käuferrechte!
nun mal ein kleiner exkurs für alle problemgeplagten, da ich merke, dass es immer wieder verwirrung gibt:
kauft ihr euer book beim händler dann habt ihr mit diesem einen vertrag. ER muss euch auch die rechte gewähren die ihr habt:
1. das erste nennt sich nacherfüllung, also beseitigung des mangel oder lieferung eines mangelfreien gerätes (der händler hat aber ein wahlrecht und kann somit zunächst reparieren);
2. ein weiteres recht heisst rücktritt (früher wandelung), das habt ihr aber erst wenn eine angemessene frist zur nacherfüllung erfolglos abbelaufen ist (ALSO BITTE EINE FRIST SETZEN! das versteht euer händler meist nicht und verweist auf apple, das ist wurscht denn ihr habt einen vertrag mit dem händler und nicht mit apple! das ganze einfach auf den reparaturauftrag drauf schreiben; was angemessen ist hängt vom einzelfall ab, 3 wochen darf es eigentlich nicht dauern),
diese frist benötigt ihr nicht wenn ein zweiter nachbesserungsversuch fehl geschlagen ist (ausser es liegen besondere umstände vor, das ist ein sehr seltener fall);
3. schadensersatz (ausfallschaden oder andere schadensposten) könnt ihr ebenso erst nach dem erfolglosen ablauf einer angemessenen nacherfüllungsfrist verlangen.
EDIT
4. ausserdem habt ihr noch das recht zu mindern, auch dies gibt es erst nach ablauf der angemessenen nacherfüllungspflicht, die minderung ist entsprechend dem minderwert des gerätes zu berechnen (danke ocj)
ENDE
ein kleines problem gibt es bei der feststellung von mängeln; nur in den ersten 6 monaten muss der verkäufer beweisen, dass sie bereits bei übergabe des gerätes vorhanden waren danach ihr; bei streit und großen schäden kann sich aber durchaus ein gutachter lohnen.
ganz unabhängig davon habt ihr beim fernabsatzkauf (telefon oder internet) ein 14tägiges rückgaberecht. das ist unabhängig davon ob ein defekt vorliegt oder nicht und kann grundlos erfolgen; es gilt vermutlich auch für BTO (die bgh entscheidung muss man da nochmal ganz genau ansehen)
wenn ihr das gerät bei apple kauft habt ihr ganz genau die rechte auch gegenüber apple; diese rechte sind innerhalb der EU übrigens sehr ähnlich da die meisten vorschriften auf einer EU richtlinie beruhen.
nun zur apple garantie: diese steht NEBEN euren oben stehenden rechten. es ist quasi ein garantievertrag mit apple. ihr könnt euch innerhalb dieser garantie direkt an apple wenden, müsst aber, wenn ihr das gerät nicht direkt bei apple gekauft habt damit rechnen, dass euch die garantiebedingungen von apple aufgedrückt werden, also die angebliche 3 malige nachbesserung usw und ein erschwerter rücktritt.
so, das war einmal ein kleiner exkurs. bei all den vielen guten techniktips sollte sich auch ein anwalt nicht lumpen lassen und ein paar tips geben. mein neues pb 15 ist übrigens gerade bei der nachbesserung. mal sehen ob gravis (das gerät wurde natürlich zu apple eingeschickt) die 3 wochenfrist (die sie natürlich nicht verstanden haben) einhält.
so long
andreas