Ja, war zu einfach. Die Praxis sieht so aus, das man in seinen AGB ein Satz nicht drin hat, oder irgendeine Lapalie nicht beachtet, und schon schickt einem die Konkurrenz via Anwalt eine Abmahnung.
Hier gibt es jüngst Rechtsprechung, die einen Unterlassensanspruch des Abmahnenden verneint, weil es an der Wesentlichkeit fehlt. Kommt natürlich auf Umfang und Art des Verstoßes an. (Dann ist es aber auch gegebenenfalls richtig …)
Ein Telefonanruf: "Deine AGBs sind nicht 100% fit" würde es genau so tun.
Bei dieser Abmahnerei geht es nur um eines: Geld für "nix arbeiten" scheffeln.
Wie gesagt: Wenn es qualifizierte Gegner sind, sage ich da ja nicht einmal was gegen. Nervig sind die Vollhonk-Kollegen, die zu dumm sind, aus dem Bus zu schauen und das große Geschäft wittern. Aktuelle Highlights:
Ein Kollege beruft sich auf die Unlauterkeit des § 1 UWG. Hmm, der ist bereits Mitte 2004 (!) § 3 UWG geworden.
Oder auch schön: Eine Kollegin meint, bei Einstellen von Bildern in ein Forum, die sich nicht herunter laden lassen, wären §§ 16 - 18 UrhG durch den Forenbetreiber verletzt. Mein Hinweis, dass mein Mandant keine körperliche Verwertung betreibe, wird mit "Diesen Satz habe ich nicht verstanden" beantwortet.
Richtig ist es, dass Wettbewerber und Rechtsinhaber bei Verstößen abmahnen können. Sollen sie das ansonsten hinnehmen? Aber es gibt eine gewisse Menge an Kollegen, die schon mal irgendwo gehört haben, dass man da Geld verdienen kann und das dann jetzt auch mal probieren. Schlauer wäre es, wenn sie mal irgendwo gehört hätten, dass man Gesetze vor ihrer Anwendung wenigstens lesen (besser: verstehen) sollte.
Ja, sorry, aber es nervt gewaltig, auch wenn ich damit Geld verdiene.