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paralyzed
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...ich darf also in die National Galerie gehen und dort Photos von Werken (zur privaten Nutzung) machen?
Nach § 53 I ja.
Es könnte aber sein, dass das durch die Satzung bzw. die AGB die für dich beim Betreten der Galerie Bindungswirkung entfalten das ausschließen. §53I spricht jedenfalls nicht dagegen.