man0l0
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Vorweg:
Ich weiß, es gibt genug im Netz zu dem Thema zu finden.
Allerdings will ich auf Nummer sicher gehen.
Ich hab mir beim Onlinehändler mit dem "A" ein Objektiv bestellt, welches ich aber lieber gegen ein anderes tauschen würde. Soweit kein Problem, bin noch in der Rückgabefrist.
Allerdings hatte ich den Karton des Herstellers entsorgt.
Rechtlich gesehen macht das ja wohl keinen Unterschied. Aber kann da der Händler einen gewissen Betrag wegen einbehalten?
Vielen Dank schon mal!
Ich weiß, es gibt genug im Netz zu dem Thema zu finden.
Allerdings will ich auf Nummer sicher gehen.
Ich hab mir beim Onlinehändler mit dem "A" ein Objektiv bestellt, welches ich aber lieber gegen ein anderes tauschen würde. Soweit kein Problem, bin noch in der Rückgabefrist.
Allerdings hatte ich den Karton des Herstellers entsorgt.
Rechtlich gesehen macht das ja wohl keinen Unterschied. Aber kann da der Händler einen gewissen Betrag wegen einbehalten?
Vielen Dank schon mal!