Rücksendung bei Onlinekauf

Will nicht extra ein Thread aufmachen:

Ich hab hier eine def. HDD (fehlerhafte Sektoren) und bin noch innerhalb der Garantiezeit, kann ich als Ersatz eine komplett andere HDD (mit entsprechender Zuzahlung) verlangen?
 
Will nicht extra ein Thread aufmachen:

Ich hab hier eine def. HDD (fehlerhafte Sektoren) und bin noch innerhalb der Garantiezeit, kann ich als Ersatz eine komplett andere HDD (mit entsprechender Zuzahlung) verlangen?

wenn der händler einverstanden ist, ja.
 
Bezahlt habe ich das was Bestellt wurde, 1 Paket. Die andere 7 Trudelten nach und nach ein. Ich bin eigentlich nicht so aber ich bin schon 40 Km für die Dinger gefahren habe 2 Stunden meiner zeit verschwendet und das für 100,- Warenwert. Meine Facharbeiter Stunde kostet 38,- wenn ich das noch richtig im Kopf habe 15,- Anfahrtskosten da habe ich den Warenwert fast wieder drin... :D aber immer noch die teile hier liegen :(
 
Bezahlt habe ich das was Bestellt wurde, 1 Paket. Die andere 7 Trudelten nach und nach ein. Ich bin eigentlich nicht so aber ich bin schon 40 Km für die Dinger gefahren habe 2 Stunden meiner zeit verschwendet und das für 100,- Warenwert. Meine Facharbeiter Stunde kostet 38,- wenn ich das noch richtig im Kopf habe 15,- Anfahrtskosten da habe ich den Warenwert fast wieder drin... :D aber immer noch die teile hier liegen :(

was würde passieren wenn Du die unfrei zurück schickst?
 
wenn er seine adresse mit angibt und der empfänger annahme verweigert, dann darf er die portogebühren plus säumniszuschlag abdrücken. wenn er die absendeadresse weglässt, dann wird das paket nach einer weile von der post versteigert.
bei versand ins ausland muß aber immer die absenderadresse drauf, sonst wird das paket gar nicht erst angenommen.

sag ja. was immer da geliefert wurde, bei ebay verticken.
 
Das mit den Lagerkosten war auch ein Kommentar des Bekannten :). Ich muss Platz bereit stellen, den ich nicht nutzen kann damit die Ware unversehrt bleibt. Er parkt seine Ware ja quasi bei mir, und bei Waren Aufbewahrung entstehen kosten...

Na ja, ich muss wohl mal zum Rechtsberater :)

Na aber Anwalt zahlt sich da ja noch viel weniger aus wenn es grad mal um 100 Euro geht.

Wollte er denn für die überschüssigen 7 Pakete Kohle haben (also kam da in irgendeiner Form ne Rechnung mit) oder sind die wirklich so ohne jeglichen Kommentar einfach nachgekommen?
 
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Ich hab hier eine def. HDD (fehlerhafte Sektoren) und bin noch innerhalb der Garantiezeit, kann ich als Ersatz eine komplett andere HDD (mit entsprechender Zuzahlung) verlangen?

VERLANGEN darfst du alles, auch dass dir der Geschäftsfrüher seine Frau für ne Stunde ausleiht ;) Aber rechtlichen Anspruch darauf hast du natürlich keinen! Wenn die das aus Kulanzgründen machen hast du Glück gehabt, aber es gibt natürlich keinen Anspruch auf eine andere oder bessere Festplatte.
 
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Ich hab hier eine def. HDD (fehlerhafte Sektoren) und bin noch innerhalb der Garantiezeit, kann ich als Ersatz eine komplett andere HDD (mit entsprechender Zuzahlung) verlangen?

Naja, kommt auf deinen Händler an, normalerweise machen die sowas nicht.
Verlangen kannst du des nicht.
Anspruch hast du nur auf ein fehlerfreies Produkt, muss auch nicht mal eine neue Platte sein, in der Praxis ist es dann aber doch so.
Ist eben Kulanz, ich würde es mal über den Hersteller versuchen, Seagate beispielsweise bietet sowas an, im Falle einer RMA bieten die ein Upgrade zu einer eventuellen höheren Festplatte, mit entsprechender Zuzahlung.
 
Mir geht es eigentlich ums Rechtliche, ich glaube kaum das die sich noch mal melden werden. Der Streitwert ist zu gering und dazu kommt noch das es Länderübergreifend ist... Zu dem muss ich sagen das es ein Geschenk war, ich die Rechnung aber nicht die Lieferung erhielt...

Es lief kurz gefasst so ab.
Bestellung mit PayPal -> Hinweis das 8 anstatt 1 kommen vom Shop -> Annahme konnte nicht verweigert werden da Pakete in die Garage gestellt wurden -> Email Kontakt was zu tun ist (mit Angebot von denen das ich Entschädigt werde in der ersten Mail) -> nach Absprache alle Pakte in ein Großes gepackt, Post nahm es mit dem Retouraufkleber nicht an -> Email Kontakt was zu tun ist -> Alle 7 wieder einzeln verpacken 7x Deklarieren noch mal zur Post-> Freundliche nachfrage wie das mit der Entschädigung aussieht -> Keine Antwort auf die Frage nur das es nicht viel Arbeit ist sie zur Post zu bringen (Patziger Ton) -> Freundliche nachfrage wie das mit der Entschädigung aussieht so lange liegen die Pakete zur Abholung bereit -> Noch einmal, Freundliche nachfrage wie das mit der Entschädigung aussieht so lange liegen die Pakete zur Abholung bereit -> Nie wieder was gehört.


