HicSuntUrsi
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Du irrst sehr, wenn Du denkst, ich würde für "diesen speziellen Abmahnvorfall" irgendetwas hochhalten. Ganz im gegenteil, diese Methoden schaden dem Ruf meines Berufes, an dem ich sehr viel Freude habe und durch den ich schon vielen Menschen helfen konnte.Heute geht es um die Pornoportale, bei denen niemand erkennen kann, wer die Rechte an dem Material hält, morgen flattert DIR eine Abmahnung ins Haus, weil du als Urlaubsvorbereitung Bilder des Reiselandes gesucht und angeschaut hast. Leider ist der Uploader überhaupt nicht der Rechteinhaber. Dein Geschrei will ich hören wenn das der Fall ist. Das lustige Youtube Video, ups, leider auch hier nicht vom Rechteinhaber hochgeladen.
Schau dir dein und das Nutzerverhalten deiner Familie an und halt weiterhin die Fahne hoch für diesen speziellen Abmahnvorfall.
Der Fall ist aber nun wirklich nicht mit den Abmahnungen wegen illegalen Downloads vergleichbar. Und die Rechtsmissbräuchlichkeit ergab sich auch nur aus der Betrachtung der Zweck-Mittel-Relation. Das sollte man bitte nicht verallgemeinern - das kann böse in die Hose gehen!
Der Fall ist aber nun wirklich nicht mit den Abmahnungen wegen illegalen Downloads vergleichbar. Und die Rechtsmissbräuchlichkeit ergab sich auch nur aus der Betrachtung der Zweck-Mittel-Relation. Das sollte man bitte nicht verallgemeinern - das kann böse in die Hose gehen!
Oder hatten die Richter in Köln (wenigstens) das geprüft?
… Hier handelt es sich aber wohl um das streamen von Filmen, und da gint es noch keine klare Meinung …