Impressum-Checkliste
Original geschrieben von Yves
2.) Falls das Unternehmen Handel treibt, die Handelsregisternummer.
Jedes Unternehmen / jeder Unternehmer welches / welcher im Handelsregister eingetragen ist, muss seine HR-Nr. angeben, wenn die Seite vom Grundsatz her anbieterkennzeichnungspflichtig ist. (darüber wurde ja hier schon zur Genüge geschrieben, Stichwort "dauerhaft" etc.) Es hat nichts damit zu tun, ob Handel betrieben wird oder nicht.
Ich habe jetzt hier im Forum über dieses Thema viel Richtiges gelesen, aber auch viel Unsinn. Eventuell bringt mir mein Wirtschaftsrecht-Studium einen kleinen Vorteil, aber es ist auch für Laien im Grunde gar nicht schwer, da durchzusteigen. Ich habe eine Checkliste entwickelt, die im Nicht-Juristendeutsch die Anbieterkennzeichnungspflicht erklärt. Wer Sie haben möchte, für macuser.de-Members versende ich die PDF kostenlos. Damit nicht weiter im Nebel gerudert werden muss. Einfach Mail an af@<spamschutz>werbecheck.de.
Aber: vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, es gibt noch einige Details, die erst komplett durchprozessiert werden müssen, und wo sich Urteile widersprechen. Die Basiscs sind jedoch in der Zwischenzeit klar und deutlich und bieten keinen Platz mehr für "ich sehe das so...", "ich habe von jemanden gehört ...", "der meinte aber ..." & Co.