Neues Gesetz zur Eindämmung der Abmahnwelle

War klar das so ein Amok-Post kommt :D*Es geht darum betrügerische Abmahnwellen einzudämmen, und*
das hat nun geklappt. Aber bitte reg dich ruhig künstlich auf*
 
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War klar das so ein Amok-Post kommt :D*Es geht darum betrügerische Abmahnwellen einzudämmen, und*
das hat nun geklappt. Aber bitte reg dich ruhig künstlich auf*

Kannst Du nicht lesen? Ich bin doch genau Deiner Meinung?!
Die Rechteinhaber, deren Vertreter, alles Betrüger und Verbrecher. Hab ich doch geschrieben. :D
 
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War klar das so ein Amok-Post kommt :D*Es geht darum betrügerische Abmahnwellen einzudämmen, und*
das hat nun geklappt. Aber bitte reg dich ruhig künstlich auf*

Warum ist eine ''Abmahnwelle'' betrügerisch?

Populismus????

Das meiste was heute in Kanzleien anfällt, ist nun mal standarisiert, warum sollte man für weitgehend identische Klagen nicht identische Schriftsätze verwenden?

Betrug wird doch vom ''Downloader'' begangen, da fehlt mir der Aufschrei in der Bevölkerung.
 
lol, guckst du hier:

http://rotglut.org/



und noch tausende andere Seiten.
Bin raus, kein Bock mehr. Dann bezahlt hat 8129,- Euro Abmahnung weil euer 10 jähriger Sohn mal nen mp3 runtergezogen hat. *:p
 
Ja, schade, dass gleich wieder an das "Saugen" gedacht wird. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Dafür ist das Gesetz doch gar nicht gemacht. Wer "saugt", tut meist wissentlich etwas illegales. Bei dem Gesetz geht es aber darum, diejenigen auszubremsen, die sich daran bereichern wollen, dass schon ein kleiner Fehler aus Unwissenheit z.B. beim Erstellen einer Hompage für den Sportverein strafbar sein kann. Es gibt eben z.B. Stadtpläne, die einen Linkservice anbieten, andere nicht.
Leute, die sich aber ihre Musik und ihre Filme gar nicht mehr im Laden besorgen, weil "Saugen" ja billiger ist, sollen sich aber bitte nicht durch das Gesetz bestätigt fühlen! :rolleyes:
 
lol, guckst du hier:

http://rotglut.org/



und noch tausende andere Seiten.
Bin raus, kein Bock mehr. Dann bezahlt hat 8129,- Euro Abmahnung weil euer 10 jähriger Sohn mal nen mp3 runtergezogen hat. *:p

und genau an deinem Beispiel (das auch nicht zu der Seite passt) hakt es.

Wenn es um die ''Machenschaften'' von Olaf T. und Konsorten geht (Hausaufgaben.de/bastelvorlagen. de u.dgl.) geht sind die sowieso meisten juristisch nicht zu halten, ABER beim sog. Filesharing liegt der ''Betrug'' AUSSCHLIESLICH beim Verursacher.

Wenn wir das nun genau trennen, bin ich durchaus auf deiner Seite.

..und für 1 .mp3 sind es z.z 550,-€ ;-)
 
Ihr tut gerade so als ginge es bei der Abmahnwelle nur um illegale Downloads.

Das ist mittlerweile ein einträglicher Geschäftszweig geworden von dem viele eBay Nutzer und Betreiber privater Websites ein Lied singen können.

Im WDR war mal eine interessante Reportage zu diesem Thema.
 
Anhand solcher Beiträge ...

Also im Klartext heißt das: Wenn ich mit einem Song in einer Tauschbörse geschnappt werde ist es unerheblich, wenn ich mit 100 geschnappt werde nicht?

... sieht man, was die breite Masse interessiert und weswegen sie die Gesetzesänderung begrüßen. Daher mein zugegeben etwas überzogener Beitrag.
 
Ihr tut gerade so als ginge es bei der Abmahnwelle nur um illegale Downloads.

Das ist mittlerweile ein einträglicher Geschäftszweig geworden von dem viele eBay Nutzer und Betreiber privater Websites ein Lied singen können.

Im WDR war mal eine interessante Reportage zu diesem Thema.

Ein ''download'' und die von dir beschriebenen Sachen sind ''Urheberrechtsverletzungen'' WIR ALLE können dazu beitragen, das das kein lukratives Geschäft mehr ist.

...und nu rate mal wie.............:D
 
:moin:
es geht hier nicht nur um Musik im Netz. Sondern siehe unten.

