig und Erbrochenem stank.
Die Vorgeschichte will ich nicht lang und breit aufzählen.
Jedenfalls vereinbart der Kunde nach langem Hin und Her mit dem Möbelhaus, dass ein(e) vereidigte(r) Sachverständige(r) das Möbelstück begutachtet und falls kein Mangel festgestellt weden sollte, der Kunde das Gutachten bezahlen muss.
Der Kunde geht darauf ein.
Zu sagen wäre hier noch, dass nachträglich festgestellt wurde, dass auf der Homepage des/der Sachverständigen keinerlei Hinweis auf eine spezielle Qualifikation bezüglich der Identifizierung von Mängeln, die durch Gerüche verursacht werden, zu finden ist.
Der/die vereidigte Sachverständige begutachtete das Möbelstück vor Ort und kam zu dem Urteil, dass kein Mangel vorliegt.
Der Ortstermin dauerte ca. eine Dreiviertelstunde.
Von Haustür zu Haustür beträgt die Fahrtzeit maximal eine halbe Stunde, also hin und zurück maximal eine Stunde.
Also mit viel sehr gutem Willen ist man da bislang bei 2 Stunden Aufwand angelangt.
Der Hammer kam mit dem schriftlichen Gutachten. Es werden 5 Stunden Arbeitszeit für
1. Ortsbesichtigung,
2. Ausarbeitung
3. Diktat
4. Fahrzeit
berechnet.
Das heißt, für die Ausarbeitung des 3-seitigen Gutachtens, dass in absurd großem Schriftgrad, Zeilenabständen und Abständen zwischen den einzelnen Absätzen geschrieben wurde, um überhaupt diese 3 Seiten vollzukriegen, (das Gutachten habe ich, damit Ihr euch ein Bild machen könnt, angehängt) will die Person mindestens 3 Stunden gebraucht haben.
Der Anwalt von der Verbraucherzentrale schreibt, dass dies unseriös sei.
Außerdem monierte er, dass postalische Gebühren nur von Anwälten pauschal erhoben werden dürfen, in diesem Fall wäre dies somit nicht zulässig.
Wie man sieht, die Verbraucherzentrale wurde auch schon eingeschaltet, aber wenn es wirklich darauf ankommt, kümmert die sich eigentlich auch nicht weiter.
Die IHK wurde auch schon angeschrieben, doch allem Anschein nach tun die auch nichts weiter, außer den Schriftverkehr jeweils von eine Partei zur anderen weiterzuleiten.
Es macht bislang nicht den Eindruck, als wolle sie die Sache ernsthaft überprüfen.
Habt Ihr Ideen, wo man sich in solchen Fällen hinwenden kann?
Immerhin handelt es sich doch um eine öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
So jemand muss doch ganz besonders nach den Grundsätzen von Treu und Glauben handeln...
Da muss es doch Instanzen geben, die dies kontrollieren und wohin man sich bei offensichtlichem oder vermutetem Mißbrauch wenden kann.
Vielleicht sehen wir das ja auch falsch und alles geht mit rechten Dingen zu und es ist unter vereidigten Gutachtern die Regel, dass man für so etwas soviel in Rechung stellen kann/darf...
Jedenfalls würde mich Eure Meinung interessieren, was Ihr von der ganzen Sache haltet, und ganz besonders, ob Ihr einen Arbeitsaufwand von mindestens 3 Stunden für das Gutachten für angemessen haltet.
Wie gesagt, es sind zwar 3 Seiten, aber auch wie gesagt, absurd formatiert und man muss noch berücksichtigen, dass von diesen 3 Seiten nur die Hälfte das eigentliche Gutachten repräsentiert.
Welches bei normaler Formatierung nicht mal eine halbe DIN A4 Seite füllen würde. Das alles kann doch nie und nimmer 3 Stunden in Anspruch genommen haben.
Referate, die man früher in der Schule, um den Anschein großen Arbeitsaufwandes zu erwecken und die Anzahl der Seiten aufzublähen in so einer Form abgeben wollte, bekam man zu Recht von den Lehrern um die Ohren gehauen.