Folgende Situation:
Habe bei Ebay ein handy verkauft. Mit Rechnung zwecks Garantie. Nun meldet sich vor zwei Wochen der Käufer und meint der Akku lädt nicht. Fordert mich zur Rücknahme des Artikels auf. Daraufhin habe ich geantwortet er könne sich mit der Rechnung direkt an den Hersteller wenden und die Garantie in Anspruch nehmen. Alternativ würde ich das auch gerne machen. Seit dem hatte ich nichts mehr gehört.
Heute trudelt nun der Brief seines Anwaltes ein und der fordert mich zur Erstattung des Kaufpreise und zur Rücknahme. An sich habe ich da auch kein Problem mit. Jedoch weißt der Anwalt daraufhin, dass ich die Kosten für diesen tragen muß. Nun meine Frage: Ist das korrekt?
Habe bei Ebay ein handy verkauft. Mit Rechnung zwecks Garantie. Nun meldet sich vor zwei Wochen der Käufer und meint der Akku lädt nicht. Fordert mich zur Rücknahme des Artikels auf. Daraufhin habe ich geantwortet er könne sich mit der Rechnung direkt an den Hersteller wenden und die Garantie in Anspruch nehmen. Alternativ würde ich das auch gerne machen. Seit dem hatte ich nichts mehr gehört.
Heute trudelt nun der Brief seines Anwaltes ein und der fordert mich zur Erstattung des Kaufpreise und zur Rücknahme. An sich habe ich da auch kein Problem mit. Jedoch weißt der Anwalt daraufhin, dass ich die Kosten für diesen tragen muß. Nun meine Frage: Ist das korrekt?