…Und abgesehen davon, gehört Fahrern, die von der linken Spur auf die linke Spur der Ausfahrt rüberziehen ohne sich um andere Verkehrsteilnehmer zu scheren, die Pappe abgenommen - leider kann die Polizei nicht überall sein …
Hast du die Gugel-Örf-Fotos in meinem
Beitrag #40 gesehen?
Der TE beschrieb ja in #1 eine Situation, dass Fahrzeug
Gelb aus der fraglos linken Spur über die rechte Spur herüberziehend, ganz offenbar geradeaus gefahren war.
Ich behaupte nun aber, dass an der konkreten Stelle eine Betriebsgefahr nur dadurch heraufbeschworen wird, dass ortsunkundige Fahrer aufgrund der Art der vorhandenen (aber auch gerade der nicht vorhandenen) Beschilderung nicht rechtzeitig mitbekommen, dass die Hauptfahrbahn gerade
nicht geradeaus führt, was aufgrund der zu sehenden Bausituation offenbar früher mal der Fall war (die S-Kurve auf die kombinierte B1/A103 – BTW, auch so'n Unikum, hier im Ruhrgebiet heißt die Strecke
entweder B1
oder A40, aber nicht beides gleichzeitig, wer ist da in Berlin eigentlich Baulastträger? – ist offenbar als Provisorium nachgebaut worden.)
Ob dort ein
gelber Unfallverursacher (wie unter anderen Umständen auch meiner Meinung nach wünschenswert) die Fahrerlaubnis entzogen bekäme, oder nicht eher die für diese Straßen (Mehrzahl, denn es handelt sich um mehrere Straßen, für die hier auch noch unterschiedliche Behörden zuständig sein könnten) zuständigen Ämter einen auf den Deckel bekämen, ist m.E. noch nicht raus. Kommt vielleicht auch auf die Intelligenz des verteidigenden Anwalts an.