Neues Gesetz zur Eindämmung der Abmahnwelle

Coati

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Keiner hat Spaß oder freut sich über das Gesetzt mit den 100 Euro hahaha ....

:freu:
 
vielleicht hat keiner Lust am Wochenende 2 so lange Texte zu lesen? :D
 
Zitat aus einem web.de Artikel

Bei einfachen, nichtkommerziellen Verstößen gegen Urheberrechte werden die Abmahngebühren auf 100 Euro begrenzt. Damit soll dem Abmahn-Unwesen begegnet werden. Künftig können beispielsweise Jugendliche, die auf ihrer privaten Homepage ohne Genehmigung der Rechteinhaber das Foto ihres Lieblingsstars oder einen Stadtplan mit ihrer Adresse einstellen, nicht mehr mit einer Anwaltsrechnung von 1000 Euro oder mehr überzogen werden.

Kurz genug auch für Bu....do Anhänger.:D
 
Da liegt das Probs bei Kürzungen, so wie es in dem Web.de Artikel rüber kommt, ist das ganze recht uninteressant für Leute die echte Fette Abmahnungen wegen Kleinigkeit bekommen, sprich dem Handel.
 
Da liegt das Probs bei Kürzungen, so wie es in dem Web.de Artikel rüber kommt, ist das ganze recht uninteressant für Leute die echte Fette Abmahnungen wegen Kleinigkeit bekommen, sprich dem Handel.
*was heißt das ?*
 
Aber es ist doch auf 100 Euro festgelegt
 
Meines Ermessens wird das Gesetz überschätzt. Es gilt nämlich nur für (mal untechnisch gesprochen) Kleinstverstöße. Das Herunterladen eines ganzen Albums oder sehr aktuellen Films kann im ungünstigsten Fall schon nicht mehr in den Anwendungsbereich fallen. Dessen sind sich die ganzen Powersauger hoffentlich bewusst.
 
Ab wann ist denn ein Urheberrechtsverstoß nicht mehr unerheblich? In dem ersten Text erscheint mir das doch etwas schwammig formuliert.
 
Man muss das von hinten aufrollen: Ein Anwalt hat da kein Bock mehr aktiv zu werden, weil die Gefahr besteht das es eine "nichtigkeit" ist und er nix verdient.

Das Gesetzt ist schon Sand im Getriebe der Abmahnwelle...*
 
Ab wann ist denn ein Urheberrechtsverstoß nicht mehr unerheblich? In dem ersten Text erscheint mir das doch etwas schwammig formuliert.

Recht bald, siehe meine obigen Beispiele. Es ist tatsächlich relativ schwammig formuliert. Aber das gewerbliche Ausmaß fängt wohl deutlich früher an, als es der Begriff vermuten ließe.
 
Ausserdem heisst das nicht, dass bei der ersten Abmahnung nur 100€ "fällig" werden, den es heisst weiter im Gesetzestext
(Zitat): "…Unberührt von dieser Begrenzung bleibt der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegen seinen Mandanten, also etwa dem Rechtsinhaber…"
Gruss
der eMac_man
 
Also im Klartext heißt das: Wenn ich mit einem Song in einer Tauschbörse geschnappt werde ist es unerheblich, wenn ich mit 100 geschnappt werde nicht?
 
Gesetze in diesem Rahmen sind bewusst so formuliert, dass die Gerichte einen Handlungsspielraum für den Einzelfall haben!
 
Als ich verstehe es so:
Die Rechtsverletzung wird nun über eine Richterlichen Erlass erteilt, der Kläger muss sich eine Auskunftbefugniss beim Provider holen, diese kann dauern und ist im Regelfall beim Provider nicht mehr vorhanden da der Kläger über ein Zivilgericht gehen muss und nicht mehr direkt über die Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragen kann. Der Weg wurde gekürtzt aber der Aufwand für die Erlangung der Daten verkompliziert es ist fraglich ob ich als Kläger nun einen langen kostenspieligen Weg der Zivilgerichte bestreitet um im endefekt sich mit einem Ottonormalsauger befasst.
 
Ausserdem heisst das nicht, dass bei der ersten Abmahnung nur 100€ "fällig" werden, den es heisst weiter im Gesetzestext
(Zitat): "…Unberührt von dieser Begrenzung bleibt der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegen seinen Mandanten, also etwa dem Rechtsinhaber…"
Gruss
der eMac_man

Genau, das hält Rechteinhaber davon ab, schwachsinnige Abwahnwellen ins Lebenzu rufen! Wenn sich herausstellt das es nur ne Bagatelle ist, dann kriegt der Anwlt nen hunni vom Raubkopierer und das Übliche Honorar vom Rechteinhaber lol ... cool
 
Genau, das hält Rechteinhaber davon ab, schwachsinnige Abwahnwellen ins Lebenzu rufen!

Genau, wo kämen wir hin, wenn all diese kreativen Clowns, die nur zu Deiner persönlichen Belustigung arbeiten auch noch Rechte an ihren Werken hätten oder sogar Geld bekämen! Anspruchsvollere Nieschen-Künstler, kleiner Labels, etc. haben ja schon lange keinen Bock mehr für 0 Euro zu arbeiten, bzw. verschenken ihre Werke aus Promogründen und gehen wieder ihrem bürgerlichen Beruf nach, musizieren ausschließlich privat. Die sollte man gesetzlich einfach dazu zwingen für Dich zu singen und zu tanzen! Und im Zweifelsfall: Scheiß auf die Vielfalt, D. Bohlen genügt. Deutschland sucht den Superdepp. Geiz rockt!!!

Und mal ehrlich - iss doch gut wenn die Musik- und Filmindustrie Stellen abbaut. Es gibt schließlich eh zu viele Beleuchter, Fotografen, Texter, Grafiker, Putzfrauen, Sekräterinnen, Buchhalter, Tontechniker, Künstlerbetreuer, Visagisten, Choreographen, Musiker, Tänzer, Regisseure, Stagehands, A&R's, Kammeraleute, Caterer und das ganze Gesockse. Wird doch Zeit, dass die endlich mal auf Hartz4-Download-Profi umschulen. Wo soll das Proletariat enden, wenn jeder dreißigste meint er müsse schöngeistig daherkommen, die Sportschau boykottieren und stattdessen Samstags Abends die Familie im Stich lassen um auf ner Bühne rumzuhampeln oder im Studio zu stehen.

Echt asozial, diese ganzen Künstler und deren Stellvertreter. Wieso haben die überhaupt das Recht einen Anwalt zu beauftragen? Im Wilden Westen hätte es das nicht gegeben. Da wusste man es noch zu schätzen wenn man jemandem auf die Füsse schoß, damit er für einen den Tanzbär macht. Früher war halt alles besser.

PS: Falls Du mal Lust hast, auf eines unserer Konzerte zu kommen, du bist herzlich eingeladen. Geb Dich doch bitte mit einem kleinen Zeichen (z.b. Button "Ich scheiß auf Eure Karriere") zu erkennen. Nur damit wir Dich dementsprechend herzlich Backstage empfangen können. Schließlich tun wir ja alles für echte Fans.
 
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