Überzogene und absurde Rechnung durch vereidigte Möbelsachverständige(n).

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ichfragmal

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Hallo,

ich weiß nicht, inwieweit es justiziabel sein kann, den Namen der betreffenden Person zwar nicht zu nennen, es aber durch Nennung des Sachgebietes und der betreffenden IHK ein leichtes wäre, diese eindeutig zu indentifizieren.
Deshalb versuche ich, den Sachverhalt so neutral und anonym wie möglich zu schildern und bitte euch um Eure Einschätzung.
Wenn Ihr meint, dass solange man keine Namen nennt und den Sachverhalt neutral schildert, man die betreffende IHK (und da Sachgebiet), bei welcher der/die Sachverständige registriert ist,
unbesorgt nennen kann, werde ich das tun.

Das Ganze hat eine lange Vorgeschichte wegen einer Couchgarnitur, die von Werk aus undefinierbar zwischen ranzig und Erbrochenem stank.
Die Vorgeschichte will ich nicht lang und breit aufzählen.
Jedenfalls vereinbart der Kunde nach langem Hin und Her mit dem Möbelhaus, dass ein(e) vereidigte(r) Sachverständige(r) das Möbelstück begutachtet und falls kein Mangel festgestellt weden sollte, der Kunde das Gutachten bezahlen muss.
Der Kunde geht darauf ein.
Zu sagen wäre hier noch, dass nachträglich festgestellt wurde, dass auf der Homepage des/der Sachverständigen keinerlei Hinweis auf eine spezielle Qualifikation bezüglich der Identifizierung von Mängeln, die durch Gerüche verursacht werden, zu finden ist.

Der/die vereidigte Sachverständige begutachtete das Möbelstück vor Ort und kam zu dem Urteil, dass kein Mangel vorliegt.
Der Ortstermin dauerte ca. eine Dreiviertelstunde.
Von Haustür zu Haustür beträgt die Fahrtzeit maximal eine halbe Stunde, also hin und zurück maximal eine Stunde.
Also mit viel sehr gutem Willen ist man da bislang bei 2 Stunden Aufwand angelangt.

Der Hammer kam mit dem schriftlichen Gutachten. Es werden 5 Stunden Arbeitszeit für
1. Ortsbesichtigung,
2. Ausarbeitung
3. Diktat
4. Fahrzeit
berechnet.
Das heißt, für die Ausarbeitung des 3-seitigen Gutachtens, dass in absurd großem Schriftgrad, Zeilenabständen und Abständen zwischen den einzelnen Absätzen geschrieben wurde, um überhaupt diese 3 Seiten vollzukriegen, (das Gutachten habe ich, damit Ihr euch ein Bild machen könnt, angehängt) will die Person mindestens 3 Stunden gebraucht haben.

1.jpg 2.jpg 3.jpg Rechnung-001.jpg

Der Anwalt von der Verbraucherzentrale schreibt, dass dies unseriös sei.
Außerdem monierte er, dass postalische Gebühren nur von Anwälten pauschal erhoben werden dürfen, in diesem Fall wäre dies somit nicht zulässig.
Wie man sieht, die Verbraucherzentrale wurde auch schon eingeschaltet, aber wenn es wirklich darauf ankommt, kümmert die sich eigentlich auch nicht weiter.

Die IHK wurde auch schon angeschrieben, doch allem Anschein nach tun die auch nichts weiter, außer den Schriftverkehr jeweils von eine Partei zur anderen weiterzuleiten.
Es macht bislang nicht den Eindruck, als wolle sie die Sache ernsthaft überprüfen.

Habt Ihr Ideen, wo man sich in solchen Fällen hinwenden kann?
Immerhin handelt es sich doch um eine(n) öffentlich bestellte(n) und vereidigte(n) Sachverständige(n).
So jemand muss doch ganz besonders nach den Grundsätzen von Treu und Glauben handeln...
Da muss es doch Instanzen geben, die dies kontrollieren und wohin man sich bei offensichtlichem oder vermutetem Mißbrauch wenden kann.

Vielleicht sehen wir das ja auch falsch und alles geht mit rechten Dingen zu und es ist unter vereidigten Gutachtern die Regel, dass man für so etwas soviel in Rechung stellen kann/darf...

