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Micky015 schrieb:Also das versteh ich nun wirklich nicht. Warum sollte man keine Qualität erwarten? So ein Macbook kostet über 1000 EUR, das kauft man nicht so von heut auf morgen.
Wetcat schrieb:Man kann aber nicht ein 1000€ leistungsstarkes MacBook kaufen und dann sagen "von mir aus hätte es teurer sein können, jetzt erwarte ich aber trotzdem spitzen Qualität". Wie soll das gehen?
MacSailor schrieb:Es ist immer interessant wenn Schüler und Studenten sich hier aufblasen ...
Lt. BGB kannst/musst du das Gerät 3 Mal nachbessern lassen, wenn es dann nicht passt gibt es zurück, Fertig, Ende, Aus.
frankyfly schrieb:Aber: Der Händler ist der Ansprechpartner bei Garantiefällen, der muss es regeln. .
NeoSD schrieb:Vollkommen falsch!
Garantie ist ein Leistung des Herstellers. Der Händler wickelt das meist als Dienstleistung für den Kunden ab. Aber er _muss_es nicht.
loe schrieb:Wenn Du ein Top Notebook haben möchtest, musst Du den Top Preis zahlen. Kauf ein MacBook Pro oder ein Book von Toschiba (aber auch Highend), LifeBooks von Fujitsu-Siemens sind auch sehr gut verarbeitet. Oder besorg Dir ein gutes altes iBook!
Ich würde es reklamieren und das solange, bis es in Ordnung ist. Ich hab bei Ikea eine Küche gekauft, die sieht aus wie von Rudolf Benz, kostet aber nicht ein zentel davon. Auch die wollte erst komplett umgetauscht werden, bevor sie ok war. Bei den Nachtbarn hat es sofort geklappt. Ich denke Du hast ein Montagsgerät...
Das gleiche für dich. Diese Probleme haben NICHTS mit dem Preis zu tun - oder würdest du den MBP auch als billig Book bezeichnen?Ganz ehrlich... ich weiß das ich provoziere mit meinen Äusserungen, aber man sollte sich an die Fakten halten.
Das MacBook ist ein Notebook mit super Design, sehr guten Leistungswerten, toller Software und einem niedriegen Preis. Na ja, die Verarbeitung leidet etwas. So ist das halt bei Zugeständnissen.
Nein!hikikomori schrieb:Grundlage ist der Kaufvertrag. Den haben Käufer und Verkäufer geschlossen.
LG
--hikiko
MacSailor schrieb:Es ist immer interessant wenn Schüler und Studenten sich hier aufblasen ...
Lt. BGB kannst/musst du das Gerät 3 Mal nachbessern lassen, wenn es dann nicht passt gibt es zurück, Fertig, Ende, Aus.
dend0r schrieb:steht im bgb wo?
NeoSD schrieb:Nein!
Grundlage ist die freiwilige Leistug des Herstellers, Garantie genannt.
In Deutschland gilt darüber hinaus die Gewähleistungspflicht des Händlers. Innerhalb der ersten 6 Monate ist dieser verpflichtet sich um Reklamationen zu kümmern. Dies beinhaltet auch Garantieabwicklungen. Aber nach 6 Monaten ist es eine freiwillige Dienstleistung. Er kann dann auch die für Ihn anfallende Kosten, wie z.B. Versandkosten an den Hersteller, dem Kunden in Rechnung stellen.
NeoSD
Das mit der durchscheinenden Displaybeleuchtung sehe ich auch als Tauschgrund an, aber die Spaltmaße sind durchaus innerhalb der Toleranz-Grenze. Man kann aber ja trotzdem tauschen und das wird doch auch von Apple akzeptiert.Micky015 schrieb:Also das versteh ich nun wirklich nicht. Warum sollte man keine Qualität erwarten? So ein Macbook kostet über 1000 EUR, das kauft man nicht so von heut auf morgen. Aber weil apple draufsteht kaufen wir es einfach mal und wens auseinander fällt ist's auch egal. Stichwort Ipod: Wenn der Akkku kaputt ist, wirf ich den Ipod einfach weg. Ich meine gehts noch?
macccc schrieb:Das ist doch egal, selbst wenn Apple ein Notebook für 800 Euro anbieten würde - die Qualität muss trotzdem stimmen.
Nein, ich wollte nur darauf hinweisen, das ein Händler nich zwangsläufig der Anprechpartner in Garantiefällen ist. Der Garantieanspruch eines Kunden ensteht gegenüber dem Hersteller, nicht dem Händler.hikikomori schrieb:Rücktritt, Nacherfüllung, Minderung etc. etc...
Alles Gewährleistungsrechte.
Wolltest Du nur darauf hinweisen, dass Garantie und Gewährleistung unterschiedliche Dinge sind?
LG
--hikiko
NeoSD schrieb:Nein, ich wollte nur darauf hinweisen, das ein Händler nich zwangsläufig der Anprechpartner in Garantiefällen ist. Der Garantieanspruch eines Kunden ensteht gegenüber dem Hersteller, nicht dem Händler.