snoop69
Aktives Mitglied
- Dabei seit
- 18.01.2005
- Beiträge
- 9.614
- Reaktionspunkte
- 329
Dann muss in den Kaufbeleg dieser Mangel ausgewiesen sein, damit Apple oder der Händler nachweisen kann das der Mangel bekannt ist beim Kauf.
Da dies nicht der Fall ist. gilt dein bgb §442 nicht.
Richtig ist, das der Händler in der Beweislast ist. Das würde aber im theoretischen Ernstfall eine uneidliche Falschaussage vor Gericht bedeuten, immerhin eine Straftat, die mit Gefängnis geahndet werden kann....