Ich sehe da ehrlich gesagt gar keinen Ansatzpunkt für eine USt-Pflicht.
[Disclaimer: das Folgende ist keine Beratung, nur eine Meinung]
Schulfeste etc. organisiert der Förderverein, der ist gemeinnützig und hat in der Regel so wenig Einnahmen aus Geschäftsbetrieb (wenn man mal kleingeistig den Kuchenverkauf dort reinrechnet), dass er nicht umsatzsteuerpflichtig ist.
Alternativ (bei zu viel Umsatz aus Geschäftsbetrieb) macht man es wie die Breitensportvereine und hat zwei oder mehr Fördervereine, die sich in der Ausrichtung der Feste abwechseln und damit die Grenzen besser einhalten kann. Oder man verschenkt den Kuchen und stellt eine Spendenkasse auf, denn Spenden gehören nicht zum Geschäftsbetrieb
Weitere Hinweise gibt es normalerweise kostenlos bei Vereinsberatungen durch Kommunen oder Dachverbände oder eben vom Steuerberater.