Rechnung per PDF und selber ausdrucken?

So in der Art, ja.

Im übrigen darf das Finanzamt die Vorsteuer auch bei Gewerbetreibenden nicht einfach so kippen - schlimmstenfalles kann man Dir die Rechnung als "kein Originalbeleg vorhanden" werten und daraufhin den Vorsteuerabzug streichen.
Man kann gegen ein solches Prüfungsergebnis allerdings natürlich Einspruch erheben.

Sollte dieser (meines Wissens nach in der Praxis noch nie vorgekommene) Fall eintreten, kann man auch immer noch beim entsprechenden Lieferanten eine Papierrechnung anfordern.
Auch das sollte in den allermeisten Fällen kein Problem sein, und man ist dann auch wieder aus dem Schneider!
Das dürfte IMHO auch der Grund sein, warum diese Vorschrift eigentlich niemand so wirklich ernst nimmt.

Auch Finanzbeamte sind nicht blöde und wissen genau, das, wenn die was streichen in den meisten Fällen doch nix bei rauskommt!

Charlie
 
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