alexxus
Aktives Mitglied
- Dabei seit
- 27.08.2006
- Beiträge
- 2.790
- Reaktionspunkte
- 43
Hey Nico,
dich meinte ich gar nicht.
Gruß,
Alex
dich meinte ich gar nicht.
Gruß,
Alex
Folgen Sie dem Video unten, um zu sehen, wie Sie unsere Website als Icon auf Ihrem Homescreen erstellen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Bei mir sitzen jeden Spätmittag von 16-20 Uhr 3-4 Familien mit ihren Kleinkindern auf der Straße(!) vor dem Haus und machen jeden Tag einen Heidenlärm. Vor allem die doofen Heulbojen können furchtbar nerven. Ein permanentes Geplärre und Geheule untermalt von dem ekelhaften Lachen der Eltern. Und ich wohne in einem reinen Wohngebiet. Vom Lärmpegel ist es jedoch eher ein Straßencafé vor meinem Balkon. Da war es in der Münchner Innenstadt ruhiger.
Also nimm es locker mit dem TennisClub.
Bei mir sitzen jeden Spätmittag von 16-20 Uhr 3-4 Familien mit ihren Kleinkindern auf der Straße(!) vor dem Haus und machen jeden Tag einen Heidenlärm. Vor allem die doofen Heulbojen können furchtbar nerven. Ein permanentes Geplärre und Geheule untermalt von dem ekelhaften Lachen der Eltern. Und ich wohne in einem reinen Wohngebiet. Vom Lärmpegel ist es jedoch eher ein Straßencafé vor meinem Balkon. Da war es in der Münchner Innenstadt ruhiger.
Also nimm es locker mit dem TennisClub.
.
@birke: das ist ja wohl überhaupt kein Vergleich, spielende Kinder am helligten Tag vs. Party-Rambazamba bis 4 Uhr morgens.
Immissionsrichtwerte
6.1 Immissionsrichtwerte für Immissionsorte
außerhalb von Gebäuden
Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel
betragen für Immissionsorte außerhalb
von Gebäuden
a) in Industriegebieten 70 dB(A)
b) in Gewerbegebieten
tags 65 dB(A)/ nachts 50 dB(A)
c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und
Mischgebieten
tags60 dB(A)/nachts 45 dB(A)
d) in allgemeinen Wohngebieten und
Kleinsiedlungsgebieten
tags55 dB(A)/nachts40 dB(A)
e) in reinen Wohngebieten
tags 50 dB(A)/nachts 35 dB(A)
f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser
und Pflegeanstalten
tags 45 dB(A)/nachts 35 dB(A)
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen
die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht
mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht
mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Es Problem ist hat, in diesem Club feiern viele aus den höheren Positionen der Stadtverwaltung. Auch der Leiter des Ordnungsamts ist dabei.
Der Ort in dem ich wohne ist keine Großstadt (…) knappe 35.000 Einwohner
Es Problem ist hat, in diesem Club feiern viele aus den höheren Positionen der Stadtverwaltung. Auch der Leiter des Ordnungsamts ist dabei. Als dort anrief sagte man mir, es gibt Genehmigungen für die Events.
Das Problem ist, das die Nachtruhe gestört wird.Das eigentliche Problem ist ja nicht, dass die Musik zu laut ist sondern dass der arme Kerl um 3:00 Uhr Frühschicht hat ...
Auf rechtlichem Wege, also über Polizei oder Ordnungsamt, wirst Du da wohl kaum etwas erreichen – die Herrschaften »da oben« werden schon zusammenhalten.