R.i.P. Audio-CD?

Eine CD zu rippen, die ich nicht besitze, ist sicherlich nicht legal.

Gruß, eiq
 
Ich kaufe CDs mit Musik, die Zuhören erfordert. Dafür und für Vinyl treibe ich einen erheblichen Aufwand an Equipment (Galerie). Alles für den Hintergrund kommt von iTunes. IMHO wird die Zeit kommen, in der Tonträger keine signifikante Rolle mehr spielen - trotz der Miliarden verkaufter Exemplare weltweit. Da ich das Standardrepertoire an Klassik und Jazz auf Vinyl und CD (ca. 6000) habe, ist mir das wurscht. Trotzdem werde ich es als Verlust empfinden, nicht mehr stundenlang in diversen Plattenläden zu stöbern und immer wieder auf Schätzchen zu stoßen! Das "Stöbern" im Netz ist todlangweilig.... und irgendwie ist jeder Plattensammler auch Jäger :)
 
Eine CD zu rippen, die ich nicht besitze, ist sicherlich nicht legal.

Gruß, eiq

Eine CD, die Du nicht besitzt, kannst Du gar nicht rippen. Besitz=unmittelbare Verfügungsgewalt. Es ist aber vollkommen legal, eine CD zu rippen, an der man kein Eigentum hat.

Wenn man aber eine CD kauft und rippt, ist man zum Zeitpunkt der Erstellung der Kopie sowohl Besitzer als auch Eigentümer. Selbst wenn also für den §53 Eigentum notwendig wäre, ist das erfüllt. Was danach mit dem Original geschieht, ist für den §53 unerheblich.
 
Aber Du weißt schon, dass sich Dein §53 auf Schriftstücke bezieht, oder? Schau mal etwas weiter unten, so in der Gegend um §85 herum...

Gruß, eiq
 
das geistige eigentum liegt sowieso beim künstler, bzw. dann bei der plattenfirma, an die er / sie es abgetreten hat.
über kurz oder lang wird der künstler nur beschissen.
er / sie kommt meistens viel zu kurz.
 
Bei mir spielt Murphy's law mit rein :)
Ich rechne immer damit, dass meine Festplatte abrauchen könnte und somit meine Bibliothek. Da ich keine externe HDD habe und ich meine Bib nicht auf DVDs sichern möchte ziehe ich den Kauf einer Audio CD dem eines Albums als Dateivariante vor. Zudem würde ich so manches Booklet beim Dateikauf vermissen ;)

warte auch schon auf beiträge von leuten, denen nach 10 jahren iTunes-sammeln die festplatte abgeraucht ist und plötzlich vor der blanken musik-pleite stehen :D
 
Aber Du weißt schon, dass sich Dein §53 auf Schriftstücke bezieht, oder? Schau mal etwas weiter unten, so in der Gegend um §85 herum...

Gruß, eiq

Wo steht beim §53 was von Schriftstücken? Der bezieht sich allgemein auf alle Urheberrechtlich geschützten Werke. Im §85 gehts um gewerbliche Verwertung.

Glaub's mir einfach, das ist mein Job.

@Bruddler: Ich habe meine Audio-CDs noch...
 
Themenoptionen oben, dann „Umfrage hinzufügen“ (oder so ähnlich). Ansonsten eine liebe PN an einen lieben Mod, der das dranhängen soll, wenn es nicht klappt. :)

Dort habe ich nachgeschaut. Die Option steht mir nicht zur Verfügung. Ist es komisch - ich werde auch nicht als Themenautor angezeigt. :confused:
Liegt es vielleicht daran, dass ich den Thread an einem anderen Computer gestartet habe?
 
Zurück
Oben Unten