diger
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Allein was das Thema Steuer angeht, sind ja schon viele "private" reingefallen, die Ihren Keller ausgemistet und bei eBay eingestellt hatten. Sobald eine Gewinnerziehlungsabsicht dahinter steht (und die hast Du ja ganz klar heraus gestellt), handelt man gewerblich. Da gibt es kein "privat" mehr, und das mit allen Konsequenzen.
Und die Verjährungsfristen beim Finanzamt können echt weh tun, und noch lange einem das Leben schwer machen.
Das was Du vor hast, darfst Du privat nicht, den in dem Moment wo Du das tust, bist Du schon gewerblich tätig. Egal ob Du studierst oder unter der Brücke wohnst. Es gibt im Finanzrecht da keinerlei Unterscheidung.
Und die Verjährungsfristen beim Finanzamt können echt weh tun, und noch lange einem das Leben schwer machen.
Das was Du vor hast, darfst Du privat nicht, den in dem Moment wo Du das tust, bist Du schon gewerblich tätig. Egal ob Du studierst oder unter der Brücke wohnst. Es gibt im Finanzrecht da keinerlei Unterscheidung.