nicht angeschnallt -> 30 euro kostet das inzwischen?

Sorry, selber Schuld. Solang du nicht am rangieren bist, solltest du immer einen Gurt anziehen, auch bei geringen Geschwindigkeiten hast du sonst ein Problem.

Wobei die Beamten nicht immer sehen können, ob jemand nicht angeschnallt ist, einige Fahrzeuge haben auf den Rücksitzen keine 3Punkt-Gurte.

Aber du hast Recht, die Polizei zockt oft und gerne ab (wenns Schlägerei gibt, schauen sie dafür weg - die Schläger haben meist weniger Geld als Autofahrer).
Wenn du es ihnen heimzahlen willst -> Einfach mehrmals im Ausland tanken, die Steuerverluste machen den Strafzettel schnell wieder wett. Mach ich immer so, wenn ich geblitzt werde.
 
Wobei der überwiegende Teil der Geschwindigkietskontrollen nicht durch die Polizei durchgeführt wird, sondern durch die Ordnungsämter bzw. Verkehrsbehörden.

Die Polizei "blitzt" nämlich nicht an den lukrativen "Abzockstrecken", sondern an Unfallschwerpunkten bzw. erkannten Gefahrenstellen, an denen überhöhte Geschwindigkeiten zum Problem werden können.

Die anderen Behörden haben von Ihren Landräten bzw. Bürgermeistern Vorgaben, wieviel Kohlen sie in den Haushalt schaufeln müssen. Daß dann nicht das Gefährdungspotential an einer Meßstelle maßgebend wird, sondern nur der Umsatz, ist ja wohl klar.
 
phikus schrieb:
Die gibts seit 1974. Ist meiner Meinung nach aber wirklich sinnvoll...ich hatte einen Typen in der Fahrschule, der hatte sich nicht angeschnallt und dann bei 30km/h einen Unfall und dabei nen Auge verloren.

Jetzt hat er wenigstens ein Auge drauf, das er angeschnallt ist..

Tut mir leid für so viel Sarkasmus aber ich habe da kein Mitleid...
 
phikus schrieb:
Da hast du aber recht mit. Ohne Blaulicht dürfen die sich auch nicht einfach über die StVO hinwegsetzen.
Das ist falsch. Die Fahrzeuge der Polizei sind von den Bestimmungen der StVO entbunden, sofern dies zur "Erfüllung hoheitlicher Aufgaben" dringend geboten ist.

Fahrzeuge des Rettungsdienstes im übrigen auch, sobald "höchste Eile geboten ist" um insbesondere Leben zu retten. Das Blaulicht (und Signalhorn) sind dabei nicht entscheidend. Es heißt lediglich "Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden". In der Regel heißt das, daß man eben Musik und Leuchtreklame einschaltet und auch entsprechend vorsichtig fährt.

Es gibt aber beispielsweise Krankheitsmuster, bei denen Patienten extrem sensibel auf optische Reize (z.B. Blaulichtblitze) reagieren. In dem Falle ist es durchaus legitim, auch ohne Blaulicht Sonderrechte auszunutzen. Für die Polizei dürfte das in ähnlicher Weise gelten.
 
Passiert aber irgendetwas zieht der RTW- Fahrer seine Jacke aus, wenn er z.B
einen unbeteiligten rammt o.Ä. Der Unfallgegner bekommt in jedem Falle
Recht vor dem Kadi
Ist nicht so ganz eindeutig (§38 StVO).
 
Xray schrieb:
Passiert aber irgendetwas zieht der RTW- Fahrer seine Jacke aus
Im Prinzip richtig. Dürfte aber für den Polizisten ebenfalls gelten. Ob er gleich seine Jacke auszieht, hängt sicher von den Umständen unter Abwägung aller Tatsachen ab. Stichwort von eben "unter gebührender Berücksichtigung" etc.

Mir ist mal auf einer Alarmfahrt mit Patient Richtung Krankenhaus das Horn verreckt (der Steuer-Chip war tot, interessanterweise hatte der Reserve-RTW anschließend am gleichen Tag genau das gleiche Problem). Was will man machen? Mehr als vorsichtig fahren kann ich da nicht...
 
Das nichts anderes sagt das er keinen rammt und es vermeidet gerammt zu werden. :D
Ich hatte bisher noch keinen Einsatzwagen gesehen der nur das Martinhorn nutzte.
 
