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songliner
Ren, danke! Ich hatte auf einen unterstützenden Kollegen gehofft .Ren Hoek schrieb:Ich bin jetzt seit ca. 90 Minuten bei Juris und Beck-Online auf der Suche nach einem entsprechenden Urteil, konnte aber nichts finden.
Insoweit gehe ich davon aus, dass der Urheber (also Apple) in seinen Lizenzbestimmungen gesetzeskonform die Nutzung des Tischors auf einen Rechner beschränkt hat.