Michi - Glückwunsch zum gelungenen Ausgang! Und viel Spaß mit deinem Schmuckstück. Sollte jemandem etwas Ähnliches passieren, hier ein paar hilfreiche Tipps:
- Umtausch etc. greift hier nicht; wenn nicht die Ware wie vereinbart geliefert wurde (Kassenzettel checken!), könnt ihr den Artikel gegen den RICHTIGEN umtauschen. Oder ihr bekommt das Geld zurück. Hier auf keine Sperenzchen einlassen und bei Beträgen > 500 € in jedem Fall einen Zeugen dabeihaben.
- Ach ja: Beim Auspacken etc. sollte nach Möglichkeit auch ein Zeuge dabei sein. Klingt jetzt übertrieben, kann aber Goldwert sein. Ich spreche aus Erfahrung ... Selbiges gilt natürlich auch, wenn ihr mal von eurem Rücktrittsrecht Gebrauch machen wollt. Bei Apple gibt's keine Probleme, auch nicht bei Amazon - deshalb bestellte ich fast alle Artikel des täglichen (Büro-)Bedarfs ausschließlich bei Letzterem, auch, wenn's irgendwo im Inet ein bisserl billiger wäre ... aber viele Händler finden dann plötzlich seltsame Gebruachsspuren und erstatten euch nur einen geringeren Betrag zurück. Und wegen +/- 100,- € ziehen die wenigsten vor Gericht. Deshalb: Zeuge dabei haben beim Verpacken und bei Verschicken, ich nehm solche Fälle auch per a) Digitalkamera und b) Videokamera mit auf. Hat mir einmal bei einem pixelfehlerverseuchten Flatscreen (der aber laut "offizieller" Pixelfehlernorm noch OK gewesen wäre - aber für mich nicht!) den Allerwertsten gerettet. Aufgrund angeblicher Kratzspuren wollte der Händler mir nur einen Teil zurücküberweisen. Nach mehreren Telefonaten und nachdem ich dem Händler meine Fotos zukommen habe lassen, verbunden mit dem Hinweis auf seine Wahrheitspflicht bei einer evtl. juristischen Auseinandersetzung, war es plötzlich eine Verwechselung und alles im Lot.
Also: Kunden sollten nach wie vor den Anspruch haben dürfen, wie Könige behandelt zu werden - und nicht wie unmündige Kinder, die sich dem Urteilsspruch des Händlers / Verkäufers aussetzen. Absicherung ist alles ...