Hallo,

ich wurde einmal erwischt, als ich 100m von Laden A nach nach Laden B fahren wollte... Der Polizist meinte: "Zahlen Sie gleich, oder wollen Sie diskutieren?". Da ich nicht angeschnallt war, habe ich natürlich sofort gezahlt: 50,- D-Mark. Das war mir eine Lehre... :rolleyes:

Viele Grüße
Rüdiger
 
Xray schrieb:
Das nichts anderes sagt das er keinen rammt und es vermeidet gerammt zu werden. :D
Ich hatte bisher noch keinen Einsatzwagen gesehen der nur das Martinhorn nutzte.
Geht auch in der Regel gar nicht. Die Lampen waren ja noch an in meinem Falle - bedeuten aber im Sinne von §38 nicht, daß die übrigen Verkehrsteilnehmer unverzüglich und so weiter. Das Blaulicht allein wäre in der Situation (Unfall auf Kreuzung) sicherlich ähnlich wie gar kein Blaulicht.
 
Zum Ursprungspost:
Dumm gelaufen, aber wenns ne Lehre war das man nun immer sich Anschnallt dann wars ja das Geld wert :)

Zum SoSi:
Zum Übertretungen der StVO genügt es das Höchste Eile zum Retten von Leben oder Abwenden von schweren körperlichen Schäden geboten ist. Das man nun schneller als erlaubt fährt oder an der roten Ampel nicht wartet bis sie auf grün springt MUSS man nicht anzeigen (SOLLTE man aber - zumindest im Rettungsdienst). Erst für die im §38 der StVO behandelten Wegerechte (das dir die anderen Verkehrsteilnehmer die Durchfahrt ermöglichen müssen) sind blaue Rundumkennleuchten UND Signalhorn von Nöten.

Bei der Polizei (und eingeschränkt im Rettungsdienst) gibt es aber auch Situationen, in denen man zwar schnell aber auch unbemerkt zum Einsatzort muss. Die sogenannte Stille Einsatzfahrt. Bei der Pol wären das zB Raubüberfälle, Geiselnahmen usw und sofort, wärend im RD Selbstmordversuche ein Grund seien könnten.

Die Krankenkasse schaut auf RD-Protokollen nach ob der Patient angeschnallt oder nicht angeschnallt war?
Hm .. Also ich habs bis jetzt noch nie drauf vermerkt, und ich kenn auch keinen Kollegen der das hingeschrieben hat. Aber ich kanns in Zukunft ja mal machen.

@nablamalnabla:
Das is mir auf ner Anfahrt passiert. Die beiden hinteren RKLs und die Frontblizer haben noch geleucht aber vordere RKLs + Horn waren tot. Auch ein riesen Spass. Aber war ja nachts und nicht viel los in der Stadt.
 
schaf mit apfel schrieb:
@nablamalnabla:
Das is mir auf ner Anfahrt passiert. Die beiden hinteren RKLs und die Frontblizer haben noch geleucht aber vordere RKLs + Horn waren tot. Auch ein riesen Spass. Aber war ja nachts und nicht viel los in der Stadt.
Bei mir war's in einem massiven Regenguss, ein bißchen Blitz und Donner war auch dabei. Tagsüber, in der Stadt. Großes Kino, sag ich dir... ;)

Ansonsten zu Deinem Posting: Full ACK! :)
Was das Anschnallen angeht: Wir achten im Sinne des Patienten insbesondere darauf, zu vermerken daß ein Patient angeschnallt war, damit er da keine Probleme kriegt. Natürlich nur wenn's auch stimmt.
 
xound schrieb:
ist noch nicht so verankert in manchen situationen .. find ich auch komisch.

habe noch so ein markblatt mitbekommen ... da stand drin:

wenn man einen unfall mit 40 kmh hat, dann ist das so, als ob man von einem 5 meter turm in ein 1,30 tiefes schwimmbecken springt - ohne wasser....
...in den Liegestütz springen möchte, genauer gesagt.