Jedenfalls würde mich Eure Meinung interessieren, was Ihr von der ganzen Sache haltet, und ganz besonders, ob Ihr einen Arbeitsaufwand von mindestens 3 Stunden für das Gutachten für angemessen haltet.
Wie gesagt, es sind zwar 3 Seiten, aber auch wie gesagt, absurd formatiert und man muss noch berücksichtigen, dass von diesen 3 Seiten nur die Hälfte das eigentliche Gutachten repräsentiert.
Welches bei normaler Formatierung nicht mal eine halbe DIN A4 Seite füllen würde. Das alles kann doch nie und nimmer 3 Stunden in Anspruch genommen haben.
Referate, die man früher in der Schule, um den Anschein großen Arbeitsaufwandes zu erwecken und die Anzahl der Seiten aufzublähen in so einer Form abgeben wollte, bekam man zu Recht von den Lehrern um die Ohren gehauen.
 
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Ein Deutsch ist das auch in dem Gutachten. :D
 
"Auftragsduchführung"
Fotoarbeiten 6€ - für ein Klick mit der iPhone-Kamera?
Insgesamt ziemlich guter Kurs, um mal kurz an einem fremden Sofa zu schnüffeln.
Ich persönlich würde zum Anwalt gehen und über den einen Widerspruch einlegen lassen (bzw tun, wozu der mir raten würde)
 
Beim Anwalt (der Verbraucherzentrale) waren wir bereits. Die tun dort gefühlt auch nur das allernotwendigste.

Klar könnte man noch richtig zum Anwalt.
Ohne RV ist das was halt immer so ne Sache.
Am Ende zahlst und zahlst du immer mehr drauf, ohne Garantie auf Erfolg.
Deshalb auch die Frage, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, die Sache offiziell untersuchen zu lassen.
 
Was sagt denn der Gutachter dazu, dass Du sagst, dass 5 Stunden nicht sein können? 1h Fahrt, 1h Besichtigung und 1h schreiben wäre ja noch gerade ok.

Und was ist mit dem Mangel: Geruch ja oder nein kann man ja sehr leicht feststellen?!
 
„Der Raumlandschaft haftete kein der Norm entsprechender, abweichender Geruch an:hehehe:
 
Zertifiziertes Geruchsorgan...
 
„Der Raumlandschaft haftete kein der Norm entsprechender, abweichender Geruch an:hehehe:
Interessante Frage.
Was ist denn ein "der Norm entsprechender Geruch"?
Kann der Gutachter nennen, auf welche Norm er sich bezieht?
Oder geht er nach rein persönlichem Empfinden?
Ist er Raucher oder war vielleicht sogar verschnupft?
Nach welchen Kriterien wird diese "Norm" definiert?
 
@lars_munich

das ist alles ziemlich kompliziert und nervig.

Als die Rechnung kam, hatten wir direkt bei der IHK angerufen, um uns zu informieren, ob so etwas in Gutachterkreisen üblich ist.
Auch wenn es auf den ersten Blick dem gesunden Menschenverstand widerspricht.
Aber es kann ja trotzdem sein; als Laie ist man ja doch erst mal unsicher.

Von der IHK wurden wir dann ja auch gebeten, den Sachverhalt schriftlich einzureichen.
Im Glauben, sie würde das Ganze sorgfältig überprüfen, taten wir, wie uns geheißen.
Letztendlich mussten wir feststellen, dass sie diesbezüglich wohl gar nichts unternommen hat, sondern unser Schreiben an den/die Gutachter(in) lediglich mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet hat.
Kein Wort darüber, wie die IHK die Verhältnismäßigkeit der Rechnung einschätzt.
Die Antwort des/der Gutachterin liegt auch schon vor: "alles völlig in Ordnung, angemessen und rechtes, bla bla bla".
Obwohl im Beschwerdeschreiben u.A. auch auf die Nichtnachvollziehbarkeit der Arbeitszeit hingewiesen wurde, wurde mit keinem Wort darauf eingegangen.
Die Antwort wurde uns von der IHK ohne Wertung weitergeleitet, was dafür spricht, dass sie sich überhaupt nicht damit auseinandergesetzt hat.
Beim erneuten Anruf wg. der im Grunde nichtssagenden Antwort bei der IHK, bei dem wir monierten, dass überhaupt nicht auf das Hauptproblem, nämlich wie die 5 Stunden gerechtfertigt werden, eingegangen wurde, hieß es, dass wir sie erneut anschreiben sollen, diesmal ganz explizit mit der Bitte um eine nachvollziehbare Begründung für die Anzahl der Stunden.
Man würde dann den/die Gutachterin erneut um Stellungnahme bitten.
Das werden wir machen; was dabei herauskommen wird, kann ich mir aber jetzt schon an den Fingern einer Hand abzählen.
In der Antwort wird mit ziemlicher Sicherheit erneut auf die Angemessenheit der Rechnungshöhe hingewiesen werden, die IHK wird die Antwort ohne eigene Wertung, wie es denn möglich sein kann, dass ein(e) langjährige(r) vereidigte(r) Gutachter(in) mit entsprechender Berufserfahrung 3 Stunden (in einem übrigens katastrophalen deutsch) für die Erstellung eines Schreibens benötigt, was jeder durchschnittlich begabte Sextaner in einer halben Stunde herunterrotzen würde, an uns weiterleiten und uns vermutlich im Regen stehen lassen.