Ich habe dazu Online nichts gefunden, die "komischen" "Klauseln"(§ 241 BGB) berufen sich ja meist darauf was zu tun ist wenn Ware zu viel/Falsch geliefert wurde, und das der Kunde sich falsch verhält, Kontaktaufnahme hinweisen ect.
Das ist ja alles nicht der Fall, Kontakt bestand der Händler holt seine Ware einfach nicht ab... das habe ich so aber noch nicht gefunden.

Na ja abwarten und Tee trinken :cake:
 
Okay, das heißt dann also die haben dir aus Versehen 8 Pakete geschickt oder wie darf man das verstehen?

Grundsätzlich ist es nämlich so, dass du an diesen 8 Paketen (bzw. dem Inhalt) KEIN Eigentum erwirbst. D.h. du darfst das Zeug nicht verkaufen, wegwerfen oder sowas. Davon kann ich dir im ersten Schritt mal nur abraten.
Du hast (ich denke als Geschäftsführer ohne Auftrag) einen Anspruch deine Aufwände ersetzt zu bekommen, das ist richtig. Höhe und Umfang sind aber bestimmt strittig weil es zB sein kann, dass du für "erfolglose Aufwendungen" gar nix bekommt, also die fruchtlose Fahrt zur Post auf deine Kappe nehmen musst. Außerdem müsstest du den Betrag halt einklagen wenn sie nicht zahlen wollen, was aufgrund der geringen Summe (und der Tatsache dass es sich um einen grenzüberschreitenden Sachverhalt handelt) wohl eher unrealistisch ist. Außer dir geht es rein ums "Prinzip".

Ich denke mit einer gerichtlichen Hinterlegung wärst du fein raus - wenn das in diesem Fall möglich ist. Aber aufgrund des geringen Warenwertes ist es aber wieder nicht sonderlich realistisch dass sich da drum kümmern.

Schreib ihnen doch ne Mail (oder besser eingeschriebenen Brief) mit der Aussage, dass du keine weitere Reaktion innerhalb einer 3wöchen Frist als stillschweigende Zustimmung zu einer Schenkung siehst. Da legst du die alten Mails noch bei und weißt darauf hin dass du alles getan hast um das Paket zurück zu stellen usw. aber du keine Reaktion mehr erhalten hast. Wenn dann die 3 Wochen um sind und sie sich nicht gemeldet haben, mach mit dem Zeug was du willst.
Ich denk das ist ne halbwegs saubere Lösung für dein Problem.
 
ein verkäufer, der sich seit 2 monaten nicht meldet hat meiner meinung nach jeglichen anspruch auf die ware verloren. daher verkaufen und mit dem erlös das holde eheweib schick ausführen.
 
ein verkäufer, der sich seit 2 monaten nicht meldet hat meiner meinung nach jeglichen anspruch auf die ware verloren.

Und worauf stützt du diese Meinung?

Das ist bestimmt ein eher unüblicher Fall dass sowas passiert bzw. zumindest in dieser Konstellation und ich bin mir selbst nicht sicher wie ganz genau die Rechtslage in so nem Fall ist. Aber irgendwann würde ich es schon als Schenkung deuten.
 
stillschweigendes einverständnis seitens des verkäufers. und glaub mir, ein einzelfall is das nicht.

mein paps hatte einen papiershredder bestellt. geliefert wurden zwei. den zweiten hat er gemeldet. verkäufer hat sich 6 monate zeit gelassen, um drauf zu reagieren. mein paps hatte den zweiten inzwischen weiterverkauft und meine mam ausgeführt. verkäufer hat rechtsstreit angestrengt, gericht hat die klage abgewiesen, weil der händler ausreichend zeit hatte zu reagieren.

das war vor mehr als 10 jahren.
 
stillschweigendes einverständnis seitens des verkäufers. und glaub mir, ein einzelfall is das nicht.

mein paps hatte einen papiershredder bestellt. geliefert wurden zwei. den zweiten hat er gemeldet. verkäufer hat sich 6 monate zeit gelassen, um drauf zu reagieren. mein paps hatte den zweiten inzwischen weiterverkauft und meine mam ausgeführt. verkäufer hat rechtsstreit angestrengt, gericht hat die klage abgewiesen, weil der händler ausreichend zeit hatte zu reagieren.

das war vor mehr als 10 jahren.

Natürlich wird es öfter mal vorkommen, aber die Regel ist es nicht grade.

Aber wie oben gesagt: nochmal ne Mail aufsetzen mit ner letzten Frist (das würde ich schon machen), dann verstreichen lassen und dann mit dem Zeug machen was immer man auch will. So wird einem nach aller Voraussicht nach nichts passieren, selbst wenn der Verkäufer sich doch irgendwann mal zu einer Klage entschließen sollte.
 
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