Sperrklausel in Arbeitsvertrag

minilux

unregistriert
Thread Starter
Dabei seit
19.11.2003
Beiträge
14.256
Reaktionspunkte
2.747
vorneweg: ich weiss dass ich hier keine verbindliche Rechtsberatung erhalte, ein einfaches :jaja: oder :nono: genügt mir.

Ich habe Anfang September begonnen in einem Ingenieursbüro zu arbeiten (als festangestellter Dipl.-Inf.), und wurde für ein Projekt im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung (?) an eine Firma zur Projektunterstützung abgestellt.
In diesem Laden bin ich jetzt seit 4 Wochen, fühle mich da ziemlich wohl, und anscheinend stelle ich mich auch nicht dämlich an, so dass mein Vorgesetzter (an meinem derzeitigen Arbeitsplatz) mich heute gefragt hat ob ich mir nicht vorstellen könnte fest bei ihnen anzufangen.

Jetzt kommt der Haken: in meinem jetzigem Arbeitsvertrag steht eine Klausel dass ich erst 6 Monate (afair, die genaue Zeitangabe hab ich jetzt nicht im Kopf) nach Abschluss eines Projektes bei dieser Firma anfangen darf, ansonsten müsste ich eine (für mich) hohe Strafe zahlen.

Ist so eine Klausel zulässig??


edit: im Titel ist ein "mir" zu viel
 
sowas ist zulässig :jaja:

habe einen ähnlichen Passus im Vertrag!
 
du bist nicht festangestellt??
 
im grundsatz gilt, dass dir niemand das arbeiten verbieten darf. diese klausel müsste imho sehr detailliert ausgedeutscht sein, damit sie vor einem richter bestand hätte.

und wo kein kläger, da kein richter...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zulässig oder nicht....
Bitte doch Deinen Chef um die Aufnahme der Verhandlungen mit dem Ingenierbüro. Normalerweise sollten auf dieser Ebene Lösungen gefunden werden.
Viel Glück
Incal
 
und wo kein kläger, da kein richter...
genau da liegt ein Problem ;): das Ingenieursbüro möchte mich natürlich weiter verleihen, die verdienen damit ihr Geld. Kündige ich jetzt, geht denen Kohle flöten :eek:

edit: @incal: genau das passiert. Ich bin jetzt bei einem sehr grossen Unternehmen (>200000 Beschäftigte), mein derzeitiger AG möchte da sicher nicht aus dem Geschäft fliegen :)
 
Zulässig oder nicht....
Bitte doch Deinen Chef um die Aufnahme der Verhandlungen mit dem Ingenierbüro. Normalerweise sollten auf dieser Ebene Lösungen gefunden werden.
Viel Glück
Incal


da bin ich ganz deiner meinung. sobald anwälte ins spiel kommen, wird's teuer und die fronten verhärten sich unnötig.
 
:jaja:

Hatte ich auch, kommt aber sehr auf die Formulierung an.
 
Du bist bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt?
Befristet, unbefristet?

Ich lege mich mal Richtung Bosnan Urteil. Es darf Dir nicht verboten werden den Arbeitgeber zu wechseln und es dürfen keine unzumutbaren Hürden gestellt werden (Ablösesummen o.ä.).

So sehe ich jetzt aber mal eine rechtlich unwirksame Klausel und damit ein :jaja: mit Rechtsschutzversicherung im Nacken.
 
ich bin festangestellt, de facto ist es ähnlich einer Zeitabeitsfirma ;)
 
prinzipiell kann ein arbeitgeber so etwas im arbeitsvertrag einschränken. im falle eines tatsächlichen vorfalls ist es jedoch sehr entscheidend, wie genau die formulierung lautet. da streiten einige anwälte wirklich über einzelne wörter, die die regelung bekräftigen oder eben aufheben können.
ich würde mir persönlich die frage stellen, wie gross die wahrscheinlcihkeit für mich ist, dass so ein fall eintritt bzw. wie meine zukunft in dem jetzigen unternehmen aussieht.
und selbst wenn es passiert, mit einem vergleich gerichtlich oder aussergerichtlich lässt sich in der praxis einiges regeln :reise:
 
Wie ist es denn bei Dir mit der Probezeit in der derzeitigen Firma, die Dich bezahlt ? Ist die schon um ? Wenn nicht, sollte es doch möglich sein, das Arbeitsverhältnis OHNE diese Sperrfrist jederzeit einseitig zu kündigen oder ?
 
