Original geschrieben von chrisb101
also nochmal zum verständnis.
wenn ich jetzt bei ebay eine Studentenversion ersteigere, die aber als eine solche in der Auktion nicht beschrieben ist, muß ich dann die Software wieder zurückgeben wenn ich dies bemerke?
Ich kann ja einer Auktion nich anhand des Preises ansehen obs ne Studi oder Vollversion ist, oder?
Wie ist dass eigentlich mit Hardware, bei Studentenaktionen.
Darf ich solche Hardware auch nicht kaufen, weil von einen Studenten erworben?
Bei der Hardware ist es unproblematisch. Da ist es Sache des Händlers, an wen er was unter welchen Bedingungen verkauft. Wenn er dir die Sachen zum "Studentenpreis" verkauft, ohne dass du ein Student bist, so kannst du dich über den Preisvorteil freuen.
Die Software Frage lässt sich nicht so einfach beantworten, weil die Details noch sehr umstritten sind.
Grundsätzlich ist der Verkäufer bei eBay für eine korrekte Beschreibung der angebotenen Sachen verantwortlich. Wenn er in der Beschreibung etwas Falsches angibt oder wichtige Aspekte nicht benennt, so macht er sich unter bestimmten Umständen (zivilrechtlich) dem Käufer gegenüber schadensersatzpflichtig und möglicherweise sogar (strafrechtlich) strafbar wegen Betrugs.
Ob die Eigenschaft "Studentenversion" ein relevantes Merkmal ist, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Nach der Verkehrsauffassung ist eine Studentenversion preisgünstiger als die Normalversion. Deshalb wird man von einem geringeren Wert der Studentenversion ausgehen können. Aus diesem Grund ist zu befürworten, dass der Verkäufer bei eBay die Studentenversion auch als solche auszeichnen muss.
Andererseits ist eine Studentenversion normalerweise völlig identisch zur Normalversion (abgesehen vom Aufkleber "Studentenversion" und dem günstigeren Preis). Deshalb könnte man auch die Auffassung vertreten, dass es für den Käufer letztendlich völlig egal sein muss, ob er eine Studenten- oder Normalversion kauft - das Programm ist ja dasselbe.
Jetzt kommt wiederum das Problem des "Lizenzvertrags". Die einen halten diesen Vertrag für wirksam. Wenn dann beim Vertrag der Studentenversion dabeisteht, dass diese Version nicht kommerziell und nur von Studenten eingesetzt werden darf, so ist das Programm für einen kommerziellen Nutzer natürlich nichts wert.
Nach der anderen Ansicht, die den Lizenzvertrag für irrelevant und unwirksam hält, spielen die Bestimmungen des Vertrags aber gerade keine Rolle. Das Programm bleibt also gleichwertig.
So gesehen kann deine Frage also nicht eindeutig beantwortet werden. Das hängt von zu vielen Faktoren ab (Was steht in der Artikelbeschreibung, was steht im Lizenzvertrag? Hält man den Lizenzvertrag für wirksam? Sind Studentenversion und Normalversion ansonsten identisch?...).
Eine "Pflicht zur Rückgabe" der Software gibt es aber nicht, höchstens ein Recht dazu, wenn die Artikelbeschreibung falsch war oder ähnliches.