tja, die Sache mit dem eigenen Textverständnis der eigenen Postings und der darauf folgenden Antworten kann schon mal überfordern:
Jetzt habe ich noch ein MacBook Air M1 und einen (von apple gekauften) angeblich 5K Monitor von LG.
Da bekomme ich kein 4k nur HD (von netflix), was mache ich falsch?
Es geht also im Eröffnungsposting um ein MBA M1 und um einen 5K Monitor von LG.
Fakt ist da nun mal, dass ein MBA M1 kein internes 4K Display hat.
Fakt ist weiterhin, das Netflix folgendes schreibt:
Einen Mac-Computer mit einem Apple-Prozessor oder Apple T2 Security Chip und einem internen UHD-fähigen Monitor.
Hier kommt dann das mit dem Textveständnis: Gehen wir diesen Satz mal durch:
- "Einen Mac-Computer mit einem Apple-Prozessor" ... check. Das ist ein MBA M1
- "... und einen internen UHD-fähigen Monitor". ... fail. Ein MBA M1 hat unbestreitbar einen internen Monitor. Nur ist der nicht UHD-fähig, da UHD eine Auflösung beschreibt von 3840x2560 (oder darüber). Das Display des MBA M1 hat jedoch eine Auflösung von 2560x1600
Ergo: Diese Voraussetzung ist nicht gegeben.
Dieser Fakt wurde von
@prinzip schon in #5 genannt. Ich habe das dann wiederholt und zitiere mich mal selber:
Aber wenn Netflix nun mal schreibt, dass der _interne_ Monitor UHD können muss, dann solltest du das glauben.
Da im weiteren von HDMI-Kabeln, die HDCP2.2 fähig sein sollen, geschrieben wurde, habe ich dazu erwähnt.
Und bei den externen Monitoren ist nicht nur das Kabel von Bedeutung, auch der Monitor muss natürlich HDCP 2.2 beherrschen.
Hier kommt dann zum möglicherweise wenig vorhandenen Textverständnis noch eine womöglich wenig bekannte Bedeutung des Wortes "absurd" hinzu.
die nebenbeit gesagt eh absurd war) nun wirklich keinen bestand mehr hat?
"absurd" bedeutert nach üblicher Ansicht "der Vernunft widersprechend".
Um UHD-Filme, die mit DRM versehen sind (wie bei Netflix und anderen Streamingdiensten) wiedergeben zu können, ist es (leider) zwingend erforderlich, das die gesamt Kette (Player - Kabel - Monitor) HDCP 2.2 beherrschen. Die eventuell bestehenden Möglichkeiten auf nicht legalen Wegen, den Kopierschutz zu entfernen oder zu umgehen lasse ich hier außer Acht.
Wenn nun also Vorausssetzung für UHD-Wiedergabe von DRM-Content ein durchgängiges HDCP 2.2 ist, wie kann dann mein Satz (ich zitiere nochmals, damit der Lesefluss nicht erschwert wird)
Und bei den externen Monitoren ist nicht nur das Kabel von Bedeutung, auch der Monitor muss natürlich HDCP 2.2 beherrschen.
"absurd", also "der Vernunft widersprechend" sein.
Inswoweit wiederhole ich gerne meinen Wunsch: Viel Erfolg bei der Suche.
Und im übrigen
Bye.