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toto
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Woher kommt eigentlich die Meinung, die Piraten würden eine Kulturflatrate wollen? Sie wollen diese nicht.
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Sehr interessant finde ich den Debattenbeitrag der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, der Komplexität und Problematiken des Urheberrechtes recht anschaulich macht. U.a. ist dort zu lesen:
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Quelle: Grundlage eines Programmpunktes "Urheberrecht" im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013Über alternative Verwertungsmodelle, wie dynamische Schutzfristen, eine Kulturflatrate oder dergleichen, wurde ebenfalls viel diskutiert. Dabei konnte jedoch kein System gefunden werden, das aus sich selbst heraus funktioniert oder eine einfache und wirklich faire Verteilung zulässt. Diese Ideen haben oft gemeinsame Schwachpunkte: sie erfordern Kontrollmechanismen, Konstrollstrukturen, Auswertungssysteme für das Nutzerverhalten, die aktive Einbindung der Nutzer, usw..
Sehr interessant finde ich den Debattenbeitrag der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, der Komplexität und Problematiken des Urheberrechtes recht anschaulich macht. U.a. ist dort zu lesen:
Quelle: http://www.bmj.de/SharedDocs/Namensartikel/20120531_Kein_Grund_zum_Kulturpessimismus.htmlDas Urheberrecht tariert vielfältige Interessen aus. Im Tauziehen um Zugang zu Nutzungsrechten gibt es mehr als zwei Enden: Im Mittelpunkt steht das Werk und der Künstler, der es schafft, aber allzu häufig nicht von den Früchten profitiert. Außerdem gibt es Regelungen für diejenigen, die ein Werk nutzen wollen. Zwischen diesen Polen befinden sich weitere wichtige Gruppen: Die Verwerter, etwa Verleger oder Produzenten, deren Geschäftsfelder sich derzeit so dramatisch verändern. Dazu zählen auch die Anbieter, die die Inhalte im Netz vermitteln, also den Zugang zum Internet gewähren oder die Dateien abrufbar halten, aber möglichst wenig Verantwortung für die Inhalte übernehmen wollen. Schließlich betrifft das Urheberrecht auch die Hersteller von Geräten, mit denen Inhalte abgespielt und kopiert werden können – das spielt insbesondere bei der Privatkopie eine große Rolle. In diesem Interessengeflecht kann sich der Gesetzgeber nicht mit einem der Akteure verbünden. Denn an welcher Stellschraube er auch dreht, er verengt in diesem Teamspiel immer die Bewegungsfreiheit für mindestens einen der Mitspieler.
Mit immer weiteren Gesetzen kann der Schutz des geistigen Eigentums nicht verbessert werden, sondern es droht auch die Gefahr der Verschlechterung. So haben die letzten gesetzlichen Änderungen zwischen 1998 und 2009 zu erheblichen Verkomplizierungen am Text des Urheberrechtsgesetzes und deutlichen Akzeptanzproblemen geführt. Die Modernisierung des Urheberrechtes wird nicht mit Schlagworten gelingen. Es braucht ebenfalls kein neues Urheberrecht, das Einzelregelungen für Übertragungsarten oder Geräte konzipiert, die morgen schon veraltet sind, aber die Entwicklung neuer Technologien behindern. Es ist auch nicht zukunftsweisend, über Warnhinweise oder Netzsperren einseitig auf eine stärkere Durchsetzung bestehenden Rechts und eine weitgehende Kontrolle des Internets zu setzen. Internetserviceprovider dürfen nicht vom Gesetzgeber als Hilfssheriffs verpflichtet werden. Eine Deep-Packet-Inspection kann nicht die Vision einer freien Gesellschaft sein, denn niemand will eine Internetzensur. Das Recht muss von den Bürgern akzeptiert werden. Es kann nicht allein davon leben, dass es von den Gerichten gegen das allgemeine Bewusstsein durchgesetzt wird.
Die Verschränkung der Akteure erlaubt im Moment keinen großen Wurf und kein Superreformgesetz, das alle Interessenkonflikte der digitalen Welt auf einmal lösen könnte, zumal Deutschland in einem gemeinsamen europäischen Rechtsrahmen handelt.