Rechtliche Frage zum Impressum

Original geschrieben von mdlc

Was meinst du mit Kontaktform? Kontaktformular? Wenn ja, wieso ist das unzulässig? (kenne mich mit der juristischen Seite nicht aus)

MfG MDLC=)
 

Man muss die Adresse in jedem Fall ablesen können. Flashpages für Firmen müssen sogar additiv ein Impressum in HTML bereitstellen.
 
@Yves:
Danke, dass wusste ich nicht, dass die Adresse explizit dastehen muss. Auch das mit den Flashseiten ist mir neu. Gut zu wissen. Danke. :)

MfG MDLC=)
 
Original geschrieben von Yves
Ja wunderbar und nun wieder zurück zum Thema ;)


In ein Impressum bei einer non-private page muss defintiv:

//Anschrift

1. Name der Firma / Geschäftsführer
2. Strasse
3. PLZ / Ort
4. Land

(Sitz des Unternehmens falls abweichend von der o.g. Anschrift wegen Gerichtsstand)


//Kontaktdaten

1. Emailadresse in Textform, falls als Link eingebunden im linked anchor die Emailadresse ebenfalls notieren. Kontaktform oder Grafik sind unzulässig.
2. optional Telefon/Fax

//Steuer

1.) Steuernummer / falls Vorhanden Ust-ID.
2.) Falls das Unternehmen Handel treibt, die Handelsregisternummer.



Wenn du diese Punkte beachtest bist du auf der sicheren Seite, ansonsten wird es Auslegungssache werden.


Liebe Grüße

Yves
 

Moin Yves!

Endlich sagt mal einer wie es ist. Ohne Geschwafel und ohne Angabe von Paragraphen, Absaetzen, oder was weiss ich sonst noch.

clap

Frohe Ostern.

der GermanUK
 
Original geschrieben von Yves
1. Emailadresse in Textform, falls als Link eingebunden im linked anchor die Emailadresse ebenfalls notieren. Kontaktform oder Grafik sind unzulässig.
 

Unzulässig sind die sicher nicht. Sie erfüllen nur die gesetzlichen Anforderungen nicht. Neben dem Textlink zur E-Mail-Adresse kann man gern noch eine Grafik und ein Kontaktformular bereitstellen...
 
Original geschrieben von etienne
 

Unzulässig sind die sicher nicht. Sie erfüllen nur die gesetzlichen Anforderungen nicht. Neben dem Textlink zur E-Mail-Adresse kann man gern noch eine Grafik und ein Kontaktformular bereitstellen...
 

Sicher, zusätzlich kann man vieles machen. :) Würde ich sicher auch. Gerade das Kontaktformular ist für Firmenseiten für meine Begriffe sehr gut geeignet.
Es ging ja oben nur drum, was auf Grund des Gesetzes da sein MUSS.

MfG MDLC=)
 
Original geschrieben von etienne
 

Unzulässig sind die sicher nicht. Sie erfüllen nur die gesetzlichen Anforderungen nicht.
 

Das meinte ich ja mit unzulässig.

Übrigens muss ich mich offiziell von einer Rechtsberatung diesbezüglich distanzieren, aber zu eurer Beruhigung… ich hab das auf einem Wochenendseminar für angewandtes Internetrecht gelernt, da ich es für wichtig hielt, als Webworker solche Grundsätze sowie auch ansatzweise die ganze Geschichte mit dem Copyright bezüglich Grafiken auf Webpages etc. zu wissen. Und eben großes Thema war direkt am Anfang das Impressum.

Euch allen noch einen schönen Feiertag, besonders liebe Grüße ins United Kingdom!

Yves
 
Impressum englisch

wie ist denn der richtige Ausdruck für Impressum auf englisch?

Mein dictionary gibt mir da mehrere Möglichkeiten und ich bin mir nicht sicher, welche für das Internetimpressum der Richtige ist.
 
Re: Impressum englisch

Original geschrieben von jesche
wie ist denn der richtige Ausdruck für Impressum auf englisch?

Mein dictionary gibt mir da mehrere Möglichkeiten und ich bin mir nicht sicher, welche für das Internetimpressum der Richtige ist.
 

Ich nehme an, dass Du Dich auf das Impressum einer Webseite beziehst. Da wirst Du Dich mit "contact" oder "contact me" oder "contact us" begnuegen muessen.

Die Impressumspflicht (im Internet) ist ein Kind der Deutschen. Wenn also eine Webseite auf einem deutschen Server liegt, muss ein Impressum dabei sein. In anderen Laendern gilt das nicht (unbedingt).

Impressum heisst ansonsten auf Englisch "masthead", aber eben nur in bezug auf Zeitungen. Da ein Webseiten-Impressum in anderen Laendern nicht zur Pflicht gehoert bzw. nicht (unbedingt) gesetzlich vorgeschrieben ist, stehen dort impressumsaehnliche Angaben meist auf einer "contact" Seite.

