Problem mit Ebay Verkauf.

Nach meinem spontanen, natürlich laienhaften, Eindruck hast Du nichts verschwiegen, denn unter den Produkteigenschaften taucht:

"Hardware-Branding T-Mobile

Software-Branding T-Mobile"

auf. Vielleicht hat das der Käufer übersehen, jedenfalls impliziert es nach meiner Meinung, dass gewisse Funktionen unter Umständen nur via T-Mobile funktionieren.
Hätte er sich vielleicht vorher gründlicher durchlesen können....
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde, wie bereits gesagt, auf ein telefonische Klärung bestehen. Außerdem bin ich der Meinung, dass du nichts falsch gemacht hast. Er kann, so wie angeben auch Nicht T-Mobile Simkarten verwenden. Welche Funktionen sollen denn nicht laufen?

Vielleicht ist es da beste, einfach nichts zu machen und warten was passiert.
 
So ich werde ihm einfach den Unlock Code schicken mit dem Verweis auf die Auktion und dem darin vermerkten "Softwarebranding" und gut ist.
 
Ich habe auch ein wenig das Gefühl, dass der nur das Handy loswerden will, weil es ihm vielleicht nicht gefällt oder er sich verkalkuliert hat.
 
Nach meinem spontanen, natürlich laienhaften, Eindruck hast Du nichts verschwiegen, denn unter den Produkteigenschaften taucht:

"Hardware-Branding T-Mobile

Software-Branding T-Mobile"

auf. Vielleicht hat das der Verkäufer übersehen, jedenfalls impliziert es nach meiner Meinung, dass gewisse Funktionen unter Umständen nur via T-Mobile funktionieren.
Hätte er sich vielleicht vorher gründlicher durchlesen können....

'Es impliziert' ist schon sehr schwammig. Also ich kann aus den beiden englischen Begriffen nicht sehen, daß es da Einschränkungen gibt. Und englische Spachkenntnisse dürfen bei Geschäften in Deutschland nicht vorausgesetzt werden.

Grüße

Peter
 
Zeig doch mal die Auktion, dann können wir uns den Angebotstext anschauen und besser beurteilen.

Selbst wenn er da die Gewährleistung ausgeschlossen hat, steht er voll in der Haftung. Denn in meinen Augen ist es trotzdem ein Simlock.
 
Wieso Simlock? Ein Simlock sperrt die Sim. Die Sim wird aber doch akzeptiert.
 
Und englische Spachkenntnisse dürfen bei Geschäften in Deutschland nicht vorausgesetzt werden.

Also darf man dann in Zukunft auch keinen 'Computer' mehr kaufen und ein 'Steak' wird von der Bestellkarte gestrichen. Ok.

Sprich: Hardwarebranding ist ein Begriff der zu diesem Telefon gehört, das ins Deutsche zu übersetzen ist unüblich.
 
'Es impliziert' ist schon sehr schwammig. Also ich kann aus den beiden englischen Begriffen nicht sehen, daß es da Einschränkungen gibt. Und englische Spachkenntnisse dürfen bei Geschäften in Deutschland nicht vorausgesetzt werden.
Das sind Standardbegriffe dafür, das Hard- und Software auf einen Mobilfunkanbieter zugeschnitten sind.
Und wenn man diese Begriffe nicht kennt, dann fragt man doch nach oder lässt die Finger von der Auktion, oder nicht?
 
In der Auktion ist auch ganz klar zu lesen, dass das Handy aus einer Vertragsverlängerung von T-Mobile stammt. Damit ist klar, dass das Handy i.d.R. ein Software-Branding hat.
Und ich habe auch noch nie ein T-Mobile / Vodafone Handy ohne Branding gesehen (das iPhone mal ausgenommen)...

Ich habe so auch schon viele Handy verkauft und du hast definitiv nichts falsch gemach oder verschwiegen!
 
nein! hat ein handy einen simlock, akzeptiert es nur eine einzige sim! vom sperren einer sim kann keien rede sein!

Mit es sperrt die Sim meine ich, dass man diese Sim nicht benutzen kann. Also im Sinne von aussperren;)
 
Für mich hört sich das auch so an, als hätte der neue Besitzer keinen Bock mehr auf das Gerät.

Sein eBay Account heißt "deputamadre1989", also soviel wie "deine Mutter ist eine N***e" und er ist 1989 geboren. Soll heißen er ist jung und frech (und weiß nicht was er will?) und versucht sein Glück das Handy, dessen Kauf er bereut wieder zurückzugeben.

Gez. S. Holmes

:D
 
Ein handy mit Vodafone-branding hat z.B. fest belegte tasten mit Funktionen die bei Vodafone funktionieren. Andere Anbieter haben das halt nicht.

Und wer da was gebranded hat ist ja auch völlig irrelevant - in der Beschreibung steht: softwarebranding.

Wenn nun der "brander" einen Code zur Freischaltung dieser Funktionen/Tastenbelegungen etc. anbietet, dann ist doch alles tutti.
In Deiner Auktion steht Software-branding ganz klar drin.
Und wenn Du die nun mit dem Code "ausschalten" oder "ent-branden" kannst, toll - alles tutti.

Das ist ist ne Luftpumpe - Dein Käufer.
Ich würd mich zurücklehnen und ihm halt diesen Code zur Verfügung stellen - Ende.
 
Die T-Mobile Vertragshandys haben einen Netlock!

Wenn du das in der Artikelbeschreibung nicht angibst, musst du es zurücknehmen.

Netlock bindet das Handy an Karten eines bestimmten Netzbetreibers (T-Mobile in deinem Fall ;))

Simlock bindet eine bestimmte SIM-Karte an das Telefon.
 
Ich denke, er kann mit der Nicht T-Mobile SIM telefonieren, also ist es auch kein Netlock.

Was kann der Käufer denn genau nicht benutzen.
 
'Es impliziert' ist schon sehr schwammig. Also ich kann aus den beiden englischen Begriffen nicht sehen, daß es da Einschränkungen gibt. Und englische Spachkenntnisse dürfen bei Geschäften in Deutschland nicht vorausgesetzt werden.

Grüße

Peter

Er hat mehr Infos gegeben als man z.B. im Blödmarkt auf der Verpackung lesen kann. Wenn ich etwas nicht weiß, dann frage ich einfach vor dem Bieten/Kaufen mal nach oder lasse es. Wenn ich mir nicht sicher bin, dann kaufe ich es beim Onlinehändler und habe Rückgaberecht.

Manchmal zweifel ich wirklich an dem Verstand (falls vorhanden) bei einigen Käufern bei eBay.
 
ich würde es nicht einfach so zurücknehmen !

Du kannst ja anbieten es zurückzunehmen aber nur gegen Wertausgleich, d.h. schauen was 4 Wochen alte geräte bei Ebay wert sind und dann diesen Betrag erstatten nachdem du das Gerät wieder in händen hältst.

Ich würde aber an deiner stelle einfach gar nichts machen.
Die Emails aber immer freundlich beantworten.

Du hast das Recht auf nacherfüllung, du must das Gerät nicht zurücknehmen !

Ist nur geplänkel denke ich.
 
Der Typ ist ne Luftnummer! Nochmal eine letzte, freundliche Mail schreiben, auf Branding in der Beschreibung hinweisen und gut ist. Wenn er Branding nicht versteht ist das sein Problem wenn er nicht vorher fragt und das Ding kauft. Schreib ihm das Du die Angelegenheit mit Deinem Anwalt durchgegangen bist, dieser hat keine Verfehlung Deinerseits festgestellt und freut sich auf ne Klage von ihm :hehehe: Fertisch! :D
 
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