Bei den übrigen Schutzrechten wie dem Marken- oder Patentrecht ist diese Ergänzung nicht erforderlich, da hier Abmahnungen ohnehin nur ausgesprochen werden können, wenn das Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt wurde.

Also bei Hobby-Powersellern in der Bucht kann es weiterhin teuer werden..,;):heul:
 
Ich verstehe das Gesetz nicht.
Was ist mit den Unterlassungserklärungen die bei einer Abmahnung mitgeschickt werden?
Hier muss der Abgemahnte erklären, daß der die Schandtat die nächsten 30 Jahre nicht wiederholt.Tut er es doch, sind horrende Strafen zb.25000€ fällig.
Dürfen die weiterhin verschickt werden?

Das Gesetz greift meiner Ansicht nach nur bei rein privaten Verstössen.
Was ist mit den viele "kleinen" Ebay Verkäufern?
Haben die etwa mehr Geld ?
Die sind weiterhin den Abnahmwellen ausgeliefert.
 
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Ich verstehe das Gesetz nicht.
Was ist mit den Unterlassungserklärungen die bei einer Abmahnung mitgeschickt werden?
Hier muss der Abgemahnte erklären, daß der die Schandtat die nächsten 30 Jahre nicht wiederholt.Tut er es doch, sind horrende Strafen zb.25000€ fällig.
Dürfen die weiterhin verschickt werden?

Das Gesetz greift meiner Ansicht nach nur bei rein privaten Verstössen.
Was ist mit den viele "kleinen" Ebay Verkäufern?
Haben die etwa mehr Geld ?
Die sind weiterhin den Abnahmwellen ausgeliefert.

Richtig, es greift nur bei privaten Verstößen, in nicht gewerblichem Umfang, so ist es gedacht.
Da hier nichts zu den Unterlassungserklärungen geregelt wurde, wird es wohl so bleiben wie es ist, die muss, wenn verlangt, mit unterschrieben werden.
Und es geht nur um Verletzungen des Urheberrechts, Markenrecht usw, ist außen vor.
 
Ja,also wieder ein halblebiges, schwammiges Gesetz.
 
a) Das Gesetz ist sinnvoll, bringt aber nicht in allen Fällen etwas. In der Tat geht es um eine einzelne Verletzung eines Schutzrechtes (nicht nur Urheberrecht) durch Privatleute. Einfach mal das Beispiel durchschauen.

b) "Abzockende Abmahnanwälte" (es gibt durchaus andere) sind nicht an der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche interessiert. Sie spekulieren darauf, dass bei einer Vielzahl ausgesprochener Abmahnungen genügend Leute "freiwillig" zahlen. Ob und wie etwas durchsetzbar ist, interessiert überhaupt nicht. Die Schriftsätze sind häufig inhaltlich unter aller Kanone, nicht unterzeichnet, ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird nicht belegt usw. Ich schreibe hier häufig nur zurück, dass sie erst einmal eine Vollmacht vorlegen sollen, die den gesetzlichen Anforderungen genügt – und höre dann in der Regel wenig bis nichts mehr von denen.

Also, das ist Gesetz ist sinnvoll, muss sich aber noch herumsprechen. Es erfasst aber nur bestimmte Fälle.

Gegen Abmahnungen gibt es übrigens eine ganz einfache Strategie: Keine Rechtsverletzungen begehen.

War das jetzt zu einfach?
 
Ja, war zu einfach. Die Praxis sieht so aus, das man in seinen AGB ein Satz nicht drin hat, oder irgendeine Lapalie nicht beachtet, und schon schickt einem die Konkurrenz via Anwalt eine Abmahnung.

Ein Telefonanruf: "Deine AGBs sind nicht 100% fit" würde es genau so tun.

Bei dieser Abmahnerei geht es nur um eines: Geld für "nix arbeiten" scheffeln.
 
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Ja, war zu einfach. Die Praxis sieht so aus, das man in seinen AGB ein Satz nicht drin hat, oder irgendeine Lapalie nicht beachtet, und schon schickt einem die Konkurrenz via Anwalt eine Abmahnung.
Hier gibt es jüngst Rechtsprechung, die einen Unterlassensanspruch des Abmahnenden verneint, weil es an der Wesentlichkeit fehlt. Kommt natürlich auf Umfang und Art des Verstoßes an. (Dann ist es aber auch gegebenenfalls richtig …)

Ein Telefonanruf: "Deine AGBs sind nicht 100% fit" würde es genau so tun.

