T-Mobile kassiert ohne iPhone

ich zahl einfach ein paar wochen später und gut.
 
XQC: ich wollte dir und den anderen sagen, daß deine aussage falsch ist.
 
XQC: ich wollte dir und den anderen sagen, daß deine aussage falsch ist.
Aha. Weil?
Warum gibts dann die Complete Tarife nur in Verbindung mit einem iPhone und nicht z.B. mit einem Nokia N95?
 
wahr ist: die complete tarife und deren leistungen sind nicht an das iphone gekoppelt. sie können auch in anderen endgeräten genutzt werden.
 
Ach so:
Alle hier genannten Preise und Konditionen gelten nur bei Verwendung der von T-Mobile überlassenen SIM-Karte in einem von T-Mobile Deutschland GmbH (im Folgenden T-Mobile) erworbenen iPhone.
 
Die Ablösesumme wurde bei mir von T-Mobile auch bereits abgebucht (Umstieg vom alten zum neuen iPhone). Vom G3 iPhone fehlt aber leider jede Spur... :(
 
@aretiss
Ich glaube, wir reden hier aneinander vorbei.

Meine Kernaussage ist nicht, dass man die SIM-Karte nicht theoretisch in anderen Geräten verwenden könne.
Aber ich denke, die meisten hier werden einen Complete Tarif hauptsächlich wegen dem iPhone abgeschlossen haben und nicht weil sie sich denken "Ui, Complete S/M/L/XL, is ja ein subba Angebot, nech!".

Nochmal: Die Tarife gibts nur in Verbindung mit einem iPhone Kauf. Damit wird das iPhone automatisch zu einem integralen Bestandteil des Vertrags.

So und wenn die Telekom mir jetzt nur die SIM-Karte liefert, aber kein iPhone, dann kommen sie diesem Vertrag nicht nach. In diesem Fall ist das eine Teilleistung, die fast auf einer Ebene mit einer Nichtleistung ist, und deswegen, um zum Kernthema dieses Threads zu kommen: Die Telekom darf bei mir keinen Cent abrechnen, ohne mir das iPhone zu liefern.
 
@XQC
aretiss findet immer wieder Leute, mit denen er MU-Forum Ping-Pong spielen kann...

Der weiß ganz genau, was gemeint ist.
 
Nochmal: Die Tarife gibts nur in Verbindung mit einem iPhone Kauf. Damit wird das iPhone automatisch zu einem integralen Bestandteil des Vertrags.
falsch, kaufvertrag und mobilfunkvertrag sind rechtlich voneinander entkoppelt.
So und wenn die Telekom mir jetzt nur die SIM-Karte liefert, aber kein iPhone, dann kommen sie diesem Vertrag nicht nach. In diesem Fall ist das eine Teilleistung, die fast auf einer Ebene mit einer Nichtleistung ist, und deswegen, um zum Kernthema dieses Threads zu kommen: Die Telekom darf bei mir keinen Cent abrechnen, ohne mir das iPhone zu liefern.
siehe oben!
 
Bei mir funktioniert es super mit meinem alten Handy, auch das Internet geht damit super. Der Datenzähler in mein T-Mobile geht dann hoch und es entstehen keine weiteren Kosten.
 
XQC hat Recht. iPhone ist wesentlicher Vertragsgegenstand.
Denkbar ist daher
  • die Kündigung des Vertrags (sofern es sich um einen neuen handelt) §314 I, II
  • Zahlungsweigerung nach §320 I beziehungsweise evtl auch Minderung der Zahlung
Natürlich kommt es aber auch auf die genauen Vereinbarungen im Vertrag an.
Am besten mal genau durchlesen ;)

@aretiss: "Alle hier genannten Preise und Konditionen gelten nur bei Verwendung der von T-Mobile überlassenen SIM-Karte in einem von T-Mobile Deutschland GmbH (im Folgenden T-Mobile) erworbenen iPhone." Der Wortlaut ist ja wohl sehr eindeutig...

(Bin juristischer Laie und das soll keine Rechtsberatung sein! ;))
 
Wenn die Laienjuristen mal wieder in Internetforen zur Höchstform auflaufen ... AUTSCH.
 
Der Vertrag läuft selbstverständlich auch schon ohne das Gerät. Schließlich kannst du die Karte schon nutzen, auch wenn Heise hier (mal wieder) Volksverdummung betreibt und behauptet, Daten- und Gesprächsinklusivleistungen seien nur mit dem iPhone nutzbar. (n-tv scheint dies ja einfach so abzuschreiben).

Die Gesprächsminuten waren schon immer in jedem beliebigen Gerät nutzbar und die Datenflat ist seit 1. Juli ebenfalls beliebig und sogar auf mehreren Karten und Geräten nutzbar!
hab ich doch glatt übersehen, daß schon jemand die sachlage klar erfasst hatte! danke!
 
sagt mal, wenn der Vertrag nur mit einem iPhone genutzt werden darf, wieso gibt es dann die Multi SIM auch in den iPhone Tarifen ??? (für Leute, die mehr als ein iPhone haben ??? )

T Mobile ist es egal, mit welchem Gerät man für Umsatz sorgt, Haupsache man kauft ein iPhone und lässt dann ordentlich die Leitungen glühen :D

Dann rollt der Rubel :hehehe:
 
Langsam:

=> Es gibt zwei Verträge: 1. iPhone Kaufvertrag, 2. Mobilfunkvertrag

Beide sind rechtlich voneinander unabhängig zu sehen. Relativ einfach zu bemerken, wenn man sein iPhone + Vertrag innerhalb der Widerspruchsfrist bei Onlineverträgen zurückgeben will. Wurde bereits eine Dienstleistung beansprucht (Sprache/Daten), ist ein Widerruf des Mobilfunkvertrags nicht mehr möglich, das iPhone kann jedoch innerhalb der Frist zurückgegeben werden. Dieser Fakt ist mehrmals gerichtlich bestätigt worden.

=> iPhone integraler Bestandteil der Complete-Tarife

Dies war bis zur Umstellung der Complete-Verträge tatsächlich, der Fall, da eine Nutzung des Datentarifs in einem anderen Endgerät mit Mehrkosten verbunden war, also eine zugesicherte Vertragsleistung nicht erfüllt wurde. Dem ist nun nicht mehr so.

Grundsätzlich ist unerheblich, ob eine Dienstleistung nur mit dem Produkt X verkauft wird. Solange ich mit dem Produkt Y die gebuchte Dienstleistung im kompletten Umfang nutzen kann, ist der Vertrag für die Dienstleistung erfüllt.
 
Bei mir funktioniert es super mit meinem alten Handy, auch das Internet geht damit super. Der Datenzähler in mein T-Mobile geht dann hoch und es entstehen keine weiteren Kosten.

Klar geht das, aber die Verträge werden nicht angepasst. Warum die Bandbreitenbegrenzung im letzten Jahr nicht wieder rausgenommen wurde, obwohl die nicht genutzt werden sollte, hat jetzt die Zeit gezeigt.
Im Streitfall argumentiert man immer besser mit Vertragsdetails, als mit Sachen, die schon mal gegangen sind.

Und von zwei unabhängigen Verträgen sprechen, würde ich erst, wenn das iPhone ohne Vertrag zu kaufen ist.
 
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