Rücksendung bei Onlinekauf

man0l0

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Vorweg:
Ich weiß, es gibt genug im Netz zu dem Thema zu finden.
Allerdings will ich auf Nummer sicher gehen.

Ich hab mir beim Onlinehändler mit dem "A" ein Objektiv bestellt, welches ich aber lieber gegen ein anderes tauschen würde. Soweit kein Problem, bin noch in der Rückgabefrist.
Allerdings hatte ich den Karton des Herstellers entsorgt.

Rechtlich gesehen macht das ja wohl keinen Unterschied. Aber kann da der Händler einen gewissen Betrag wegen einbehalten?

Vielen Dank schon mal! :)
 
Ja, er darf. Ob er es macht sei mal dahingestellt.
 
Zu Recht -wenn er etwas einbehalten darf-

Es ist nicht zu viel verlangt, die Umverpackung aufzuheben innerhalb dieser Rücksendefrist.
Wohlgemerkt, wir reden hier von 2 Wochen, nicht 2 Jahren.
 
Ja, darum geht es mir ja nicht.
Es ist klar, dass es nicht zu viel verlangt ist.
Allerdings ist es ja dazu wohl bereits zu spät.

Da ich noch nie was (von vll. 100 Bestellungen) zurück geschickt habe, hab ich da noch keine Erfahrung mit.

Das er das darf, ist richtig. Es ist ja auch in Ordnung. Nur wollte ich eben wissen, wie eben jener Händler im speziellen das üblicherweise handhabt –*und wenn er da einen Teil für einbehält, nach was der sich richtet.
 
Das wird der Händler individuell festlegen (wenn nicht innerhalb der AGB notiert)

Einfach fragen.
 
Wann gefragt?
 
Abwarten oder erneut fragen, ggf anrufen.
 
Also hab grad mit einer sehr netten Dame telefoniert.
Wird auf Kulanz ohne weitere Kosten zurück genommen.
Perfekter Service! :)
 
Hab mich von denen anrufen lassen.
 
Hallo,
ich bin gerade in einer etwas verzwickten Situation wo ich mir recht unsicher bin, ich hänge mich einfach mal ran.
Es ist so das ein Verkäufer seine zu viel gelieferte Ware nicht abholt, ich habe ihn 2mal aufgefordert mir einen Regulierungsvorschlag zu unterbreiten, so lange liegt die Ware nach Terminlicher Absprache für ihn zur Abholung bereit. Das ganze ist nun ca. 2 Monate her und es hat sich nichts gerührt. Der Händler sitzt im Ausland (Frankreich) und der gesamte Warenwert ist knapp über dem 2 stelligen Bereich. Regulierungsvorschlag weil der erste Rücksendeversuch fehlschlug und der Aufwand nicht mehr unerheblich ist.

Was tun? Produkte nutzen, Lagerkosten berechnen, Verkaufen, ein leben lang auf dem Dachboden aufbewahren?
 
Was genau ist denn ein Regulierungsvorschlag?

Und ich glaube - bin mir aber nicht 100 %ig sicher - dass in diesem Fall die einzig korrekte Lösung eine Hinterlegung der Ware bei Gericht ist. So ist das zumindest wenn sich ein Käufer im Annahmeverzug befindet und hier ist es ja ganz ähnlich, müsste also analog dazu so sein.

Meinst du mit "2 stelligem Bereich" eigentlich knapp über 99 Euro oder wie??
 
Zuletzt bearbeitet:
Was genau ist denn ein Regulierungsvorschlag?

Und ich glaube - bin mir aber nicht 100 %ig sicher - dass in diesem Fall die einzig korrekte Lösung eine Hinterlegung der Ware bei Gericht ist. So ist das zumindest wenn sich ein Käufer im Annahmeverzug befindet und hier ist es ja ganz ähnlich, müsste also analog dazu so sein.

Regulierungsvorschlag, das ich das so schreibe hat mir ein Bekannter empfohlen :). Mir sind ja kosten Entstanden, Lagerung, Fahrt zur Post, Zeit für die Bearbeitung... Ich muss, so weit mir bekannt die Ware nur zur Abholung bereit halten, alles andere ist entgegenkommen meinerseits und bedarf einer Regelung zur "Verrechnung" meiner entstandenen Arbeit.

Genau, der Warenwert liegt insgesamt um die 100,-. Seit 2 Monaten Lager ich die 7 Pakete nun schon für die :)

Den Fall habe ich im Netz so noch nicht gefunden :(. Welcher Händler will seine Produkte schon nicht wieder haben :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie gesagt: Wenn du mir irgendwas verkaufst, ich bezahle, hol die Ware aber nicht ab, dann ist der "saubere" Weg die Ware bei Gericht zu hinterlegen. Dein Fall ist dann zwar ähnlich, aber nicht deckungsgleich.

Aber wieso willst du da Lagerkosten oder sowas berechnen?
 
der verkäufer liefert dir zuviel und du beschwerst dich? ich hätte das zeug längst weiterverkauft.

wenn der typ sich nicht meldet, hat er pech gehabt. 2 monate sind ausreichend zeit, um kontakt aufzunehmen.
 
Wie gesagt: Wenn du mir irgendwas verkaufst, ich bezahle, hol die Ware aber nicht ab, dann ist der "saubere" Weg die Ware bei Gericht zu hinterlegen. Dein Fall ist dann zwar ähnlich, aber nicht deckungsgleich.

Aber wieso willst du da Lagerkosten oder so was berechnen?

Das mit den Lagerkosten war auch ein Kommentar des Bekannten :). Ich muss Platz bereit stellen, den ich nicht nutzen kann damit die Ware unversehrt bleibt. Er parkt seine Ware ja quasi bei mir, und bei Waren Aufbewahrung entstehen kosten...

Na ja, ich muss wohl mal zum Rechtsberater :)
 
der verkäufer liefert dir zuviel und du beschwerst dich? ich hätte das zeug längst weiterverkauft.

wenn der typ sich nicht meldet, hat er pech gehabt. 2 monate sind ausreichend zeit, um kontakt aufzunehmen.

Na ja beschweren, ich will rechtlich nichts Falsch machen. Habe hier einfach 7 Pakete liegen mit denen ich nichts machen kann... Verkaufen, ja wenn dann muss ich sicher sein das ich zu 0 raus komme wenn sie es dann doch abholen :)
 
was is das für zeug? vor allem haste die pakete bezahlt?
 
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