Weil Raucher auch Wähler sind. Und die lieben Damen und Herren Volksvertreter auch (fast) alle Raucher sind.
das hat nichts damit zu tuen, das die herrschaften alle raucher sind - das sei übrigens dahin gestellt - somdern, da wie beim benzin, das meiste geld des zigarettenpreises in die steuern fließt.
Art.2 Grundgesetz
(Persönliche Freiheitsrechte)
(1)
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2)
1. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
2. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
3. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. [...]
Liebe Raucher, meiner Meinung nach verstoßt Ihr gegen Artikel 2 Grundgesetz. Ich habe ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, die durch Euer Rauchen in meiner Gegenwart nicht gewährleistet ist. Mein Fazit: Rauchen in Gegenwart von Nichtrauchern ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
PS.: Bin kein Jurist und werde mit solchen (im schlimmsten Fall rauchenden Juristen) auch jetzt hier im Forum nicht in haarspalterische Grundsatzdiskussionen einsteigen.
entschuldige bitte, aber ich muss sagen leute wie du kotzen mich an; man kann nicht einfach das grundgesetz aufschlagen etwas zitieren und meinen da es deinem sinn gerade nach her passt ist es so genau so und fertig.
juhu, das jeder depp (ich schließe dich damit jetzt nicht ein, da ich mir niemals anmaßen würde dich so zu betiteln) weiß, das das grundgesetz über allen anderen gesetzen (grds.) steht und es unsere menschenrechte repräsentiert die gewahrt werden müssen.
in der hoffnung, das überhaupt diese menschen wissen, welche art. aus dem grundgesetz unsere grundrechte beinhalten.
lest doch einfach noch den art. über verfassungsbeschwerden und geht (falls ihr dort eine möglichkeit gefunden haben solltet) direkt vor den bgh.
ach ja und ein tipp; wenn ihr mal probleme habt, egal welche immer auf im bgb § 242 (treue und glauben) oder im grundgesetz art. 2, 3 (Freiheit & Geleichheit) am besten in verbindung mit art. 20 II (rechtssicherheit u. vetrauensschutz) berufen. (wer hier zynismus entdeckt, dem empfehle ich meinen vorschlag hinsichtlich privater rechtlicher aussagen die ich bereits anderweitig von mir gegeben habe).
und wenn du selbst sagst, du seist kein jurist, dann unterlasse doch solche bemerkungen einfach; ich bin ebenfalls kein jurist und studiere auch nur wirtschaftsrecht (fh) also nur bis zum ersten stattsexamen; dennoch würde ICH mich niemals trauen solche juristischen anmerkungen von mir zu geben.
und für dich auch nochmal mein zitat:
"Toleranz kann man von den Rauchern lernen: Noch nie hat sich ein Raucher über einen Nichtraucher beschwert." (Sandro Pertini [ital. Politiker])
Gibt es aber jetzt hier auch Pfeifenraucher die gerne Zigarette rauchen, oder Zigarettenraucher die gerne Zigaretten mit Pfeifentabak rauchen?
Ich würde mich nämlich über eine Antwort aus meinem Posting etwas weiter oben diesbezüglich freuen.
Im übrigen gab es wirklich bis jetzt noch keinen einzigen Nichtraucher, der sich über den Rauch von Pfeife oder dem dieser Zigaretten gestört hat, eine nicht geringe Zahl der Nichtraucher fanden diesen Rauch sogar angenehm; also bin ich damit ein wirklich super toleranter Raucher