Radfahren und Ausweis

Die können dir sogar den Führerschein (fürs Auto, ja) wegnehmen, wenn du mit dem Rad (!) besoffen fährst.

Du darfst auch kein Rad fahen, wenn dir der Führerschein entzogen wurde. Bei einem Unfall bekommst du dann auch richtig spaß
 
Du darfst auch kein Rad fahen, wenn dir der Führerschein entzogen wurde.

Mit Verlaub, das ist vollkommen aus der Luft gegriffen und entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage. Zumindest in Deutschland ist das so. Den Wirbel, den ein gerichtlich ausgesprochene Fahrradverbot vor einiger Zeit ausgelöst hat, illustriert das auch schön.
 
Du darfst auch kein Rad fahen, wenn dir der Führerschein entzogen wurde. Bei einem Unfall bekommst du dann auch richtig spaß

:kopfkratz:
Steht das in der STVO?
Das würde ja bedeuten, dass ich ohne überhaupt eine Auto-Führeschein gemacht zu haben auch nicht Rad fahren darf.

Wie soll sich denn der gemeine, nun führerscheinlose, Bürger denn sonst fortbewegen (Bus ausgeschlossen)? Per Taxi? Chauffeur?
 
nein, das bedeutet dass du wenn du keinen Führerschein hast sturzbesoffen Rad fahren darfst. ;)
 
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Imho gibt es in D doch noch die 1,6 Promille Grenze für Radfahrer. Wenn du drüber bist hast du aber auch schon ein echtes Problem. Jedenfalls wenn du erwischt wirst.

Korrektur: Also ab 1,6 Promille beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit. Vergleiche (OLG Celle, Az. 1 Ss 55/92). Für Fußgänger beginnt diese im übrigen bei 2,0 Promille. Vergleiche (OLG Köln, Az. 5 W 117/06). Damit ist dann Sense, wenn es darum geht, am öffentlichen Straßenverkehr teil zu nehmen.
 
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Beim besoffen Fahrradfahren gilt es zwei Dinge zu unterscheiden: Zum einen die Teilnahme am Strassenverkehr im nicht mehr voll zurechnungsfähigen Zustand und zum anderen die Sache mit der Führerscheinstelle, die die MPU anordnen kann. Damit bekommt der Delinquent die Gelegenheit, seine generelle Eignung für den Straßenverkehr - eine Vorraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis - nachzuweisen. Kommt er der Aufforderung nicht nach oder kann seine Eignung nicht nachweisen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Die 1,6%o gehören zum ersten Teil - ab dieser Grenze gilt man offiziell als nicht mehr zurechnungsfähig, was die Teilnahme am Straßenverkehr anbelangt. Der Richter wird eine dementsprechende Strafe verhängen, kann aber den Führerschein - im Gegensatz zum selben Tathergang im Kfz - nicht einziehen. Gleichzeitig ist die 1,6%o Grenze auch diejenige, bei der die Führerscheinstelle von der Alkoholfahrt in Kenntnis gesetzt wird. Sie wird dann die MPU anordnen, was dann auf diesem Umweg den Führerschein kosten kann. (Das ist übrigens auch der selbe Mechanismus, der bei zuviel Flensburg-Punkten greift)

Fahrradfahren zu verbieten entbehrt einer belastbaren Rechtsgrundlage und ist im Alltag auch schlecht bis gar nicht kontrollierbar.
 
Sicher mit den 1.6? Meines Wissens ist das veraltet, mittlerweile sind es 1.3 Promille als Grenze zur absoluten Fahrunfähigkeit.
 
Der Wert ist nicht - wie die 0,5%o beim Autofahren - in Gesetz gegossen, sondern hat sich so herauskristallisiert. Die allwissende Müllhalde weiss auf Anhieb nix von 1,3%o, liefert aber 1,1%o für Autofahrer.

Und ab wann die Führerscheinstelle tätig wird, steht sicherlich in irgendeiner Verwaltungsrichtlinie, Handlungsanweisung oder sonstwo. Ist bestimmt auch noch mit ein bisschen Ermessensspielraum verbrämt.
 
ich weiß gar wo die grenze ist, allerdings habe ich auch nie einen Alkoholmesser dabei um zu testen ob ich rechtlich gesehen noch fahrrad fahren darf.
Ich bin einmal betrunken fahrrad gefahren (von der kärwa heim) und ausgerechnet da kamen die bullen, haben nur gemeint wir sollen lieber heimschieben und sind weg.
-> war auch besser so
auf jeden fall empfehle ich einfach nur nüchtern fahrrad zu fahren!
anhand meiner schürfwunden die ich am nächsten morgen hatte hab ich erkannt das es doch ziemlich gefährlich ist
 
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