wenn du das so siehst dann stell dem kunden die schrift in rechnung.
Ähm? Damit ist hoffentlich nicht gemeint, dass Du Deinem Kunden die gekaufte Schrift lizensierst - das darfst Du sicher nicht. Wenn der Kunde den Zeichensatz (nicht das von Dir gestaltete Logo) verwenden will, muss ER eine Lizenz erwerben - und das sollte man als Gestalter nicht für ihn tun, höchstens im Namen und auf Rechnung von ... (gilt genauso auch für Bildrechte, denn auch diese dürfen meistens per AGB/Lizenzbedingungen nicht weitergereicht werden).
Damit Du auf Deinem Rechner mit dem Zeichensatz arbeiten darfst, z.B. ein Logo basteln, benötigst DU eine Lizenz. Ob Du diese selbst bezahlst (und in Deine allgemeinen Preise einrechnest wie andere Hard-/Softwarekosten auch) oder der Kunde sie Dir erstattet (weil Du z.B. Kyrillisch für keinen anderen Kunden brauchst), ist eine Vereinbarung zwischen Dir und dem Kunden.
In den meisten Fällen entspricht übrigens auch das Verfahren "Kunde kauft fünf Lizenzen und gibt mir eine ab" (und umgekehrt) nicht den Lizenzbedingungen, weil Du und Dein Kunde verschiedene Firmen sind, zwischen denen die Kopie nicht ausgetauscht werden dürfen. Maßgeblich sind jeweils die Nutzungs- und Lizenzbedingungen, die mindestens für jeden Hersteller andere sind.
Also kurz: allgemeines diskutieren ist lehrreich, verbindlich aber nicht.
Gruß aus Hamburg,
Olaf