Tiger-Mehrfachlizenz im Online-Store für Auszubildende offline

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morten schrieb:
Ich wusste, dass du antworten wirst ;)

Ich seh allerdings kein Problem für macuser, da ich keine Anleitung gebe, auf nichts verlinke und auch sonst nur meine Meinung verbreite.

Du hast durchaus eine Anleitung gegeben, von wegen nur dreimal... :rolleyes:


morten schrieb:
PS: Man sollte ein Forum nicht so wichtig nehmen, schließlich gibt es tausende davon und mein Geschreibsel interessiert Apple nicht die Bohne...

Du scheinst die Tatsache zu übersehen, dass dieses die grösste
deutschsprachige Mac-Community ist, in dem mit Sicherheit
auch der eine oder andere von Apple Deutschland mitliest.
Solche Meinungen wie Deine können für Komplikationen sorgen.
Wenn Du das nicht kapieren willst oder kannst, scheinst Du
dich nicht als Teil der Community zu sehen. Schade auch.

:rolleyes:
 
morten schrieb:
Im Übrigen: Ich habe hier Apple Hardware für mehrere 1000 Euro rumstehen, werde in Zukunft auch noch mehrere 1000 ausgeben und sorge durch meine Arbeit dafür, daß Apple in Kürze mehr als 50000€ verdienen wird, da würde ich mich auf den Streit um 120€ gerne einlassen.

Deiner kranken Logik nach hat man also das Recht auf Raubkopien,
sobald man ein paar Euros in Hardware installiert hat? *kotz*

morten schrieb:
Dann bekommt die Schule halt Windows basierte Rechner....

rotfl
 
ich suche ja schon eine Quelle … :rolleyes:

@Hal: Kannst du deinen Kleinkrieg mit morten nicht per PN abwickeln? Langsam nervt's … :(
 
bömpfmactobi schrieb:
ich suche ja schon eine Quelle … :rolleyes:

@Hal: Kannst du deinen Kleinkrieg mit morten nicht per PN abwickeln? Langsam nervt's … :(

Kleinkrieg? Bitte lese noch einmal, was Morten für ein Rechtsverständnis
hat und damit hausieren geht. Er spricht sich offen für nicht lizensierte
Nutzung von Software aus und gibt darüber hinaus Tipps, wie oft man
iLife mit einer Seriennummer installieren kann. Hallo, geht es noch?

:rolleyes:
 
So:

Ich habe meine Meinung gelöscht. Obwohl ich mich auf freie Meinungsäußerung bezogen habe. Ich habe mit meinen Aussagen gegen keine Regel dieses Forums verstossen.

Das Thema HAL und meine Meinung dazu kennt ihr ja noch aus meinen Posts. Ich werde darauf natürlich nicht eingehen. Leider vergrault der Typ hier reihenweise User mit seiner Überheblichkeit und seiner Besserwisserei. Von daher: Adios Amigos, wieder ein Kerbe mehr in HALs Schreibtisch.
 
Egal was morten geschrieben hat, Hal, ist es dennoch ein Kleinkrieg zwischen euch. Oder etwa nicht? :rolleyes:
seit wann hat iLife eine Seriennummer?

Also Quelle habe ich für die gleichzeitige PRIVATE Nutzung auf einem stationären und mobilen Rechner bislang nicht gefunden, nur u. a. diesen Post:
https://www.macuser.de/forum/showpost.php?p=789576&postcount=3
mal nachfragen …
 
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na, kleinkrieg hin oder her....

hal hat da schon recht.
ob man es tut oder nicht mag dahin gestellt sein, legal ist es aber eigentlich nicht.

und über illegale nutzung von software dürfen wir user hier doch nicht reden...
 
Ich stärke auch HAL den Rücken. Hier wird so oft auf illegale Nutzung von Software hingewiesen. Bei dieser illegalen Nutzung soll nun aber darüber hinweg gesehen werden. Das darf nicht sein.
 
Es dürfte doch ganz einfach sein! Es kann nur eine der Aussagen rechtlich korrekt sein. Solange niemand eine definitive Quelle hat, gehen wir davon aus, daß es nicht erlaubt ist. Sobald jemand die rechtlichen Grundlagen kennt, haben wir alle dazugelernt. Schuldzuweisungen helfen hier niemandem,

also alle runter von der Palme, Mundwinkel wieder nach oben und entweder entspannt abwarten oder selber suchen und hier posten!
 
wegus schrieb:
Es dürfte doch ganz einfach sein! Es kann nur eine der Aussagen rechtlich korrekt sein. Solange niemand eine definitive Quelle hat, gehen wir davon aus, daß es nicht erlaubt ist. Sobald jemand die rechtlichen Grundlagen kennt, haben wir alle dazugelernt. Schuldzuweisungen helfen hier niemandem,

also alle runter von der Palme, Mundwinkel wieder nach oben und entweder entspannt abwarten oder selber suchen und hier posten!

*zustimm*
 
bömpfmactobi schrieb:
Also Quelle habe ich für die gleichzeitige PRIVATE Nutzung auf einem stationären und mobilen Rechner bislang nicht gefunden, nur u. a. diesen Post:
https://www.macuser.de/forum/showpost.php?p=789576&postcount=3
mal nachfragen …
Hm, was der liebe Marco (Hallo! ;) ) da schreibt, ist meines (juristisch vorbelasteten) Wissens nach leider nicht richtig. Rechtlich ist es bisher immer so gewesen, dass EINE Lizenz für exakt EINEN Rechner gilt. (Und entgegen immer wieder auftauchenden anders lautenden Gerüchten galt und gilt dies auch für Windows.)