HTH.

der GermanUK
 
ja genau, das Impressum einer Website meinte ich.
Danke für die Aufklärung :)

Masthead oder flag hatte ich auch gefunden, gilt aber - wie schon erwähnt - nur für Zeitungen und da war ich etwas
:confused: !

unter anderem ein sehr interessanter Thread! clap
 
Zuletzt bearbeitet:
imprint hab ich auch gelesen. Wird aber nur für das Impressum in Büchern verwendet.
 
Original geschrieben von Yves
Ja wunderbar und nun wieder zurück zum Thema ;)




//Kontaktdaten

1. Emailadresse in Textform, falls als Link eingebunden im linked anchor die Emailadresse ebenfalls notieren. Kontaktform oder Grafik sind unzulässig.
2. optional Telefon/Fax

//Steuer

1.) Steuernummer / falls Vorhanden Ust-ID.
2.) Falls das Unternehmen Handel treibt, die Handelsregisternummer.
Wenn du diese Punkte beachtest bist du auf der sicheren Seite, ansonsten wird es Auslegungssache werden.
 

Hallo

Die Steuernummer braucht nicht mit ins Impressum, das TDG verlangt nur nach einer Ust-ID, sofern diese vorhanden ist.
Und nicht vergessen, einen sichtbaren Link zu einer Impressumsseite setzen, den man sofort und ohne zu scrollen sehen kann. Ist kein Scherz, einige nehmen die Definition für die Auffindbarkeit des Impressums im § 6 TDG "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" zu wörtlich ...

Aber das die Anforderungen an das Impressum Auslegungssache ist, kann ich bestätigen, ich habe mir deswegen schon mal eine unberechtigte Abmahnung eingefangen!

Gruß Jürgen
 
Original geschrieben von HAL9500
Frag lieber noch einmal Deinen Anwalt, bevor Dir jemand eine Abmahnung schickt.

;)
 

wenn ich mal eine Abmahnung wegen fehlender Steuernummer im Impressum bekommen würde, frage ich mal bei dem abmahnenden Anwalt nach, ob der das TDG inhaltlich wirklich verstanden hat. Die Steuernummer braucht nicht mit ins Impressum.

Gruß Jürgen
 
Es wäre klüger, eine verlässliche Quelle zu zitieren, statt so auf einem Standpunkt zu beharren.

:rolleyes:

P.S. Alles Auslegungssache, aber Du kennst Dich ja bereits aus mit Abmahnungen,
von daher...

;)
 
Original geschrieben von HAL9500
Es wäre klüger, eine verlässliche Quelle zu zitieren, statt so auf einem Standpunkt zu beharren.

:rolleyes:
 

Hallo HAL 9500

die verlässliche Quelle ist das TDG selber, dort steht unter TDG § 6 Ziffer 6.:

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.

Die Angabe der Steuernummer ist nur auf den Rechnungen Pflicht.

Gruß Jürgen
 
Hee, Leute, nicht streiten!

Die Ust-ID muss ins Impressum; die Steuernummer muss nicht (unbedingt) ins Impressum.

Aber warten wir mal auf etienne's Beitrag. Vielleicht gibt es ja verschiedene Ansichten. ;)

Einen schoenen Abend wuenscht

der GermanUK
 
Impressum-Checkliste

Original geschrieben von Yves

2.) Falls das Unternehmen Handel treibt, die Handelsregisternummer.
 


Jedes Unternehmen / jeder Unternehmer welches / welcher im Handelsregister eingetragen ist, muss seine HR-Nr. angeben, wenn die Seite vom Grundsatz her anbieterkennzeichnungspflichtig ist. (darüber wurde ja hier schon zur Genüge geschrieben, Stichwort "dauerhaft" etc.) Es hat nichts damit zu tun, ob Handel betrieben wird oder nicht.


Ich habe jetzt hier im Forum über dieses Thema viel Richtiges gelesen, aber auch viel Unsinn. Eventuell bringt mir mein Wirtschaftsrecht-Studium einen kleinen Vorteil, aber es ist auch für Laien im Grunde gar nicht schwer, da durchzusteigen. Ich habe eine Checkliste entwickelt, die im Nicht-Juristendeutsch die Anbieterkennzeichnungspflicht erklärt. Wer Sie haben möchte, für macuser.de-Members versende ich die PDF kostenlos. Damit nicht weiter im Nebel gerudert werden muss. Einfach Mail an af@<spamschutz>werbecheck.de.

Aber: vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, es gibt noch einige Details, die erst komplett durchprozessiert werden müssen, und wo sich Urteile widersprechen. Die Basiscs sind jedoch in der Zwischenzeit klar und deutlich und bieten keinen Platz mehr für "ich sehe das so...", "ich habe von jemanden gehört ...", "der meinte aber ..." & Co.
 
GermanUK schrieb:
...
Die Impressumspflicht (im Internet) ist ein Kind der Deutschen. Wenn also eine Webseite auf einem deutschen Server liegt, muss ein Impressum dabei sein.
...

Besteht also Impressumspflicht, sobald die Seite in Deutschland gehostet wird, sogar wenn der Betreiber der Seite weder seinen Wohnsitz in Deutschland hat, noch deutsche Staatsangehörigkeit besitzt?

Gruss, neptun
 
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