Deshalb würden wir ganz gerne eine offizielle unabhängige Stelle einschalten.
Es muss doch eine Behörde geben, der vereidigte Gutachter unterstellt sind und welche diese kontrolliert....
Sonst gibt es ja auch für jeden Sch&@ß eine Regelung in diesem Land.
 
@ alle, die Fragen zur Geruchsermittlung von stinkenden Neumöbeln haben: das ist ein anderes Thema, das genug Nerven und Kraft gekostet hat.
Das Thema der stinkenden Wohnlandschaft geht schon seit einem guten Dreivierteljahr, wurde letztendlich mit einer für uns nicht zufriedenstellenden "pseudokulanten" Regelung, die gezwungenermaßen akzeptiert wurde, zumindest zu einem Ende gebracht.
Alles andere hätte nur noch mehr Nerven und sehr viel Geld gekostet. So war's nun ein Ende mit Schrecken, der dem Schrecken ohne Ende vorgezogen wurde.
Gerade beim Thema Geruchsbelästigung spielen so viele Unwägbarkeiten hinein, dass ohne eine RSV der Gang vor Gericht ein unberechenbares Vabanquespiel wäre, mit der Aussicht, auf mehreren tausend Euros Verfahrenskosten sitzenzubleiben.
Mängel durch Geruchsbelästigung sind nicht greifbar wie z. B. mechanische oder optische Mängel.

Speziell zu dem Thema kann ich nur sagen, das eine private RSV wohl doch nicht zu den eher nicht essentiellen Versicherungen gehört, wie man allenthalben von sogenannten Versicherungsexperten zu hören bekommt.

Bezüglich Möbelkauf kann ich nach dieser Erfahrung mit einer "normalen" Möbelkette eigentlich nur den Rat geben, seine Möbel, auch wenn die Auswahl eingeschränkt sein sollte, nur noch bei IKEA zu kaufen.
Dort kann man die Möbel selbst dann zurückgeben, wenn sie einem einfach nur nicht mehr gefallen
Im Gegensatz zu großen Möbelketten, die sich selbst bei berechtigten Beschwerden querstellen.

Aber hier in dem Thread geht es nicht um das wie auch immer abgeschlossene Thema der stinkenden Möbel, sondern um die Dreistigkeit der/des Gutachters/in und wie man sich dagegen wehren kann
 
Die letzte Anmerkung zum Fleckschutz ist absolut unprofessionell und hat mit der Sache nichts zu tun. Man könnte fast meinen, dass diese Erwähnung eher dazu dienen soll, dass der vom Auftraggeber wahrgenommene Geruch von dem vom Auftraggeber aufgetragenen Fleckschutz (davon gehe ich mal aus) stammen könnte. Doch soweit lässt sich der Gutachter natürlich nicht ein. Das hätte er erwähnen können, wenn er tatsächlich den Verdacht gehabt hätte, dass der Geruch davon stammen könnte. Aber so... "nicht notwendig, weder stofflich noch farblich"? Bei der Arbeitszeitberechnung hat alleine diese Anmerkung wahrscheinlich schon 30min gedauert...
 
in meinen Augen ein typisches Gutachten.
Was anderes hätte ich nicht erwartet und deshalb auch niemals einen Gutachter hinzugezogen.

Das Thema würde ich unter Lehrgeld abheften und vergessen. Es lohnt keine weitere Stunde sich darüber einen Kopf zu machen.
 
Wer hat denn den Gutachter ausgesucht und beauftragt? Du oder die Möbelkette? War das vielleicht der schlesische Putz- und Hausmeister des Möbelladens?