Ich habe leider gerade keinen Zugriff auf die Lizenzbestimmungen von OS X (bin unterwegs), und eine schnelle Suche auf der Apple-Site brachte kein Ergebnis.
Wenn jemand einen Link zum OS X-Lizenzvertrag hat, immer her damit.

Vermutlich kommt diese Meinung daher, dass die Hersteller in der Regel auf eine Strafverfolgung bei privaten, nicht-gewerblichen Mehrfachnutzungen verzichten. Die rechtliche Handhabe für ein anderes Vorgehen haben sie, eigentlich.
 
Die Lizenzbestimmung von Apple (und anderen) sind schon eindeutig. Aber im Zweifelsfall steht Bundesrecht (bzw. die gängige Rechtsprechung) über den AGBs und Lizenzbestimmungen. Ich warte ja auch auf eine Quellenangabe, denke aber, dass es aus der Rechtsprechung kommt und definitiv nur für private Zwecke gilt.
 
da geb ich mal meinem Vorredner recht, bindend ist defintiv nicht die AGB von Apple sondern das im jeweiligen Land geltende Recht

Apples Lizenz besagt:
2. Permitted License Uses and Restrictions.

A. This License allows you to install and use one copy of the Apple Software on a single Apple-labeled computer at a time. This License does not allow the Apple Software to exist on more than one computer at a time,and you may not make the Apple Software available over a network where it could be used by multiple computers at the same time. You may make one copy of the Apple Software (excluding the Boot ROM code) in machine-readable form for backup purposes only; provided that the backup copy must include all copyright or other proprietary notices contained on the original.
 
Meilenstein schrieb:
bindend ist defintiv nicht die AGB von Apple sondern das im jeweiligen Land geltende Recht

solange es hier keiner schafft, eine seriöse quelle für diese
meinung anzugeben, ist und bleibt es unsinn für mich, sorry.
 
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bömpfmactobi schrieb:
Die Lizenzbestimmung von Apple (und anderen) sind schon eindeutig. Aber im Zweifelsfall steht Bundesrecht (bzw. die gängige Rechtsprechung) über den AGBs und Lizenzbestimmungen. Ich warte ja auch auf eine Quellenangabe, denke aber, dass es aus der Rechtsprechung kommt und definitiv nur für private Zwecke gilt.
Huch, da geht einiges durcheinander: Du kannst erst einmal untereinander vereinbaren, was Du willst, d.h. es gilt Vertragsfreiheit (innerhalb der *gesetzlichen* Grenzen inkl. AGB-Gesetz). Beide Seiten wissen/sollten wissen, was sie da vereinbaren. Abgesehen davon gelten z.B. im Urheberrecht auch internationale Regelungen, die sich im deutschen Recht wiederfinden müssen.
Im Streitfall geht es ggf. um *Auslegung*, für die u.a. Rechtsprechung herangezogen wird. Und ich bezweifle sehr stark, dass es eine Rechtsprechung gibt, die eine hier nach dem ersten Anschein eindeutige und legitime Anwendung von Lizenzbestimmungen untersagt, bzw. massiv zu Ungunsten des Lizenzgebers erweitert.

In den knapp 20 Jahren, die ich in diesem Umfeld arbeite, ist es mir immer nur als "Tech Urban Legend" über den Weg gelaufen. Aber ich lerne wie immer gerne dazu, kann ja durchaus sein, dass mir da etwas nicht vor die Augen gekommen ist.
 
Meilenstein schrieb:
da geb ich mal meinem Vorredner recht, bindend ist defintiv nicht die AGB von Apple sondern das im jeweiligen Land geltende Recht
Das stimmt so pauschal einfach nicht - falls Du Jurist bist, bitte die Quelle, das würde zum Verständnis Deiner Aussage helfen.
Natürlich gelten für Dich die Lizenzbestimmungen von Apple, Du hast Ihnen mit dem Erwerb der Software zugestimmt. An diese an sich rechtmäßige, und nach meiner Kenntnis auf keinen Fall deutschem Recht widersprechende, Regelung bist Du gebunden.
Sollte es eine widerstreitende Rechtsprechung geben, bedeutet dies nicht automatisch "Absolution". Wir haben kein Case Law wie in den anglo-amerikanischen Ländern, in denen das Recht durch die Entscheidungen bindend weiterentwickelt wird. Natürlich würde das aber die Verfolgung durch Apple beeinflussen, da man vor Gericht unterliegen könnte.
 
Nach mE liegt im "Verkauf" eines Computerprogramms eine Lizenzierung, deren Bedingungen der Urheber genau festlegen kann. Hier hat Apple in seinen Bedingungen festgelegt, dass jede Programmlizenz dazu berechtigt, das entsprechende Programm auf genau einem (1) Apple Rechner zu betreiben.
Zwar hat der Lizenzerwerber nach 69 d Nr. 2 UrhG das Recht, eine Sicherungskopie zu erstellen, das Gesetz sieht aber nicht vor, dass Betriebssysteme auch auf Laptops laufen dürfen.

Ich bin jetzt seit ca. 90 Minuten bei Juris und Beck-Online auf der Suche nach einem entsprechenden Urteil, konnte aber nichts finden.

Insoweit gehe ich davon aus, dass der Urheber (also Apple) in seinen Lizenzbestimmungen gesetzeskonform die Nutzung des Tischors auf einen Rechner beschränkt hat.

Ren
 
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