@lundehundt
Klar sind auch 15 oder 20 Jahre ein großer Teil vom Leben, wollte nur einmal daran erinnern, dass bei uns lebenslänglich nicht zwangsläufig wirklich lebenslänglich heißt.
Vor einiger Zeit mal von einer Idee gelesen die ich ganz gut fand, und zwar die lebenslängliche Freiheitsstrafe abzuschaffen, und eine zeitige Freiheitsstrafe von 15 - 25 Jahren umzuwandeln.
Also praktisch dass zu machen, was im nach hinein gemacht wird, eben zu differenzieren, denn Mord ist eben nicht gleich Mord, in der Praxis was vorzeitige Entlassung betrifft.
Und für Leute die einfach eine Gefahr für die Allgemeinheit sind, gibt es dann noch die Sicherungsverwahrung.
Sicherungsverwahrung ist im Grunde das eigentliche lebenslänglich, denn die ist seit einiger Zeit nicht mehr zeitlich befristet, früher waren das maximal 10 Jahre, heutzutage bräuchte man dann ein Gutachten dass einem bescheinigt, dass man keine Gefahr für die Öffentlichkeit mehr darstellt, um entlassen zu werden.
Bisher habe ich aber noch nie gehört, dass jemand aus einer zeitlich unbefristeten Sicherungsverwahrung entlassen worden ist.
Wobei dass mit der Sicherungsverwahrung auch so eine Geschichte für sich ist, für Mord und Totschlag kann ich das noch nachvollziehen, wenn man feststellt, dass jemand so was wieder tun würde, dass man denjenigen dann zum Schutz dauerhaft weg sperrt.
Habe aber letztens einen Artikel gelesen von jemanden, der mehrfach wegen Einbruchdiebstahl geschnappt wurde, der Betreffende hat dann auch anschließende Sicherungsverwahrung bekommen.
Für Verbrechen die sich nicht gegen Leib und Leben richten, finde ich die Sicherungsverwahrung unangemessen.
Wegen den DNA Geschichte, bei Tötungsdelikten meistens nicht relevant, da, wie schon geschrieben, Opfer und Täter sich in der Regel kennen, und es daher nicht verwunderlich ist, dass man die DNA am Tatort findet.
Davon abgesehen sagt ein DNA Funde auch nichts darüber aus, wann der Betreffende, dem die DNA Funde zugeordnet werden können, an dem Ort war, wo sie gefunden wurden.
Das kann auch lange vor der Tat gewesen sein.