So hört sich die Satzstellung jedenfalls an. "... und was befindet sich sonst noch in dem Raum." :D

Und auch der Aufbau der Rechnung ist interessant. Bei Ortsbesichtung, Diktat und "Ausarbeitung" ist keine Zeit hinterlegt, aber für 30 km brauchte man anscheindend 5 Stunden Fahrzeit, was einer Durchschnittsgeschwindigkit von 6 km/h entspricht. Ist der Sachverständige mit einem Krankenfahrstuhl gekommen? :suspect:

Ich sehe geistig den Opa von den Flodders vor mir. :hehehe:
 
Wer hat denn den Gutachter ausgesucht und beauftragt? Du oder die Möbelkette? War das vielleicht der schlesische Putz- und Hausmeister des Möbelladens?

Ich sehe geistig den Opa von den Flodders vor mir. :hehehe:

Du solltest dir vielleicht mal die Voraussetzungen die ein Gutachter erfüllen muss anschauen ;)

Das ist ne 0-8-15 Rechnung an der man vielleicht den einen oder anderen Kleinbetrag bemäkeln kann.
Wenn ihr da so sicher seid, dann kann der TS ja klagen. geht das schief übernehmt ihr seine Kosten ... :noplan:
 
Was mich ein bisschen verwundert ist, dass Du direkt zur IHR gegangen bist. Wenn ich eine Rechnung erhalte, die nicht nach meinem Empfinden in Ordnung ist, dann sage ich das dem Rechnungssteller und bitte um Feedback und Korrektur. Dass er beim ersten Schritt via IHK jetzt nicht sofort zurückziehen kann, ist doch klar. Oder hast Du das schon vorher gemacht?

Das Gutachten, in dem nun mal nix mehr steht als "die Couch riecht nicht" kann man rein schreibtechnisch wirklich in 15 Minuten schreiben. Mit Ausdruck und Formatierung dann 30 Minuten.
Wer hat den Gutachter denn ausgesucht? Wurde vorher nach dem Preis gefragt?
 
Ich würde das auch auf Erfahrung buchen. Was man versuchen kann, ist als Kompromiss einen kleineren Betrag wie z.B. 350 Euro anbieten und sehen, ob das der Gutachter akzeptiert.
 
Was mich ein bisschen verwundert ist, dass Du direkt zur IHR gegangen bist. Wenn ich eine Rechnung erhalte, die nicht nach meinem Empfinden in Ordnung ist, dann sage ich das dem Rechnungssteller und bitte um Feedback und Korrektur. Dass er beim ersten Schritt via IHK jetzt nicht sofort zurückziehen kann, ist doch klar. Oder hast Du das schon vorher gemacht?

Das Gutachten, in dem nun mal nix mehr steht als "die Couch riecht nicht" kann man rein schreibtechnisch wirklich in 15 Minuten schreiben. Mit Ausdruck und Formatierung dann 30 Minuten.
Wer hat den Gutachter denn ausgesucht? Wurde vorher nach dem Preis gefragt?
Der/die bei der örtlichen IHK einzig verfügbare beglaubigte und vereidigte Möbel-Gutachter(in) wurde vom Möbelhaus vorgeschlagen und von meinem Bruder akzeptiert, da es sich um eine(n) vereidigte(n) Gutachter(in) handelte. Bei so jemanden muss man als Laie davon ausgehen können, dass er unabhängig urteilt, was ja nicht in Abrede gestellt wird.
Auch geht man als Laie davon aus, dass solche Personen ein besonders korrektes und seriöses Geschäftsgebaren an den Tag legen (müssen).
Man kann ja nicht vorhersehen, dass man an eine(n) offensichtliche(n) Abzocker gerät.

