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minilux
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vorneweg: ich weiss dass ich hier keine verbindliche Rechtsberatung erhalte, ein einfaches oder genügt mir.
Ich habe Anfang September begonnen in einem Ingenieursbüro zu arbeiten (als festangestellter Dipl.-Inf.), und wurde für ein Projekt im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung (?) an eine Firma zur Projektunterstützung abgestellt.
In diesem Laden bin ich jetzt seit 4 Wochen, fühle mich da ziemlich wohl, und anscheinend stelle ich mich auch nicht dämlich an, so dass mein Vorgesetzter (an meinem derzeitigen Arbeitsplatz) mich heute gefragt hat ob ich mir nicht vorstellen könnte fest bei ihnen anzufangen.
Jetzt kommt der Haken: in meinem jetzigem Arbeitsvertrag steht eine Klausel dass ich erst 6 Monate (afair, die genaue Zeitangabe hab ich jetzt nicht im Kopf) nach Abschluss eines Projektes bei dieser Firma anfangen darf, ansonsten müsste ich eine (für mich) hohe Strafe zahlen.
Ist so eine Klausel zulässig??
edit: im Titel ist ein "mir" zu viel
Ich habe Anfang September begonnen in einem Ingenieursbüro zu arbeiten (als festangestellter Dipl.-Inf.), und wurde für ein Projekt im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung (?) an eine Firma zur Projektunterstützung abgestellt.
In diesem Laden bin ich jetzt seit 4 Wochen, fühle mich da ziemlich wohl, und anscheinend stelle ich mich auch nicht dämlich an, so dass mein Vorgesetzter (an meinem derzeitigen Arbeitsplatz) mich heute gefragt hat ob ich mir nicht vorstellen könnte fest bei ihnen anzufangen.
Jetzt kommt der Haken: in meinem jetzigem Arbeitsvertrag steht eine Klausel dass ich erst 6 Monate (afair, die genaue Zeitangabe hab ich jetzt nicht im Kopf) nach Abschluss eines Projektes bei dieser Firma anfangen darf, ansonsten müsste ich eine (für mich) hohe Strafe zahlen.
Ist so eine Klausel zulässig??
edit: im Titel ist ein "mir" zu viel