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morten
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morten schrieb:Ich wusste, dass du antworten wirst
Ich seh allerdings kein Problem für macuser, da ich keine Anleitung gebe, auf nichts verlinke und auch sonst nur meine Meinung verbreite.
morten schrieb:PS: Man sollte ein Forum nicht so wichtig nehmen, schließlich gibt es tausende davon und mein Geschreibsel interessiert Apple nicht die Bohne...
morten schrieb:Im Übrigen: Ich habe hier Apple Hardware für mehrere 1000 Euro rumstehen, werde in Zukunft auch noch mehrere 1000 ausgeben und sorge durch meine Arbeit dafür, daß Apple in Kürze mehr als 50000€ verdienen wird, da würde ich mich auf den Streit um 120€ gerne einlassen.
morten schrieb:Dann bekommt die Schule halt Windows basierte Rechner....
bömpfmactobi schrieb:ich suche ja schon eine Quelle …
@Hal: Kannst du deinen Kleinkrieg mit morten nicht per PN abwickeln? Langsam nervt's …
morten schrieb:Leider vergrault der Typ hier reihenweise User mit seiner Überheblichkeit
wegus schrieb:Es dürfte doch ganz einfach sein! Es kann nur eine der Aussagen rechtlich korrekt sein. Solange niemand eine definitive Quelle hat, gehen wir davon aus, daß es nicht erlaubt ist. Sobald jemand die rechtlichen Grundlagen kennt, haben wir alle dazugelernt. Schuldzuweisungen helfen hier niemandem,
also alle runter von der Palme, Mundwinkel wieder nach oben und entweder entspannt abwarten oder selber suchen und hier posten!
bömpfmactobi schrieb:seit wann hat iLife eine Seriennummer?
Hm, was der liebe Marco (Hallo! ) da schreibt, ist meines (juristisch vorbelasteten) Wissens nach leider nicht richtig. Rechtlich ist es bisher immer so gewesen, dass EINE Lizenz für exakt EINEN Rechner gilt. (Und entgegen immer wieder auftauchenden anders lautenden Gerüchten galt und gilt dies auch für Windows.)bömpfmactobi schrieb:Also Quelle habe ich für die gleichzeitige PRIVATE Nutzung auf einem stationären und mobilen Rechner bislang nicht gefunden, nur u. a. diesen Post:
https://www.macuser.de/forum/showpost.php?p=789576&postcount=3
mal nachfragen …
2. Permitted License Uses and Restrictions.
A. This License allows you to install and use one copy of the Apple Software on a single Apple-labeled computer at a time. This License does not allow the Apple Software to exist on more than one computer at a time,and you may not make the Apple Software available over a network where it could be used by multiple computers at the same time. You may make one copy of the Apple Software (excluding the Boot ROM code) in machine-readable form for backup purposes only; provided that the backup copy must include all copyright or other proprietary notices contained on the original.
Meilenstein schrieb:bindend ist defintiv nicht die AGB von Apple sondern das im jeweiligen Land geltende Recht
Huch, da geht einiges durcheinander: Du kannst erst einmal untereinander vereinbaren, was Du willst, d.h. es gilt Vertragsfreiheit (innerhalb der *gesetzlichen* Grenzen inkl. AGB-Gesetz). Beide Seiten wissen/sollten wissen, was sie da vereinbaren. Abgesehen davon gelten z.B. im Urheberrecht auch internationale Regelungen, die sich im deutschen Recht wiederfinden müssen.bömpfmactobi schrieb:Die Lizenzbestimmung von Apple (und anderen) sind schon eindeutig. Aber im Zweifelsfall steht Bundesrecht (bzw. die gängige Rechtsprechung) über den AGBs und Lizenzbestimmungen. Ich warte ja auch auf eine Quellenangabe, denke aber, dass es aus der Rechtsprechung kommt und definitiv nur für private Zwecke gilt.
Das stimmt so pauschal einfach nicht - falls Du Jurist bist, bitte die Quelle, das würde zum Verständnis Deiner Aussage helfen.Meilenstein schrieb:da geb ich mal meinem Vorredner recht, bindend ist defintiv nicht die AGB von Apple sondern das im jeweiligen Land geltende Recht