Die Formel ist übrigens h = 1/2 (v^2/g)

und wenn man zwecks Kopfrechnen g annimmt zu 10 m/s^2 und man für die Umrechnung von km/h in m/s ungefähr einen Faktor von 0,25 (genauer 1/3,6), dann kommt man auf folgende ganz grob überschlagsmäßige Formel:

h = (v * 0,25)^2 / 20

Damit könnte man notorische "ich kann mich ja abstützen"-Apologeten fragen, ob sie sich zutrauen, aus folgenden Höhen in den Liegestütz zu springen:

20 km/h --> ca. 1 m (genau 1,57 m) d.h. aus dem Geschirrschrank der Einbauküche
30 km/h --> ca. 3 m (genau 3,53 m) d.h. von der Zimmerdecke (na ja, eigentlich vom Sideboard vom Nachbarn drüber)
40 km/h --> ca. 5 m (genau 6,30 m) d.h. zwei Stockwerke das Treppenhaus runter
50 km/h --> ca. 8 m (genau 9,82 m) d.h. fast vier Stockwerke aus dem Fenster

Die meisten kommen kurz ins Grübeln, aber ob die sich dann auch anschnallen?
 
brr...die Animation werd ich mir nicht antun, meine Vorstellungskraft ist schon gut genug um mir n Schauer über den Rücken laufen zu lassen...
Was das Thema anschnallen angeht bin ich ziemlich konsequent. Abgesehen mal vom rangieren in unsrer Seitenstraße um das Auto aus der Einfahrt vorm Haus in den Carport zu bringen schnall ich mich immer an ...
Haben in Physik das mal durchgerechnet, was da für Kräfte auftreten, das hat mir gelangt.
Als unser Lehrer dann noch ein paar Bilder ausgepackt hat, was von den Autos über bzw nicht übergeblieben ist ... Da versuch ich jede Möglichkeit meine Chancen zu verbessern, für den Fall dass was passiert.
Ich fahr zwar relativ vorsichtig (ok, zzt nicht, da ich hier in Berlin kein Auto hab ;)), aber wenn ich zu Hause bin, jedoch kann immer irgend ein Trottel kommen, der einfach zu dumm zum Fahren ist, oder einfach nicht aufpasst ...
Oder ich kann so ein Trottel sein und mal kurz nicht aufpassen, und dann passiert schnell was ...
Gab letztens in Tübingen (wo ich herkomme) nen Unfall, n paar Kids waren mitm Auto unterwegs, war glatt, sind ins Rutschen gekommen, gegen die Leitplanke.
Einer hinten war nicht angeschnallt, ist dann halt voll durchs Fenster durchgesegelt ...
Bei einer Aufprallgeschwindigkeit des Autos von rund 100-120km/h hatte er keine Chance.
Die andren im Auto sind ohne größere (körperliche) Schäden davongekommen, aber der ohne Gurt :/
Das ist auch n Grund, warum ich immer drauf geachtet hab, dass die Leute die bei mir mitfahren angeschnallt sind...
 
nablamalnabla schrieb:
Das ist falsch. Die Fahrzeuge der Polizei sind von den Bestimmungen der StVO entbunden, sofern dies zur "Erfüllung hoheitlicher Aufgaben" dringend geboten ist.

Jo, alle Staatsfahrzeuge genießen Sonderrechte, egal obs irgendwo geschrieben steht oder nicht.

Unsere THW Fahrzeuge kommen auch nur durch den TÜV, weil THW draufsteht, und Abgasuntersuchung wird wohl nicht gemacht.

Gleiches eben auch für Polizei, Feuerwehr etc.
 
Incoming1983 schrieb:
Jo, alle Staatsfahrzeuge genießen Sonderrechte, egal obs irgendwo geschrieben steht oder nicht.

Das stimmt nicht ganz, Sonderrechte sind Personenbezogen,
d.h. Feuerwehrleute auf dem Weg zum Gerätehaus, dürfen schon sonderrechte in anspruch nehmen, trotzdem angemessene Geschwindigkeit & größere Vorsicht.

Dann gibt es noch Wegerechte, das Fahrzeug gebunden ist.
Wegerechte bestehen auch nur bei gleichzeitig eingeschaltetem Martinshorn & Rundumleuchte.
Nur die Rundumleuchte, dient zur warnung vor gefahr (Unfallsicherung etc.)

Beides müßte umständlich in §35 & 38 StVo beschrieben sein.


MfG JBraschoss
 
phikus schrieb:
Die gibts seit 1974. Ist meiner Meinung nach aber wirklich sinnvoll...

Hast Du dich da nicht um 10 Jahre vertan? Wie ich 1986 meinen Führerschein gemacht habe, war sie noch ganz frisch, die Anschnallpflicht. (und der Liter Benzin kostete unter 1,- DM!!
 
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