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Kann man auf seinen Computer bzw.. Mails zugreifen? Dann könnte man sich die Apple ID zurücksetzen lassen und dann entsperren.
Was passiert bei aktivierter Sperre, wenn man es fernlöscht? Ist es dann wieder benutzbar?
Was verstehst du jetzt unter "fernlöschen"? Wenn du damit meinst, Daten & Einstellungen zu löschen, dann direkt nein, indirekt ja, denn das fernlöschen bedeutet eigentlich die "Freigabe". Wenn du damit meinst, das Gerät aus iCloud zu entfernen unter "Mein iPhone suchen", dann ist es aufs Neue wiederherstellbar.
Das Fernlöschen funktioniert meines Wissens eben gar nicht mehr, ohne Deaktivierung der "iPhone suchen"-Funktion (die die Diebstahlsicherung darstellt).
#robertm,
dieses Vorgehen setzt aber Zugang zu der apple ID voraus, an die das ipad gebunden ist...
Und wenn Du den Zugang hast, brauchst Du das nicht via fernlöschen zu machen.
Gruss, Ciccio
Doch, es soll so sein. Stell dir vor, das Gerät wird gestohlen. Da soll es ja keine Möglichkeit geben, das Gerät zu verwenden.
Wenn ich ein Auto kaufe dann kann jeder da nach mein ableben mit fahren, ein Schlüssel kann mittels Fahrgestellnummer einfach reproduziert werden.
Wenn nun der Abgelebte als einziger weis wo die Zulassungspapiere sind (Fahrzeugschein) wird es aber auch schwierig, unter Umständen kann man mit viel Rennerei und Sterbeurkunde etwas erreichen, aber auch nur weil das über eine Behörde geht. Bei Firmen kommst du so auch nicht weiter.
[edit] Was nicht heißen soll das ich nicht auch dafür bin für solche Fälle eine Möglichkeit einzuräumen.
Auch wenn das Thema abschweift, aber auch ohne Fahrzeugbrief ist eine Abmeldung/Ummeldung heute möglich, da inzwischen elektronisch gespeichert. Auch eine eidesstattliche Versicherung ist möglich, wenn wichtige Papiere fehlen sollten. Das Problem liegt aber doch darin, dass es dem TE unter Umständen gar nicht möglich sein könnte, eine solche eidesstattliche Versicherung abzugeben, denn er kann nicht mit Gewissheit sagen, dass er rechtmäßiger Eigentümer des iPads ist. Es wäre ja nicht unmöglich, dass der Vor- oder sogar Vorvorbesitzer unrechtmäßig das iPad "erworben" hätte. An Diebesgut kann man aber kein Eigentum erwerben.