Bei einem Einzelunternehmer besteht keine Pflicht ein Geschäftskonto zu führen, es wird nur wegen der Übersichtlichkeit empfohlen. Demzufolge werden Geschäftskosten, die von einem anderen „privaten“ Konto gezahlt werden, auch anerkannt. Das war und ist bei mir in RLP jedenfalls so.
Einzelunternehmer haften ja auch mit Ihrem gesamten Vermögen. Da ist es dann auch egal von welchem Konto die Kohle kommt.
Meine legalen (Steuer)spartipps
in einem guten Jahr kann man die Beiträge für die Krankenversicherung für 2 oder 3 Jahre im Voraus zahlen und reduziert damit im Jahr der Zahlung den Gewinn. Die Absicht muss man aber rechtzeitig der Krankenkasse mitteilen.
Von Soll- auf Ist-Versteuerung wechseln und im letzten Jahresquartal die Rechnungen so schreiben, dass der Geldeingang dann ins nächste fällt.
beide Tipps funktionieren natürlich nur, wenn das Geschäftsjahr wirklich überdurchschnittlich gut war.
werden die folgenden Jahre noch besser, hat man mit Zitronen gehandelt
Wer vor der Auszahlung einer selbst eingezahlten Kapitallebensversicherung* steht, sollte überlegen, ob er die Versicherung nicht auf den angestellten Ehepartner ** übertragen kann (ok, kann gefährlich sein
). Tut man es nicht und ist freiwillig in der GKV hält diese auf den gesamten Betrag die Hand auf (mit 18% für GKV und Pflegeversicherung). Damit man es nicht so merkt, über 10 Jahre verteilt.
Davon wusste weder mein Steuerberater was, noch mein Versicherungsmakler. Ich habe es trotzdem gemacht und hinterher haben mir beide Recht gegeben, weil sie inzwischen ähnlich Fälle hatten.
* der Auszahlungsbetrag der Lebensversicherung muss einen bestimmten Betrag übersteigen. Ich glaube 10.000 Euro.
** der Ehepartner muss pflichtversichert oder in der privaten KV sein. Ist er freiwillig in der GKV zahlt er auch und natürlich geht dass auch mit Eltern und Geschwistern. Da ist der Freibetrag einer Schenkung nur geringer.