Also ein solche Klausel ist definitiv rechtens. Damit soll in Branchen wie deiner vermieden werden das Firmen Geheimnisse durch einen Arbeitsplatzwechsel preisgegeben werden und der Wettbewerber daraus einen Vorteil ziehen kann. (ist unter anderem auch in der Textil Branche sehr üblich).

Vertragsstrafen sind in soweit auch zulässig, jedoch ist es oft so, dass solche Strafen in Kauf genommen werden und dann vom jeweiligen neuen Arbeitgeber bezahlt werden für den Fall das er sehr interessiert daran das der Arbeitern möglichst schnell bei ihm anfängt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ggf. unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen und die damit verbundenen Strafen ausgehebelt werden ...

Lange Rede kurzer Sinn, falls deine bisherige Firma nicht in direkter Konkurrenz mit deinem potentiellen neuen Arbeitgeber stehen sollte, kann man sich bezüglich solcher Klausel auch einig werden. Sollte dies nicht der Fall sein musst du entweder, dass Berufsverbot (du darfst 6 Monate lang nicht in einer ähnlichen Branche arbeiten) hinnehmen oder du bzw. dein neuer Arbeitgeber soll die Strafe zahlen.

(so wurde es uns zumindest in der Arbeitsrechtsvorlesung beschrieben)
 
nei, die Probezeit ist noch nicht um. Kündigen ist auch nicht das Problem, nur darf ich dann erst nach 6 Monaten in der Firma arbeiten in dem ich gerade bin :)
 
Also ein solche Klausel ist definitiv rechtens. Damit soll in Branchen wie deiner vermieden werden das Firmen Geheimnisse durch einen Arbeitsplatzwechsel preisgegeben werden und der Wettbewerber daraus einen Vorteil ziehen kann. (ist unter anderem auch in der Textil Branche sehr üblich).
ich weiss, es ist schwierig zu beschreiben, aber es geht nicht um einen Wissenstransfer: ich arbeite bereits (als externer) in der Firma, die mich jetzt fest anstellen möchte
 
Ohne genau Kenntnisse der Einzelheiten insb. der genauen vertraglichen Regelungen wird dir hier niemand eine seriöse Antwort geben können. Such dir im Telefonbuch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aus und vereinbare ein Beratungsgespräch. Dann hast du Klarheit.

Nick die Erdnuss
 
Also ein solche Klausel ist definitiv rechtens. Damit soll in Branchen wie deiner vermieden werden das Firmen Geheimnisse durch einen Arbeitsplatzwechsel preisgegeben werden und der Wettbewerber daraus einen Vorteil ziehen kann. (ist unter anderem auch in der Textil Branche sehr üblich).
Definitiv ist da gar nichts. Wettbewerbsverbote gehören zur hohen Kunst im Arbeitsrecht, und es ist unglaublich schwer, da eine wirksame Klausel zu finden. Beispielsweise muss praktisch immer ein Ausgleich (in Geld) geboten werden, wenn der Arbeitnehmer nicht in der Branche oder auch nur bei bestimmten Kunden oder Konkurrenten arbeiten darf.

Da kann nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen. Und man sollte eine Rechtschutz haben, die erste Instanz zahlt jeder selbst.
 
genau das möchte ich auch empfehlen. hier ist der rat eines profis gefragt. das honorar für die beratung ist sicher gut angelegt, wenn du bei deinem eventuellen neuen arbeitgeber einen ordentlichen aufschlag auf dein bisheriges gehalt vereinbaren kannst.

eine "interne" beratung durch einen rechtsanwalt verhärtet per se noch keine fronten, da dies außer dir selbst und dem beauftragten ra zunächst niemanden zu interessieren hat.

und wie du an den antworten der bei diesem thema versierteren user erkennen kannst, läßt sich deine frage ohne genaue kenntnis deines bisherigen arbeitsvertrages und der gesamten umstände nicht abschließend beurteilen. solche details gehören meiner ansicht aber besser nicht in ein forum.


viel erfolg!
 
ja, das sieht so aus. Danke schon mal an alle (ich setze immer noch auf eine gütliche Einigung, wie gesagt: mein jetziger AG wird hier ungern aus dem Geschäft fliegen :))
 
Zurück
Oben Unten