Humor Real Life - Nonsense

Unangebrachtes Verhalten
// geschmackloser und herabwürdigender Kommentar entfernt //
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich hab dich - wie auch schon die letzten 2x - mal wieder gemeldet.
Freu dich, dass es nicht nach mir geht. Nach dem dritten Strike hätt ich dich persönlich aus dem Forum deportiert. Du bist ja wirklich die armseligste Wurst, die mir die letzten Jahre hier untergekommen ist, Herzlichen Glückwunsch. Das ist echt kein leicht verdienter Titel.
 
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Hej Leute, leere Bierflaschen sind das neue Sonnenblumenöl, äh, Klopapier.

Aber sagt das ja nicht unseren Hamstern, sonst ..... i:o
 
Tf😵‍💫
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Im Wissen um die Qualität wirkte hier bei der Beschriftung das Unterbewusstsein mit. ^^
 

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Wenn wir hier schon bei Backwaren sind:
“Die sogenannte Marmorkuchensteuer.
Angeblich arbeitet die BaWü Landesregierung an einer Richtlinie, die den Verkauf
von selbstgebackenen Kuchen auf Feiern in Schule und Kitas besteuern soll…
Angeblich beruht das auf Vorgaben der EU-Kommission.
Brüssel entgegnet, das jede Landesregierung genug Spielraum hätte, so was einzuführen“

:klopfer:
 
Tja, das entscheidende Wort dabei ist "angeblich".
Brüssel würde sich übrigens sicher nicht auf Landesregierungen beziehen sondern die nationalen Möglichkeiten erwähnen.
 
Tja, das entscheidende Wort dabei ist "angeblich".
Brüssel würde sich übrigens sicher nicht auf Landesregierungen beziehen sondern die nationalen Möglichkeiten erwähnen.

das angeblich kannst du durchstreichen, die arbeiten da wirklich dran, allerdings

https://www.swr.de/swraktuell/baden...steuer-auf-kuchen-verkauf-an-schulen-100.html

Entgegen Medienberichten schreibe die Richtlinie nicht zwangsläufig vor, dass Geschäfte bei Schul- und Kindergartenfesten künftig der Umsatzsteuerpflicht unterlägen, so ein Vertreter der EU-Kommission in einer Mitteilung.

Und der "schwarze" MP macht daraus eine Null Geschichte

Die Landesregierung wolle noch verhandeln, wie sie mit der neuen EU-Regel umgehen soll. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) lehnt die Umsatzsteuer auf Kuchenverkäufe ab.
 
Ich sehe da ehrlich gesagt gar keinen Ansatzpunkt für eine USt-Pflicht.

[Disclaimer: das Folgende ist keine Beratung, nur eine Meinung]
Schulfeste etc. organisiert der Förderverein, der ist gemeinnützig und hat in der Regel so wenig Einnahmen aus Geschäftsbetrieb (wenn man mal kleingeistig den Kuchenverkauf dort reinrechnet), dass er nicht umsatzsteuerpflichtig ist.
Alternativ (bei zu viel Umsatz aus Geschäftsbetrieb) macht man es wie die Breitensportvereine und hat zwei oder mehr Fördervereine, die sich in der Ausrichtung der Feste abwechseln und damit die Grenzen besser einhalten kann. Oder man verschenkt den Kuchen und stellt eine Spendenkasse auf, denn Spenden gehören nicht zum Geschäftsbetrieb :)

Weitere Hinweise gibt es normalerweise kostenlos bei Vereinsberatungen durch Kommunen oder Dachverbände oder eben vom Steuerberater.
 
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Ich sehe da ehrlich gesagt gar keinen Ansatzpunkt für eine USt-Pflicht.

[Disclaimer: das Folgende ist keine Beratung, nur eine Meinung]
Schulfeste etc. organisiert der Förderverein, der ist gemeinnützig und hat in der Regel so wenig Einnahmen aus Geschäftsbetrieb (wenn man mal kleingeistig den Kuchenverkauf dort reinrechnet), dass er nicht umsatzsteuerpflichtig ist.
Alternativ (bei zu viel Umsatz aus Geschäftsbetrieb) macht man es wie die Breitensportvereine und hat zwei oder mehr Fördervereine, die sich in der Ausrichtung der Feste abwechseln und damit die Grenzen besser einhalten kann. Oder man verschenkt den Kuchen und stellt eine Spendenkasse auf, denn Spenden gehören nicht zum Geschäftsbetrieb :)

Weitere Hinweise gibt es normalerweise kostenlos bei Vereinsberatungen durch Kommunen oder Dachverbände oder eben vom Steuerberater.
Mann könnte den Kuchen auch gegen Pfand verleihen (so habe ich es mit den Judo-Anzügen für meine Kindergruppe gemacht, da ich sie aus genannten Gründen nicht verkaufen durfte).
 
Mann könnte den Kuchen auch gegen Pfand verleihen (so habe ich es mit den Judo-Anzügen für meine Kindergruppe gemacht, da ich sie aus genannten Gründen nicht verkaufen durfte).
ich hätte Angst vor der Rückgabe ...
 
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Mann könnte den Kuchen auch gegen Pfand verleihen (so habe ich es mit den Judo-Anzügen für meine Kindergruppe gemacht, da ich sie aus genannten Gründen nicht verkaufen durfte).
stimmt, das ist wie mit den gegen Feuer versicherten Zigarren, da wurde der Zigarrenraucher später verurteilt, weil er absichtlich Feuer and ie versicherte Sache gelegt hat. (ob#s stimmt ?)
 
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