Ich, bzw. mein Bruder, um den es hier eigentlich geht, hattte sich direkt an die IHK gewandt, um dort vor einem Kontakt mit dem/der Gutachter(in) einen fundierte Aussage zu erhalten, ob eine solche Rechnung den üblichen Gepflogenheiten entspricht, weil er dies als Laie nicht beurteieln könne.
Er wollte aso erst mal etwas Hintergrundwissen haben, um der/dem Gutachter(in) gegenüber besser argumentieren zu können.
Das Hinweis, an die IHK zu schreiben, kam im Verlauf des Telefonats von der IHK selber. Warum, kann ich im Nachhinein nicht nachvollziehen, wenn die IHK doch nichts anderes tut, als den Schriftverkehr hin- und herzuschieben, ohne selber eine Überprüfung durchzuführen.
Deshalb auch meine Frage, an welche unabhängige Institutionen, die vereidigte Gutachter überprüfen, man sich wenden kann. Die IHK ist anscheinend nicht der richtige Ansprechpartner.
Es muss doch die Möglichkeit geben, etwas, das einer Dienstaufsichtsbeschwerde ähnelt, einreichen zu können.
Wie gesagt: nach gesundem Menschenverstand sollte eine vereidigte und beglaubigte Person nach Treu und Glauben handeln. Wenn man den Status "vereidigt" derart mißbraucht, muss dies doch irgendwo Konsequenzen nach sich ziehen können. Das darf doch kein Freibrief auf Abzocke sein..:confused:

Autraggeber ist das Möbelhaus, allerdings hat sich mein Bruder ihm gegenüber verpflichtet, die Rechnung zu übernehmen.
Das alles ist unstrittig, auch der Inhalt des Gutachtens. Wenn der nunmal besagt, dass es so oder so ist, dann hat es wenig Sinn, darüber zu diskutieren.
Dieses Thema wurde ja auch schon abgehakt.

Habe übrigens eben mit meinem Bruder telefoniert.
Weil ihn das Ganze mit der ewig langen Vorgeschichte nur noch nervlich fertig macht, meinte er, dass er jetzt die Rechnung unter Vorbehalt zahlen würde, weil er keine Lust und keinen Nerv mehr hat, auch noch eine Mahnung oder Schlimmeres (heutzutage, wo nach der Zahlungsfrist keine Zahlungserinnerungen oder Mahnungen verschickt werden müssen, kann es ja durchaus passieren, dass man plötzlich einen Vollstreckungsbescheid im Briefkasten liegen hat) ins Haus flattert. Dann kämen die Kosten für dieses Verfahren auch noch "als Sahnehäubchen" obendrauf.
Dafür hat er gelinde gesagt, keinen Nerv mehr.
Ich habe ihm gesagt, dass wenn das Geld einmal weg ist, es sehr schwierig würde, trotz der Zahlung unter Vorbehalt noch irgendwas zu erreichen und dass ich es daraf ankommen ließe und zumindest noch die Reaktion auf das von IHK angeforderte zweite Schreiben:
wir sie erneut anschreiben sollen, diesmal ganz explizit mit der Bitte um eine nachvollziehbare Begründung für die Anzahl der Stunden.
Man würde dann den/die Gutachterin erneut um Stellungnahme bitten.
Das werden wir machen; was dabei herauskommen wird, kann ich mir aber jetzt schon an den Fingern einer Hand abzählen.
zu warten.

Aber ich kann auch nachvollziehen, dass er endlich seine Ruhe haben möchte.

Mich ärgert halt ungemein, dass hier jemand einfach so mit einer solchen Dreistigkeit durchkommen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde jetzt halt final mal den Gutachter direkt anschreiben oder besser noch anrufen -ohne weiteren IHK-Bezug, die machen eh nix- ob man sich nicht auf einen Kompromiss, sagen wir mal 350 EUR, einigen kann - und dann wäre gut.

Der Gutachter hat immer noch im Hinterkopf, dass er ggf. die 5 Stunden vor Gericht erklären muss. Das könnte schwer werden. Biete einen Kompromiss an und wenn darauf nicht eingegangen wird ist zahlen sicherlich sinnvoller.
Und ich kann nur immer wieder eine Privat-Rechtschutzversicherung empfehlen...
 
Dein Bruder hätte die "Sitzlandschaft" doch auch "ab Bemerken eines Geruchs" zurückgeben können.
Und wenn dieses Möbelhaus den Gutachter beauftragt hat, dann haben die sicherlich auch ihre Gründe, genau diesen Gutachter genommen zu haben. ;)

Falls dein Bruder Interesse hat, könnte er ja mal bei "Markt (Markt mischt sich ein)" von NDR die Angelegenheit durchgeben: Kontakt Markt NDR
 
Dein Bruder hätte die "Sitzlandschaft" doch auch "ab Bemerken eines Geruchs" zurückgeben können.
Wird bei Möbelkäufen meistens im Auftrag ausgeschlossen. Genau wie sie sich im Kaufvertrag sehr weitreichende Toleranzen bei Materialbeschaffenheit einräumen.

...deswegen kaufe ich (auch) am liebsten Ausstellungsstücke.
 
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