Muß ich die Anwaltskosten zahlen?

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Mr. Kendo

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Folgende Situation:

Habe bei Ebay ein handy verkauft. Mit Rechnung zwecks Garantie. Nun meldet sich vor zwei Wochen der Käufer und meint der Akku lädt nicht. Fordert mich zur Rücknahme des Artikels auf. Daraufhin habe ich geantwortet er könne sich mit der Rechnung direkt an den Hersteller wenden und die Garantie in Anspruch nehmen. Alternativ würde ich das auch gerne machen. Seit dem hatte ich nichts mehr gehört.

Heute trudelt nun der Brief seines Anwaltes ein und der fordert mich zur Erstattung des Kaufpreise und zur Rücknahme. An sich habe ich da auch kein Problem mit. Jedoch weißt der Anwalt daraufhin, dass ich die Kosten für diesen tragen muß. Nun meine Frage: Ist das korrekt?
 
Völlig private Laienmeinung: Quatsch.

Hat der Akku beim Abschicken noch funktioniert? hast du die Gewährleistung ausgeschlossen?

Wenn ja: Dann hat sich der Käufer von seinem Anwalt einen teuren aber wirkungslosen Brief aufschwatzen lassen.

"Mit Rechnung" bedeutet vermutlich, dass du ihm deine Kaufrechnung beigelegt hast und nicht ihm eine (gewerbliche) Rechnung ausgestellt hast?
 
Jo wurde eindeutig als Privatverkauf ausgewiesen. Der Akku hatte auch noch funktioniert, hatte ich jedenfalls getestet.
 
Laienmeinung: Nur wenn du zu Recht bschuldigt wirst, musst du zahlen.
 
Sicher? Es kann doch nicht sein, dass jemand einfach zu Anwalt rennt und ich dann die Kosten tragen muß. Es war ja nicht so, dass ich mich nicht um die Garantieabwicklung hätte kümmern wollen.
 
Soweit ich weiß, müsstest Du die Anwaltskosten dritter nur bei verlorenen Zivilprozessen oder Abmahnungen bezahlen.
Drohbriefe vom Anwalt sind -soweit ich weiß- absolutes Privatvergnügen und nicht deine Kosten.
 
Nein du musst nicht bezahlen, hatte mal so etwas ähnliches.
Du hast die Gewährleistung deinerseits ausgeschlossen.
Ignorier einfach folgende Briefe und setz dich nichtmehr mit dem Typ auseinander.
 
Auch was Laienhaftes Wissen:

Dieser ganze Floskel mit dem Ausschluss der Gewährleistung bringt nichts. Kam glaube ich letztens bei SternTV.
 
Naja, wenn der Typ wirklich Recht hat, dann wär es ja nicht gerecht, wenn er dafür auch noch zahlen muss. Vor Gericht ist es iirc so, dass der Kläger im Fall eines Schuldspruchs die Kosten bezahlt bekommt.
 
Wenn die ganze Sache vor Gericht kommt, musst Du die Anwaltskosten zahlen. Ein Streitwert von unter 5.000€ wird erstinstanzlich vor dem Amtsgericht verhandelt. Dort besteht zwar kein Anwaltszwang, allerdings muss jede Partei ihren Anwalt selbst bezahlen, wenn dieser die Vertretung übernimmt.
 
@AgentMax So ähnlich ;)

Diese Floskeln von wegen neues EU-Recht und blabla sind überflüssig. Es reicht in der Beschreibung darauf hinzuweisen, daß es ein Privatverkauf ist, keine Garantie/Gewährleistung, keine Rücknahme.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja aber was soll da vors Gericht gehen? Ich habe ja von Anfang angeboten mich um die Garantieabwicklung zu kümmern, auch hätte ich alternativ den Artikel einfach zurückgenommen. Nur wurde vom Käufer einfach nicht weiter angefragt, sondern einfach der Anwalt eingeschaltet.
 
