MS Office 2004 / Studi Version

@Antebe:

Da gab es schon einen Thread zu. Das Programm darf nur auf bis zu drei Rechnern in EINEM Haushalt berechtigter installiert werden. Weitergeben oder gar Lizenzen verkaufen ist wohl leider nicht...
 
Um hier mal einiges klarzustellen.

Wann immer eine Privatperson in Deutschland eine Ware kauft gelten die entsprechenden Regelungen des BGB, das bedeutet ein Privatkäufer geht einen normalen Kaufvertrag ein der zusätzlich noch durch AGBs des Händlers geregelt werden. Welche AGBs zugelassen sind und wie diese auszusehen haben ist im AGBG geregelt.

Software-Lizenzverträge sind somit als AGB anzusehen da sie ähnlichen Charakter haben. Das bedeutet einerseits, das nur solche Klauseln gelten dürfen, die durch das AGBG abgedeckt sind und zweitens das sie nur dann gelten, wenn sie vor Zustandekommen des Kaufvertrags für den Käufer gut sichtbar angebracht wurden.

Das macht nach momentanen Recht alle Shrink-Wrap-Licenses (also der klassische Lizenzvertrag) generell ungültig. Deshalb darf ich in Deutschland auch als Nichtstudent Studentenversionen oder OEM-Versionen kaufen und sie legal nutzen. Der Händler darf sie möglicherweise nicht an mich abgeben aber ich selbst bin da rechtlich auf der sicheren Seite.

Die Pflicht zu überprüfen ob du Kaufberechtigt bist liegt beim Händler.

Deshalb war es früher bei Microsoft Praxis den Studentenversionen lediglich einen Vertrag beizulegen. Dieser musste ausgefüllt und an Microsoft gesandt werden. Erst danach bekam man dann den Datenträger ausgehändigt. In dem Fall gelten alle Klauseln die im Software-Lizenzvertrag aufgeführt sind, denn es handelt sich in dem Fall nicht um den Sachkauf sondern um einen normalen Vetrag zwischen zwei Parteien und in DE gilt Vertragsfreiheit.

Jeff
 
@Jeff

klingt ziemlich proffesionell, was Du sagst.

Woher hast Du die Infos?
 
Original geschrieben von Jeff Kelly
Um hier mal einiges klarzustellen.
 

Von den Grundgedanken her stimme ich dir zu. Ich denke auch, dass die "Lizenzverträge" in Deutschland nicht wirksam zustande kommen. Einerseits wegen der AGB-Regeln und andererseits wegen der Regeln aus dem BGB AT und allgemeinen Schuldrecht (bspw. Zustandekommen eines Vertrages durch Angebot und Annahme, die jeweils abgegeben werden müssen und zugehen müssen - wann geht dem Softwarehersteller die Annahme des Lizenzvertrags, das Anklicken des "Ja"-Buttons, zu?).

Allerdings braucht deine Argumentation noch etwas Fein-Tuning. Das AGBG ist z.B. seit 01.01.2002 Bestandteil des BGB und besteht nicht mehr als selbständiges Gesetz.
 
Original geschrieben von Ceekay
 Ansonsten find ichs nicht so gut wenn die Angebote der Studentenversionen von Nicht-Studenten mißbraucht werden. Zum einen ist das marktwirtschaftlich nicht vertretbar, zum anderen besteht die Gefahr daß die Hersteller wegen Mißbrauchs bald keine Versionen für Studenten mehr anbieten :(
 

100% zustimm clap clap clap

und zu den anderen antworten (die/derjenige/n wissen schon)

"unwissenheit schützt vor strafe nicht"

p.s. dies trifft auch darauf zu wenn man jemand anderen zur beratung zieht und dieser einem falsche informationen liefert und solang man diese informationen nicht schriftlich (nicht per emial) vorweisen kann gilt der oben genannte grundsatz.

ach ja noch etwas, ich finde es aber sehr löblich, das es doch einige user gibt die keine raubkopien einsetzen und so der wirtschaft nicht schaden.

gruss

chris :)
 
Original geschrieben von maba_de
@Jeff

klingt ziemlich proffesionell, was Du sagst.

Woher hast Du die Infos?
 

hrhr...

wie schon erwähnt: "wer lesen kann ist klar im vorteil!"

<ironie>

aber wir wissen ja, dass du nicht lesen kannst! (siehe eine deiner antworten) ;)

</ironie>
 
Original geschrieben von Q54
&nbsp;
"unwissenheit schützt vor strafe nicht"
&nbsp;

Oh ja, es ist schon fast beängstigend wie naiv manche Zeitgenossen Software kaufen. Hauptsache man hat ein gutes Gewissen. Schließlich besitzt man keine Raubkopie, sondern die Originaldatenträger. Ob eine gültige Lizens damit erworben wurde ist scheinbar nebensächlich.

Ich kann es nur noch mal wiederholen: bevor man als Nichtberechtigter das Geld für eine SSL-Version rausschmeißt, sollte man lieber zur bereits erwähnten "White Box"-Vollversion greifen. Der Unterschied ist nur die fehlende Verpackung. Die Lizensbestimmungen entsprechen der Retail-Vollversion, da eben nur die Verpackung fehlt.

Gruß
Bertl
 
Original geschrieben von Q54
"unwissenheit schützt vor strafe nicht"

Du scheinst nicht zu wissen, wovon du schreibst.

