Naja er hat aber n kaufvertrag geschlossen, wenn man so einfach zurücktreten könnte gäbs einige urteile nicht
Klar hat er das. der VK muss nun abschätzen wie hoch die Kosten und das Risiko sind, den K auf Erfüllung zu verklagen.
Vezwickt ist es ja nur, da der VK nun beides hat: Ware und Geld. Nur eines steht ihm zu.
Ich denke (aus eigener Erfahrung), dass es sich meist nicht lohnt.
Aber ein Anwalt sollte das sicherer abschätzen können.