Rechnungsversand per E-Mail hat Tücken
Immer öfter verschicken Unternehmen ihre Rechnungen an Kunden nicht mehr per Brief sondern per E-Mail. Wenn der Empfänger damit einverstanden ist, liegen die Vorteile dieser Praxis auf der Hand: die Übermittlung erfolgt schnell, einfach und kostengünstig. Allerdings ist oftmals nicht bekannt, dass dies erhebliche steuerliche Auswirkungen haben kann. Denn nach dem Umsatzsteuergesetz muss eine Rechnung, die auf elektronischem
Wege übermittelt wird, mit einer qualifizierten, elektronischen Signatur versehen sein. Alternativ kann auch ein qualifizierter elektronischer Datenaustausch (EDI) erfolgen.
Laut Pressemitteilung der Kommunikationsagentur Schrader aus Hannover könnten diese Anforderungen künftig verstärkt kontrolliert werden, denn die Oberfinanzdirektionen der Länder erarbeiten im Moment eine Grundlage für die Überprüfung des digitalen Rechnungswesens.
Schlimmstenfalls könne es bei einer Betriebsprüfung zu einer Rückforderung des Vorsteuerabzugsbetrages durch das zuständige Finanzamt kommen. Dass dabei durchaus enorme und damit den Bestand des Unternehmens gefährdende Summen auflaufen können, sollte jedem klar sein. Daher empfehle es sich, bei der Erstellung elektronischer Rechnungen professionelle Hilfe einzuholen.