Bei dieser Abmahnerei geht es nur um eines: Geld für "nix arbeiten" scheffeln.
Wie gesagt: Wenn es qualifizierte Gegner sind, sage ich da ja nicht einmal was gegen. Nervig sind die Vollhonk-Kollegen, die zu dumm sind, aus dem Bus zu schauen und das große Geschäft wittern. Aktuelle Highlights:

Ein Kollege beruft sich auf die Unlauterkeit des § 1 UWG. Hmm, der ist bereits Mitte 2004 (!) § 3 UWG geworden.

Oder auch schön: Eine Kollegin meint, bei Einstellen von Bildern in ein Forum, die sich nicht herunter laden lassen, wären §§ 16 - 18 UrhG durch den Forenbetreiber verletzt. Mein Hinweis, dass mein Mandant keine körperliche Verwertung betreibe, wird mit "Diesen Satz habe ich nicht verstanden" beantwortet.

Richtig ist es, dass Wettbewerber und Rechtsinhaber bei Verstößen abmahnen können. Sollen sie das ansonsten hinnehmen? Aber es gibt eine gewisse Menge an Kollegen, die schon mal irgendwo gehört haben, dass man da Geld verdienen kann und das dann jetzt auch mal probieren. Schlauer wäre es, wenn sie mal irgendwo gehört hätten, dass man Gesetze vor ihrer Anwendung wenigstens lesen (besser: verstehen) sollte.

Ja, sorry, aber es nervt gewaltig, auch wenn ich damit Geld verdiene.
 
Ich habe keine Kenntnisse in Rechtsfragen, aber ich denke, wie immer gilt auch hier der Punkt der Verhältnismäßigkeit.

Es ist für mich schon ein gravierender Unterschied, ob ein wirklicher wirtschaftlicher Schaden durch z.B. unlauteren Wettbewerb entsteht, oder ob ein Schüler Google-Bildchen auf seine Webseite packt.

Wenn der Wettbewerber dann Kosten durch die Abmahnung hat, wird das sicher wirksam sein. Wenn dem Schüler eine dicke Rechnung ins Haus flattert, ohne das ein echter Schaden entstanden ist, kann ich das nicht mehr nachvollziehen …

Frage an den Kenner: Wird diese Verhältnismäßigkeit im Gesetz oder in der Rechtsprechung beachtet?
 
Ich habe keine Kenntnisse in Rechtsfragen, aber ich denke, wie immer gilt auch hier der Punkt der Verhältnismäßigkeit.

Es ist für mich schon ein gravierender Unterschied, ob ein wirklicher wirtschaftlicher Schaden durch z.B. unlauteren Wettbewerb entsteht, oder ob ein Schüler Google-Bildchen auf seine Webseite packt.

Wenn der Wettbewerber dann Kosten durch die Abmahnung hat, wird das sicher wirksam sein. Wenn dem Schüler eine dicke Rechnung ins Haus flattert, ohne das ein echter Schaden entstanden ist, kann ich das nicht mehr nachvollziehen …

Frage an den Kenner: Wird diese Verhältnismäßigkeit im Gesetz oder in der Rechtsprechung beachtet?
Ich hatte ja bereits gesagt: Im Wettbewerbsrecht kommt es nach § 3 UWG darauf an, dass die Wettbewerbsverletzungen »nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen« geeignet sind. Außderm schiebt § 8 Absatz 4 UWG einen nicht unerheblichen Riegel vor.

Bei den von dir angesprochenen einfachen Verletzungen soll ja gerade das neue Gesetz helfen. Noch einmal: Schau dir die Beispiele an.

Aber dennoch: Wer sich an fremden Photos »vergreift«, der macht das ja nicht unbewusst. Der ist zu faul, zu unfähig, zu sonstwas, ein eigenes Photo einzustellen. Dann soll er sich nicht bei anderen bedienen.

BTW: In solchen Fällen lehne ich es ab, eine erste Abmahnung zu schreiben. Erstaunlicherweise reagieren aber die allermeisten gar nicht, wenn sie eine erste Mail vom Rechtsinhaber bekommen. Und derlei hartnäckige Geiz-ist-geil-Mentalität gehört dann schon erzogen.
 
Danke für deine Erläuterungen aus der Praxis.

Schon mal gut, dass es eine erste Mail, erst mal ohne Konsequenzen gibt. Wer dann nicht Konsequenzen zieht, dem ist vermutlich nicht zu helfen. Wer wird denn bei dem angeführten Schüler angeschrieben - der Schüler oder die Eltern?

Die andere Seite kann ich natürlich auch verstehen. Ich stelle meine Texte, Fotos und Musik ins Netz und wäre recht angesäuert, wenn die jemand nutzen würde ohne mich dazu um Erlaubnis zu fragen. Ist zum Glück noch nicht passiert, soweit ich weiß.
 
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