Unwissenheit kann in Deutschland sehr wohl vor Strafe schützen:

http://www.jurawiki.de/VRI_2fStrafen (=> Nr. 9)

Abgesehen davon weiß ich nicht, was das Thema hier mit Strafe zu tun hat. Es handelt sich um Zivil- und nicht um Strafrecht.


ach ja noch etwas, ich finde es aber sehr löblich, das es doch einige user gibt die keine raubkopien einsetzen und so der wirtschaft nicht schaden.

Abgesehen davon, dass der Begriff "Raubkopie" schon rechtlich nicht haltbar ist, weiß ich nicht, wie du hier dazu kommst, von derartigen Dingen zu schreiben.
Es geht um den völlig legalen Erwerb von Software, die vom Hersteller so in den Umlauf gebracht wird und nicht um unrechtmäßige Kopien.
 
also nochmal zum verständnis.

wenn ich jetzt bei ebay eine Studentenversion ersteigere, die aber als eine solche in der Auktion nicht beschrieben ist, muß ich dann die Software wieder zurückgeben wenn ich dies bemerke?

Ich kann ja einer Auktion nich anhand des Preises ansehen obs ne Studi oder Vollversion ist, oder?

Wie ist dass eigentlich mit Hardware, bei Studentenaktionen.

Darf ich solche Hardware auch nicht kaufen, weil von einen Studenten erworben?

gruss
chris
 
Original geschrieben von chrisb101
also nochmal zum verständnis.

wenn ich jetzt bei ebay eine Studentenversion ersteigere, die aber als eine solche in der Auktion nicht beschrieben ist, muß ich dann die Software wieder zurückgeben wenn ich dies bemerke?

Ich kann ja einer Auktion nich anhand des Preises ansehen obs ne Studi oder Vollversion ist, oder?

Wie ist dass eigentlich mit Hardware, bei Studentenaktionen.

Darf ich solche Hardware auch nicht kaufen, weil von einen Studenten erworben?


Bei der Hardware ist es unproblematisch. Da ist es Sache des Händlers, an wen er was unter welchen Bedingungen verkauft. Wenn er dir die Sachen zum "Studentenpreis" verkauft, ohne dass du ein Student bist, so kannst du dich über den Preisvorteil freuen.

Die Software Frage lässt sich nicht so einfach beantworten, weil die Details noch sehr umstritten sind.

Grundsätzlich ist der Verkäufer bei eBay für eine korrekte Beschreibung der angebotenen Sachen verantwortlich. Wenn er in der Beschreibung etwas Falsches angibt oder wichtige Aspekte nicht benennt, so macht er sich unter bestimmten Umständen (zivilrechtlich) dem Käufer gegenüber schadensersatzpflichtig und möglicherweise sogar (strafrechtlich) strafbar wegen Betrugs.

Ob die Eigenschaft "Studentenversion" ein relevantes Merkmal ist, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Nach der Verkehrsauffassung ist eine Studentenversion preisgünstiger als die Normalversion. Deshalb wird man von einem geringeren Wert der Studentenversion ausgehen können. Aus diesem Grund ist zu befürworten, dass der Verkäufer bei eBay die Studentenversion auch als solche auszeichnen muss.

Andererseits ist eine Studentenversion normalerweise völlig identisch zur Normalversion (abgesehen vom Aufkleber "Studentenversion" und dem günstigeren Preis). Deshalb könnte man auch die Auffassung vertreten, dass es für den Käufer letztendlich völlig egal sein muss, ob er eine Studenten- oder Normalversion kauft - das Programm ist ja dasselbe.

Jetzt kommt wiederum das Problem des "Lizenzvertrags". Die einen halten diesen Vertrag für wirksam. Wenn dann beim Vertrag der Studentenversion dabeisteht, dass diese Version nicht kommerziell und nur von Studenten eingesetzt werden darf, so ist das Programm für einen kommerziellen Nutzer natürlich nichts wert.

Nach der anderen Ansicht, die den Lizenzvertrag für irrelevant und unwirksam hält, spielen die Bestimmungen des Vertrags aber gerade keine Rolle. Das Programm bleibt also gleichwertig.

So gesehen kann deine Frage also nicht eindeutig beantwortet werden. Das hängt von zu vielen Faktoren ab (Was steht in der Artikelbeschreibung, was steht im Lizenzvertrag? Hält man den Lizenzvertrag für wirksam? Sind Studentenversion und Normalversion ansonsten identisch?...).
Eine "Pflicht zur Rückgabe" der Software gibt es aber nicht, höchstens ein Recht dazu, wenn die Artikelbeschreibung falsch war oder ähnliches.
 
Danke etienne,

endlich mal was vernünftiges hier und nicht immer "Ironie" Kommentare mit Halbwissen.

Will hier niemanden beleidigen, habe ja selber nur Halbwissen auf diesem Gebiet. Aber nach meinem Rechtsempfinden habe ich keine Probleme damit, mir eine Studi Version zu kaufen und bin damit sogar laut MS auf der sicheren Seite!
 
@etienne: RESPEKT! Super ausführlich!

Wie ich sehe ist dass also nicht ganz so einfach. Wahrscheinlich wüsste da selbst der Softwarehersteller keine genaue Antwort. bzw. rät dazu im Zweifelsfall immer die teurere Vollversion zu kaufen. :D

gruss
 
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