Wenn du reingeschrieben hast, dass es sich um einen Privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Garantie handelt, würde ich auf die Briefe nicht reagieren.

Druck dir sicherheitshalber dein Angebot als Screenshot aus!
 
Diese Floskeln von wegen neues EU-Recht und blabla sind überflüssig. Es reicht in der Beschreibung darauf hinzuweisen, daß es ein Privatverkauf ist, keine Garantie, keine Rücknahme. Gewährleistung ist nur was für Händler.
auch privatverkäufer müssen gewährleistung geben, wenn sie diese nicht ausschließen! ein "privatverkauf - keine garantie" reicht für diesen ausschluß nicht aus!

besser: gewährleistung ausgeschlossen!

wo du aber recht hast, ist dieses alberne, angeblich "EU-Recht"...
 
auch privatverkäufer müssen gewährleistung geben, wenn sie diese nicht ausschließen! ein "privatverkauf - keine garantie" reicht für diesen ausschluß nicht aus!

besser: gewährleistung ausgeschlossen!

wo du aber recht hast, ist dieses alberne, angeblich "EU-Recht"...

Stimmt, daher auch Tante Edith (s.o) :)
 
auch privatverkäufer müssen gewährleistung geben, wenn sie diese nicht ausschließen! ein "privatverkauf - keine garantie" reicht für diesen ausschluß nicht aus!

besser: gewährleistung ausgeschlossen!

wo du aber recht hast, ist dieses alberne, angeblich "EU-Recht"...

Der einfache Hinweis "Gewährleistung ausgeschlossen" reicht auch bei weitem nicht aus. Leider, aber schonmal besser als der andere. Wenn man die Vorgaben des BGH erfüllen will, müsste man seitenweise schreiben. Völlig verrückt. Es gab mal in irgendeinem jur. Aufsatz die korrekte Formel. Ich schau mal, ob ich den noch finde.
 
Am Besten bei solchen Dingen ist das Anfuegen dieser Zeilen an __jede__ Auktion:

"Hierbei handelt es sich um einen Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher gesetzlicher Gewährleistung. Der Artikel wird "so wie er ist" verkauft. Die obige Beschreibung habe ich nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Eine Rücknahme des Artikels ist nicht möglich. Bitte bieten Sie nur, wenn Sie mit diesen Klauseln einverstanden sind!"
 
Ja aber was soll da vors Gericht gehen? Ich habe ja von Anfang angeboten mich um die Garantieabwicklung zu kümmern, auch hätte ich alternativ den Artikel einfach zurückgenommen. Nur wurde vom Käufer einfach nicht weiter angefragt, sondern einfach der Anwalt eingeschaltet.

Das geht dann vor Gericht, wenn der Käufer Dich gerichtlich zur Rücknahme und Erstattung des Kaufpreises verpflichten will.
 
Am Besten bei solchen Dingen ist das Anfuegen dieser Zeilen an __jede__ Auktion:

"Hierbei handelt es sich um einen Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher gesetzlicher Gewährleistung. Der Artikel wird "so wie er ist" verkauft. Die obige Beschreibung habe ich nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Eine Rücknahme des Artikels ist nicht möglich. Bitte bieten Sie nur, wenn Sie mit diesen Klauseln einverstanden sind!"
wäre aber kontraproduktiv, denn genau sowas führte ja hier zum einschalten eines anwalts! der threadersteller und verkäufer war ja schließich bereit, das teil zurückzunehmen!
 
Klar schon klar.

Nur frage ich mich, wieso der Typ zum Anwalt rennt. Wäre ja nicht so, als wenn ich mich gegen eine Rückabwicklung gestellt habe.


Aber allgemein stellt sich doch doch die Frage, ob man einfach so zum Anwalt rennen kann und dann die Kosten weitergeben kann.
Und selbst wenn ich das Teil nicht zurücknhemen würde, müsste ich dann ja nur die Anwaltskosten tragen, wenn es vor Gericht geht - richtig?
 
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