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War klar das so ein Amok-Post kommt *Es geht darum betrügerische Abmahnwellen einzudämmen, und*
das hat nun geklappt. Aber bitte reg dich ruhig künstlich auf*
War klar das so ein Amok-Post kommt *Es geht darum betrügerische Abmahnwellen einzudämmen, und*
das hat nun geklappt. Aber bitte reg dich ruhig künstlich auf*
Dann bezahlt hat 8129,- Euro Abmahnung weil euer 10 jähriger Sohn mal nen mp3 runtergezogen hat. *
lol, guckst du hier:
http://rotglut.org/
und noch tausende andere Seiten.
Bin raus, kein Bock mehr. Dann bezahlt hat 8129,- Euro Abmahnung weil euer 10 jähriger Sohn mal nen mp3 runtergezogen hat. *
Also im Klartext heißt das: Wenn ich mit einem Song in einer Tauschbörse geschnappt werde ist es unerheblich, wenn ich mit 100 geschnappt werde nicht?
Ihr tut gerade so als ginge es bei der Abmahnwelle nur um illegale Downloads.
Das ist mittlerweile ein einträglicher Geschäftszweig geworden von dem viele eBay Nutzer und Betreiber privater Websites ein Lied singen können.
Im WDR war mal eine interessante Reportage zu diesem Thema.
Ich verstehe das Gesetz nicht.
Was ist mit den Unterlassungserklärungen die bei einer Abmahnung mitgeschickt werden?
Hier muss der Abgemahnte erklären, daß der die Schandtat die nächsten 30 Jahre nicht wiederholt.Tut er es doch, sind horrende Strafen zb.25000€ fällig.
Dürfen die weiterhin verschickt werden?
Das Gesetz greift meiner Ansicht nach nur bei rein privaten Verstössen.
Was ist mit den viele "kleinen" Ebay Verkäufern?
Haben die etwa mehr Geld ?
Die sind weiterhin den Abnahmwellen ausgeliefert.
Hier gibt es jüngst Rechtsprechung, die einen Unterlassensanspruch des Abmahnenden verneint, weil es an der Wesentlichkeit fehlt. Kommt natürlich auf Umfang und Art des Verstoßes an. (Dann ist es aber auch gegebenenfalls richtig …)Ja, war zu einfach. Die Praxis sieht so aus, das man in seinen AGB ein Satz nicht drin hat, oder irgendeine Lapalie nicht beachtet, und schon schickt einem die Konkurrenz via Anwalt eine Abmahnung.
Wie gesagt: Wenn es qualifizierte Gegner sind, sage ich da ja nicht einmal was gegen. Nervig sind die Vollhonk-Kollegen, die zu dumm sind, aus dem Bus zu schauen und das große Geschäft wittern. Aktuelle Highlights:Ein Telefonanruf: "Deine AGBs sind nicht 100% fit" würde es genau so tun.
Bei dieser Abmahnerei geht es nur um eines: Geld für "nix arbeiten" scheffeln.
Ich hatte ja bereits gesagt: Im Wettbewerbsrecht kommt es nach § 3 UWG darauf an, dass die Wettbewerbsverletzungen »nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen« geeignet sind. Außderm schiebt § 8 Absatz 4 UWG einen nicht unerheblichen Riegel vor.Ich habe keine Kenntnisse in Rechtsfragen, aber ich denke, wie immer gilt auch hier der Punkt der Verhältnismäßigkeit.
Es ist für mich schon ein gravierender Unterschied, ob ein wirklicher wirtschaftlicher Schaden durch z.B. unlauteren Wettbewerb entsteht, oder ob ein Schüler Google-Bildchen auf seine Webseite packt.
Wenn der Wettbewerber dann Kosten durch die Abmahnung hat, wird das sicher wirksam sein. Wenn dem Schüler eine dicke Rechnung ins Haus flattert, ohne das ein echter Schaden entstanden ist, kann ich das nicht mehr nachvollziehen …
Frage an den Kenner: Wird diese Verhältnismäßigkeit im Gesetz oder in der Rechtsprechung beachtet?